Fernzüge. Kein Transport von Tandems und Liegefahrrädern mehr?

ShortId
15.5573
Id
20155573
Updated
28.07.2023 05:41
Language
de
Title
Fernzüge. Kein Transport von Tandems und Liegefahrrädern mehr?
AdditionalIndexing
48
1
Texts
  • <p>Aus Sicht des Bundesrates ist der Ausschluss der Beförderung von Spezialfahrrädern mit einer Länge von 2 Metern und mehr in denjenigen Zügen zulässig, die nicht über genügend Abstellfläche verfügen. Die Zulässigkeit der Beförderung von Spezialfahrrädern hängt also nicht von der Zuggattung ab, sondern von den jeweiligen Platzverhältnissen der eingesetzten Zugstypen.</p><p>Die SBB sind verantwortlich für die Sicherheit. Aus ihrer Sicht ist der Transport von Spezialfahrrädern mit einer Länge von mehr als 2 Metern aus Sicherheits- und Platzgründen in den Zugstypen, die heute als IR-, IC-, ICN- und EC-Züge eingesetzt werden, nicht möglich.</p><p>Sollten die SBB aber in Zukunft wieder über Züge mit geeigneter Innenraumaufteilung verfügen, müssten in diesen auch wieder Tandems und andere Spezialfahrräder transportiert werden.</p>
  • <p>Die SBB wollen in Fernzügen im Selbstverlad keine Tandems und Liegeräder mehr transportieren. Bei vertikalen Halterungen kann man jedoch Liegevelos so hineinstellen, dass sie nicht mehr Platz brauchen als andere Fahrräder. Tandems (für zwei Personen!) brauchen zwar mehr Platz, sind aber gerade für blinde und sehbehinderte Menschen oft die einzige Möglichkeit, überhaupt Velo zu fahren.</p><p>- Erachtet der Bundesrat ein generelles Verbot als verhältnismässig?</p><p>- Setzt er sich bei den SBB für eine Lösung ein?</p>
  • Fernzüge. Kein Transport von Tandems und Liegefahrrädern mehr?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus Sicht des Bundesrates ist der Ausschluss der Beförderung von Spezialfahrrädern mit einer Länge von 2 Metern und mehr in denjenigen Zügen zulässig, die nicht über genügend Abstellfläche verfügen. Die Zulässigkeit der Beförderung von Spezialfahrrädern hängt also nicht von der Zuggattung ab, sondern von den jeweiligen Platzverhältnissen der eingesetzten Zugstypen.</p><p>Die SBB sind verantwortlich für die Sicherheit. Aus ihrer Sicht ist der Transport von Spezialfahrrädern mit einer Länge von mehr als 2 Metern aus Sicherheits- und Platzgründen in den Zugstypen, die heute als IR-, IC-, ICN- und EC-Züge eingesetzt werden, nicht möglich.</p><p>Sollten die SBB aber in Zukunft wieder über Züge mit geeigneter Innenraumaufteilung verfügen, müssten in diesen auch wieder Tandems und andere Spezialfahrräder transportiert werden.</p>
    • <p>Die SBB wollen in Fernzügen im Selbstverlad keine Tandems und Liegeräder mehr transportieren. Bei vertikalen Halterungen kann man jedoch Liegevelos so hineinstellen, dass sie nicht mehr Platz brauchen als andere Fahrräder. Tandems (für zwei Personen!) brauchen zwar mehr Platz, sind aber gerade für blinde und sehbehinderte Menschen oft die einzige Möglichkeit, überhaupt Velo zu fahren.</p><p>- Erachtet der Bundesrat ein generelles Verbot als verhältnismässig?</p><p>- Setzt er sich bei den SBB für eine Lösung ein?</p>
    • Fernzüge. Kein Transport von Tandems und Liegefahrrädern mehr?

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