Bauernverband. Abstimmungskampagne mit Bundessubventionen?

ShortId
15.5518
Id
20155518
Updated
14.11.2025 08:58
Language
de
Title
Bauernverband. Abstimmungskampagne mit Bundessubventionen?
AdditionalIndexing
24;55
1
Texts
  • <p>Die Branchen- und Produzentenorganisationen, deren Selbsthilfemassnahmen gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes ausgedehnt werden, haben dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung jährlich über die Durchführung und die Wirkung der Massnahmen Bericht zu erstatten. Im Bericht muss u. a. die Verwendung der Beiträge der Nichtmitglieder aufgezeigt werden. Der Schweizer Bauernverband hat diese Mittel für die Kommunikation der von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen einzusetzen. Die von Nichtmitgliedern aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung der Selbsthilfemassnahmen durch den Bundesrat erhobenen Beiträge machten 2014 weniger als 1 Prozent der eingesetzten Eigenmittel des Bauernverbandes aus.</p><p>Das derzeitige Kommunikationsprojekt des Bauernverbandes zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen profitiert zudem gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung von subsidiären Finanzhilfen des Bundes. Die Finanzhilfen werden nach einer eingehenden Prüfung der jährlichen Gesuche gesprochen und sind an die Umsetzung spezifischer Massnahmen gebunden. Im Jahr nach der Realisierung prüft das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), ob nur bewilligte Massnahmen umgesetzt wurden, und bestimmt damit die definitive Höhe der Finanzhilfe.</p><p>Die Finanzhilfe an den Bauernverband wird explizit an die Auflage gebunden, dass sich das Absatzförderungsprojekt inhaltlich und im Erscheinungsbild klar von den politischen Kampagnen unterscheidet und keine gemeinsamen Kommunikationsmittel verwendet werden. Bei Nichteinhalten dieser Auflage behält sich das BLW das Recht vor, die gewährte Finanzhilfe zu kürzen oder samt Zins zurückzufordern. Der Bundesrat erachtet die Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten als ausreichend, um eine korrekte Verwendung der Beiträge der Nichtmitglieder sicherzustellen.</p><p>Die aktuellen Begehren um erneute Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen auf die Nichtmitglieder wurden am 8. September 2015 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 9. Oktober 2015 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen zu gegebener Zeit entscheiden, ob und allenfalls wieweit er den Begehren der Organisationen entsprechen wird.</p>
  • <p>Am 8. September 2015 haben Agrarorganisationen ein Gesuch gestellt, ihre Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen zu dürfen. Letztere würden so gezwungen, Werbemassnahmen u. a. des Bauernverbandes mitzufinanzieren.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat insbesondere zum Gesuch des Bauernverbandes?</p><p>- Wie stellt er sicher, dass diese Gelder nicht für eine (Vor-)Kampagne zur Volksinitiative des Bauernverbandes missbraucht werden?</p>
  • Bauernverband. Abstimmungskampagne mit Bundessubventionen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Branchen- und Produzentenorganisationen, deren Selbsthilfemassnahmen gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes ausgedehnt werden, haben dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung jährlich über die Durchführung und die Wirkung der Massnahmen Bericht zu erstatten. Im Bericht muss u. a. die Verwendung der Beiträge der Nichtmitglieder aufgezeigt werden. Der Schweizer Bauernverband hat diese Mittel für die Kommunikation der von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen einzusetzen. Die von Nichtmitgliedern aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung der Selbsthilfemassnahmen durch den Bundesrat erhobenen Beiträge machten 2014 weniger als 1 Prozent der eingesetzten Eigenmittel des Bauernverbandes aus.</p><p>Das derzeitige Kommunikationsprojekt des Bauernverbandes zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen profitiert zudem gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung von subsidiären Finanzhilfen des Bundes. Die Finanzhilfen werden nach einer eingehenden Prüfung der jährlichen Gesuche gesprochen und sind an die Umsetzung spezifischer Massnahmen gebunden. Im Jahr nach der Realisierung prüft das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), ob nur bewilligte Massnahmen umgesetzt wurden, und bestimmt damit die definitive Höhe der Finanzhilfe.</p><p>Die Finanzhilfe an den Bauernverband wird explizit an die Auflage gebunden, dass sich das Absatzförderungsprojekt inhaltlich und im Erscheinungsbild klar von den politischen Kampagnen unterscheidet und keine gemeinsamen Kommunikationsmittel verwendet werden. Bei Nichteinhalten dieser Auflage behält sich das BLW das Recht vor, die gewährte Finanzhilfe zu kürzen oder samt Zins zurückzufordern. Der Bundesrat erachtet die Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten als ausreichend, um eine korrekte Verwendung der Beiträge der Nichtmitglieder sicherzustellen.</p><p>Die aktuellen Begehren um erneute Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen auf die Nichtmitglieder wurden am 8. September 2015 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 9. Oktober 2015 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen zu gegebener Zeit entscheiden, ob und allenfalls wieweit er den Begehren der Organisationen entsprechen wird.</p>
    • <p>Am 8. September 2015 haben Agrarorganisationen ein Gesuch gestellt, ihre Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen zu dürfen. Letztere würden so gezwungen, Werbemassnahmen u. a. des Bauernverbandes mitzufinanzieren.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat insbesondere zum Gesuch des Bauernverbandes?</p><p>- Wie stellt er sicher, dass diese Gelder nicht für eine (Vor-)Kampagne zur Volksinitiative des Bauernverbandes missbraucht werden?</p>
    • Bauernverband. Abstimmungskampagne mit Bundessubventionen?

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