Luftraumüberwachung in der Schweiz

ShortId
15.5617
Id
20155617
Updated
28.07.2023 05:40
Language
de
Title
Luftraumüberwachung in der Schweiz
AdditionalIndexing
09;48
1
Texts
  • <p>Gewisse, heute durch die Flugsicherungen national und hoheitlich wahrgenommene Flugsicherungsaufgaben sollen im Rahmen der Bestrebungen zur Vereinheitlichung des europäischen Luftraumes (Single European Sky, SES, und Functional Airspace Block Europe Central, Fabec) zukünftig zentral erbracht werden, um Kosten zu sparen und um die Effizienz der Flugsicherung in Europa zu erhöhen. Im Entwurf zur Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG 1 plus) ist eine neue Bestimmung vorgesehen. Diese legt die Rahmenbedingungen fest, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen auslagern und sich einer Internationalisierung und Zentralisierung innerhalb Europas anschliessen kann. Bei der Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen wird zwischen solchen von nationaler Bedeutung und den übrigen Flugsicherungsdienstleistungen unterschieden. Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung sowie die dazu benötigten Einrichtungen und das dazu benötigte Personal dürfen nicht übertragen werden. Als Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung gelten:</p><p>- die militärischen Flugsicherungsdienste;</p><p>- die An- und Abflugkontrolldienste und der Platzverkehrsleitdienst ("Towerdienstleistungen") auf den Landesflughäfen (Genf, Zürich);</p><p>- technische Dienste für Flugsicherungsinfrastrukturen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten von nationaler Bedeutung benötigt werden;</p><p>- Support Services (z. B. Datenaufbereitung und Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung).</p><p>Mit der vorgeschlagenen Regelung wird sichergestellt, dass bei diesen Flugsicherungsdienstleistungen keine Auslandabhängigkeit entstehen kann.</p><p>LFG 1 plus war von Juni bis Ende September 2015 in der Vernehmlassung! Die fragliche Bestimmung blieb im Grundsatz unbestritten. Zum Teil würde aber eine weiter gehende Öffnung für weitere Flugsicherungsanbieter verlangt. Die Botschaft zur Vorlage wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 verabschiedet.</p>
  • <p>Die Lufthoheit ist für die Unabhängigkeit eines Landes sehr wichtig. Offenbar wird die zivile Luftraumüberwachung in der Schweiz neu vergeben und/oder neu geregelt und organisiert.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage:</p><p>Ist heute und in Zukunft sichergestellt, dass die zivile Luftraumüberwachung ausschliesslich von Standorten aus der Schweiz und von Schweizer Firmen betrieben wird, sodass diesbezüglich keine Auslandabhängigkeit besteht?</p>
  • Luftraumüberwachung in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewisse, heute durch die Flugsicherungen national und hoheitlich wahrgenommene Flugsicherungsaufgaben sollen im Rahmen der Bestrebungen zur Vereinheitlichung des europäischen Luftraumes (Single European Sky, SES, und Functional Airspace Block Europe Central, Fabec) zukünftig zentral erbracht werden, um Kosten zu sparen und um die Effizienz der Flugsicherung in Europa zu erhöhen. Im Entwurf zur Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG 1 plus) ist eine neue Bestimmung vorgesehen. Diese legt die Rahmenbedingungen fest, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen auslagern und sich einer Internationalisierung und Zentralisierung innerhalb Europas anschliessen kann. Bei der Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen wird zwischen solchen von nationaler Bedeutung und den übrigen Flugsicherungsdienstleistungen unterschieden. Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung sowie die dazu benötigten Einrichtungen und das dazu benötigte Personal dürfen nicht übertragen werden. Als Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung gelten:</p><p>- die militärischen Flugsicherungsdienste;</p><p>- die An- und Abflugkontrolldienste und der Platzverkehrsleitdienst ("Towerdienstleistungen") auf den Landesflughäfen (Genf, Zürich);</p><p>- technische Dienste für Flugsicherungsinfrastrukturen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten von nationaler Bedeutung benötigt werden;</p><p>- Support Services (z. B. Datenaufbereitung und Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung).</p><p>Mit der vorgeschlagenen Regelung wird sichergestellt, dass bei diesen Flugsicherungsdienstleistungen keine Auslandabhängigkeit entstehen kann.</p><p>LFG 1 plus war von Juni bis Ende September 2015 in der Vernehmlassung! Die fragliche Bestimmung blieb im Grundsatz unbestritten. Zum Teil würde aber eine weiter gehende Öffnung für weitere Flugsicherungsanbieter verlangt. Die Botschaft zur Vorlage wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 verabschiedet.</p>
    • <p>Die Lufthoheit ist für die Unabhängigkeit eines Landes sehr wichtig. Offenbar wird die zivile Luftraumüberwachung in der Schweiz neu vergeben und/oder neu geregelt und organisiert.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage:</p><p>Ist heute und in Zukunft sichergestellt, dass die zivile Luftraumüberwachung ausschliesslich von Standorten aus der Schweiz und von Schweizer Firmen betrieben wird, sodass diesbezüglich keine Auslandabhängigkeit besteht?</p>
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