Milchimporte des Milchverarbeiters Hochdorf

ShortId
15.5537
Id
20155537
Updated
28.07.2023 05:55
Language
de
Title
Milchimporte des Milchverarbeiters Hochdorf
AdditionalIndexing
15;55;04
1
Texts
  • <p>Die Firma Hochdorf hat bei der Oberzolldirektion ein Gesuch für die aktive Veredelung von Magermilchkonzentrat eingereicht.</p><p>Nach Artikel 12 Absatz 1 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 gewährt die Zollverwaltung für Waren, die zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung vorübergehend ins Zollgebiet verbracht werden, Zollermässigung oder Zollbefreiung, sofern dem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Grundstoffe wird der Veredelungsverkehr gewährt, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann (Art. 12 Abs. 3 des Zollgesetzes).</p><p>Zur Beurteilung, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, hat die Oberzolldirektion das Gesuch den interessierten Branchenverbänden und Bundesämtern unterbreitet. Die aufgrund des Antrages der Firma Hochdorf durchgeführte Vernehmlassung hat ergeben, dass aktuell zu wenig Magermilchkonzentrat auf dem Schweizer Markt vorhanden ist. Dementsprechend hat die Oberzolldirektion die Bewilligung für die aktive Veredelung mit begrenzter Menge und Gültigkeit erteilt. Es handelt sich um ein Gesuch an die Eidgenössische Zollverwaltung für aktiven Eigenveredelungsverkehr.</p>
  • <p>Aufgrund einer Medienmitteilung soll der Milchverarbeiter Hochdorf ein Gesuch an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gestellt haben, um eine grosse Menge Milch importieren zu können. Das BLW soll dieses Gesuch bewilligt haben.</p><p>1. Warum werden solche Gesuche bewilligt, wenn die einheimische Milchproduktion ständig mit Übermengen kämpft?</p><p>2. Welche Abklärungen wurden getroffen, bevor dieses Gesuch bewilligt wurde?</p>
  • Milchimporte des Milchverarbeiters Hochdorf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Firma Hochdorf hat bei der Oberzolldirektion ein Gesuch für die aktive Veredelung von Magermilchkonzentrat eingereicht.</p><p>Nach Artikel 12 Absatz 1 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 gewährt die Zollverwaltung für Waren, die zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung vorübergehend ins Zollgebiet verbracht werden, Zollermässigung oder Zollbefreiung, sofern dem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Grundstoffe wird der Veredelungsverkehr gewährt, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann (Art. 12 Abs. 3 des Zollgesetzes).</p><p>Zur Beurteilung, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, hat die Oberzolldirektion das Gesuch den interessierten Branchenverbänden und Bundesämtern unterbreitet. Die aufgrund des Antrages der Firma Hochdorf durchgeführte Vernehmlassung hat ergeben, dass aktuell zu wenig Magermilchkonzentrat auf dem Schweizer Markt vorhanden ist. Dementsprechend hat die Oberzolldirektion die Bewilligung für die aktive Veredelung mit begrenzter Menge und Gültigkeit erteilt. Es handelt sich um ein Gesuch an die Eidgenössische Zollverwaltung für aktiven Eigenveredelungsverkehr.</p>
    • <p>Aufgrund einer Medienmitteilung soll der Milchverarbeiter Hochdorf ein Gesuch an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gestellt haben, um eine grosse Menge Milch importieren zu können. Das BLW soll dieses Gesuch bewilligt haben.</p><p>1. Warum werden solche Gesuche bewilligt, wenn die einheimische Milchproduktion ständig mit Übermengen kämpft?</p><p>2. Welche Abklärungen wurden getroffen, bevor dieses Gesuch bewilligt wurde?</p>
    • Milchimporte des Milchverarbeiters Hochdorf

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