Für ein engmaschiges und vollständiges Nationalstrassennetz

ShortId
16.305
Id
20160305
Updated
20.05.2026 02:04
Language
de
Title
Für ein engmaschiges und vollständiges Nationalstrassennetz
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Locarnese ist die einzige Schweizer Agglomeration ohne Anschluss an das Nationalstrassennetz. In den zwei Jahren nach dem Scheitern der Variante 95 in der kantonalen Volksabstimmung vom September 2007 wurde eine Machbarkeitsstudie mit sechs Varianten und zwei Untervarianten durchgeführt. Zu diesem Zweck sprach der Grossrat einen entsprechenden Kredit und bekräftigte die Ziele des Vorhabens, nämlich Verbesserung der Verkehrslage sowie Schutz von Umwelt, Landwirtschaftszonen und natürlicher Ressourcen.</p><p>Ende 2010 unterbreitete der Kanton dem Bund die sechs Varianten und zwei Untervarianten mit den Prioriäten des Planungsteams (Staatsrat, regionale Verkehrskommissionen, Referendumskomitee und von der Streckenführung direkt betroffene Gemeinden). Im darauffolgenden Jahr verlangten die Bundesbehörden für drei dieser Varianten vertiefte Prüfungen (Einbahntunnel, oberirdische Lüftungszentralen und Überprüfung der Kapazität der Anschlussrouten). Diese Prüfungen wurden durchgeführt, nachdem das kantonale Parlament einen weiteren Kredit gesprochen hatte. Anschliessend wurden deren Ergebnisse der zuständigen Behörde zugestellt. Eine weitere Prüfung wird derzeit im Hinblick auf eine baldige Realisierung der Verbindungsstrasse vorgenommen. Deren Notwendigkeit wie auch der politische Wille zu deren Umsetzung sind allgemein anerkannt.</p><p>Die richtigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten durch den Bund sind gegeben, sobald er via neuen Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz dafür zuständig erklärt worden ist (mittels Aufnahme der 400 Kilometer, inklusive Strecke Bellinzona-Locarno). Dieser Beschluss wird derzeit von den eidgenössischen Räten, genau genommen von der Verkehrskommission des Ständerates, geprüft. Vor diesem Hintergrund möchte der Kanton Tessin, dass die Vorarbeiten zur Variante, die der Bund als die beste erachtet, baldmöglichst aufgenommen werden, damit nach Abschluss der parlamentarischen Beratung alles bereit ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird im Rahmen seiner Kompetenzen aufgefordert:</p><p>a. zusätzliche 400 Kilometer Kantonsstrassen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) aufzunehmen (Ergänzung des 2012 verabschiedeten Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz);</p><p>b. dafür zu sorgen, dass die Verbindung zwischen der A2 und der A13 zu den Strecken gehört, die bei der Finanzierung via NAF Priorität haben.</p>
  • Für ein engmaschiges und vollständiges Nationalstrassennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Locarnese ist die einzige Schweizer Agglomeration ohne Anschluss an das Nationalstrassennetz. In den zwei Jahren nach dem Scheitern der Variante 95 in der kantonalen Volksabstimmung vom September 2007 wurde eine Machbarkeitsstudie mit sechs Varianten und zwei Untervarianten durchgeführt. Zu diesem Zweck sprach der Grossrat einen entsprechenden Kredit und bekräftigte die Ziele des Vorhabens, nämlich Verbesserung der Verkehrslage sowie Schutz von Umwelt, Landwirtschaftszonen und natürlicher Ressourcen.</p><p>Ende 2010 unterbreitete der Kanton dem Bund die sechs Varianten und zwei Untervarianten mit den Prioriäten des Planungsteams (Staatsrat, regionale Verkehrskommissionen, Referendumskomitee und von der Streckenführung direkt betroffene Gemeinden). Im darauffolgenden Jahr verlangten die Bundesbehörden für drei dieser Varianten vertiefte Prüfungen (Einbahntunnel, oberirdische Lüftungszentralen und Überprüfung der Kapazität der Anschlussrouten). Diese Prüfungen wurden durchgeführt, nachdem das kantonale Parlament einen weiteren Kredit gesprochen hatte. Anschliessend wurden deren Ergebnisse der zuständigen Behörde zugestellt. Eine weitere Prüfung wird derzeit im Hinblick auf eine baldige Realisierung der Verbindungsstrasse vorgenommen. Deren Notwendigkeit wie auch der politische Wille zu deren Umsetzung sind allgemein anerkannt.</p><p>Die richtigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten durch den Bund sind gegeben, sobald er via neuen Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz dafür zuständig erklärt worden ist (mittels Aufnahme der 400 Kilometer, inklusive Strecke Bellinzona-Locarno). Dieser Beschluss wird derzeit von den eidgenössischen Räten, genau genommen von der Verkehrskommission des Ständerates, geprüft. Vor diesem Hintergrund möchte der Kanton Tessin, dass die Vorarbeiten zur Variante, die der Bund als die beste erachtet, baldmöglichst aufgenommen werden, damit nach Abschluss der parlamentarischen Beratung alles bereit ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird im Rahmen seiner Kompetenzen aufgefordert:</p><p>a. zusätzliche 400 Kilometer Kantonsstrassen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) aufzunehmen (Ergänzung des 2012 verabschiedeten Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz);</p><p>b. dafür zu sorgen, dass die Verbindung zwischen der A2 und der A13 zu den Strecken gehört, die bei der Finanzierung via NAF Priorität haben.</p>
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