Anfütterungsstellen ziehen Wölfe an

ShortId
15.5616
Id
20155616
Updated
28.07.2023 05:38
Language
de
Title
Anfütterungsstellen ziehen Wölfe an
AdditionalIndexing
52
1
Texts
  • <p>Wildtiere sollen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Geschieht dies trotzdem, sind insbesondere bei Grossraubtieren Probleme vorprogrammiert. Im Streifgebiet des Calandarudels hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) deshalb bereits im Jahr 2013 mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden vereinbart, dass sie alle Anfütterungsstellen für die Fuchsjagd überprüfen und jene in der Nähe von Siedlungen verbieten oder verlegen. Die Umsetzung und die Überwachung ist Sache der Kantone.</p><p>In welchen Situationen der Abschuss von Jungwölfen gerechtfertigt ist, hat der Bundesrat mit der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung im Juli 2015 neu geregelt. Zudem haben das Bafu und die Kantone St. Gallen und Graubünden in den letzten Monaten ein Schema entworfen, auf dessen Basis problematisches Verhalten beurteilt werden kann. Das Gesuch der beiden Kantone wird entsprechend analysiert. Mögliches Fehlverhalten von Menschen fliesst in die Analyse des Bafu ein.</p>
  • <p>St. Gallen und Graubünden wollen zu wenig scheue Jungwölfe abschiessen. Es hat sich nun gezeigt, dass die Wölfe durch Anfütterungsstellen (sogenannte Luderstellen) für Füchse in Siedlungsnähe gelockt werden. Erfahrungen aus Schweden zeigen, dass Wölfe Siedlungen wieder meiden, sobald die Futterquellen beseitigt sind.</p><p>- Ist es gerechtfertigt, Wölfe für ein "Fehlverhalten" abzuschiessen, welches der Mensch verursacht hat?</p><p>- Warum sind Anfütterungsstellen überhaupt erlaubt?</p><p>- Muss in Wolfsgebieten nicht konsequent darauf verzichtet werden?</p>
  • Anfütterungsstellen ziehen Wölfe an
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wildtiere sollen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Geschieht dies trotzdem, sind insbesondere bei Grossraubtieren Probleme vorprogrammiert. Im Streifgebiet des Calandarudels hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) deshalb bereits im Jahr 2013 mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden vereinbart, dass sie alle Anfütterungsstellen für die Fuchsjagd überprüfen und jene in der Nähe von Siedlungen verbieten oder verlegen. Die Umsetzung und die Überwachung ist Sache der Kantone.</p><p>In welchen Situationen der Abschuss von Jungwölfen gerechtfertigt ist, hat der Bundesrat mit der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung im Juli 2015 neu geregelt. Zudem haben das Bafu und die Kantone St. Gallen und Graubünden in den letzten Monaten ein Schema entworfen, auf dessen Basis problematisches Verhalten beurteilt werden kann. Das Gesuch der beiden Kantone wird entsprechend analysiert. Mögliches Fehlverhalten von Menschen fliesst in die Analyse des Bafu ein.</p>
    • <p>St. Gallen und Graubünden wollen zu wenig scheue Jungwölfe abschiessen. Es hat sich nun gezeigt, dass die Wölfe durch Anfütterungsstellen (sogenannte Luderstellen) für Füchse in Siedlungsnähe gelockt werden. Erfahrungen aus Schweden zeigen, dass Wölfe Siedlungen wieder meiden, sobald die Futterquellen beseitigt sind.</p><p>- Ist es gerechtfertigt, Wölfe für ein "Fehlverhalten" abzuschiessen, welches der Mensch verursacht hat?</p><p>- Warum sind Anfütterungsstellen überhaupt erlaubt?</p><p>- Muss in Wolfsgebieten nicht konsequent darauf verzichtet werden?</p>
    • Anfütterungsstellen ziehen Wölfe an

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