Nitratgehalte im Grund- und Trinkwasser. Anschlussfrage zu Frage 15.5549
- ShortId
-
15.5618
- Id
-
20155618
- Updated
-
28.07.2023 05:35
- Language
-
de
- Title
-
Nitratgehalte im Grund- und Trinkwasser. Anschlussfrage zu Frage 15.5549
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich ist eine Massnahme dann verhältnismässig, wenn sie notwendig und geeignet ist und ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Für den Vollzug des Gewässerschutzes sind die Kantone zuständig. Entsprechend ist die Prüfung der Verhältnismässigkeit im konkreten Einzelfall Sache der Kantone. Es ist ebenfalls Sache der Kantone, im konkreten Einzelfall den Verzicht auf eine betroffene Grundwasserfassung zu evaluieren.</p><p>Der Einbezug von Siedlungsgebieten in die erforderlichen Sanierungsmassnahmen ergibt sich aus Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b der Gewässerschutzverordnung, gemäss dem die Behörde die Ursachen der Verunreinigung abklären muss. Stellt sie dabei fest, dass ein wesentlicher Anteil der Verunreinigung aus dem Siedlungsgebiet stammt, ist dieses selbstverständlich in die Massnahmen einzubeziehen.</p><p>Der Kanton prüft im Einzelfall, wie die einem betroffenen Landwirtschafts-, Industrie- oder Gewerbebetrieb entstehenden Kosten oder Mindererträge bei der Entschädigung zu berücksichtigen sind. Für die Frage der Entschädigungspflicht bei staatlich angeordneten Massnahmen existiert eine umfassende Rechtsprechung. Falls der Kanton aufgrund einer Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Landwirtschaft ein Sanierungsprojekt nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes umsetzt, sind alle wirtschaftlich nicht tragbaren Massnahmen der Landwirtschaft abgeltungsberechtigt.</p>
- <p>- Was versteht der Bundesrat unter "Verhältnismässigkeit" ("Dabei ist auch die Verhältnismässigkeit der Massnahmen zu prüfen")?</p><p>- Wird auch geprüft, ob das Wasser anderswo bezogen werden kann, um die Existenz von Produzenten nicht zu gefährden?</p><p>- In welcher Form müssen die Siedlungsgebiete mit einbezogen werden (Düngung von Gärten und Sportplätzen)?</p><p>- Wird bei der Entschädigung der Landwirte berücksichtigt, dass Gemüseproduzenten etwa eine zehnfach höhere Wertschöpfung pro Hektare haben als die übliche Landwirtschaft?</p>
- Nitratgehalte im Grund- und Trinkwasser. Anschlussfrage zu Frage 15.5549
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Grundsätzlich ist eine Massnahme dann verhältnismässig, wenn sie notwendig und geeignet ist und ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Für den Vollzug des Gewässerschutzes sind die Kantone zuständig. Entsprechend ist die Prüfung der Verhältnismässigkeit im konkreten Einzelfall Sache der Kantone. Es ist ebenfalls Sache der Kantone, im konkreten Einzelfall den Verzicht auf eine betroffene Grundwasserfassung zu evaluieren.</p><p>Der Einbezug von Siedlungsgebieten in die erforderlichen Sanierungsmassnahmen ergibt sich aus Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b der Gewässerschutzverordnung, gemäss dem die Behörde die Ursachen der Verunreinigung abklären muss. Stellt sie dabei fest, dass ein wesentlicher Anteil der Verunreinigung aus dem Siedlungsgebiet stammt, ist dieses selbstverständlich in die Massnahmen einzubeziehen.</p><p>Der Kanton prüft im Einzelfall, wie die einem betroffenen Landwirtschafts-, Industrie- oder Gewerbebetrieb entstehenden Kosten oder Mindererträge bei der Entschädigung zu berücksichtigen sind. Für die Frage der Entschädigungspflicht bei staatlich angeordneten Massnahmen existiert eine umfassende Rechtsprechung. Falls der Kanton aufgrund einer Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Landwirtschaft ein Sanierungsprojekt nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes umsetzt, sind alle wirtschaftlich nicht tragbaren Massnahmen der Landwirtschaft abgeltungsberechtigt.</p>
- <p>- Was versteht der Bundesrat unter "Verhältnismässigkeit" ("Dabei ist auch die Verhältnismässigkeit der Massnahmen zu prüfen")?</p><p>- Wird auch geprüft, ob das Wasser anderswo bezogen werden kann, um die Existenz von Produzenten nicht zu gefährden?</p><p>- In welcher Form müssen die Siedlungsgebiete mit einbezogen werden (Düngung von Gärten und Sportplätzen)?</p><p>- Wird bei der Entschädigung der Landwirte berücksichtigt, dass Gemüseproduzenten etwa eine zehnfach höhere Wertschöpfung pro Hektare haben als die übliche Landwirtschaft?</p>
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