RPG. Maiensässe und Stadel. Unterstützen wir die Bündner Idee!

ShortId
16.310
Id
20160310
Updated
20.05.2026 01:51
Language
de
Title
RPG. Maiensässe und Stadel. Unterstützen wir die Bündner Idee!
AdditionalIndexing
2846;55;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Aktualität des Ereignisses</p><p>Die Standesinitiative des Kantons Graubünden (16.308) wurde unlängst (Anfang Mai) beim Bund eingereicht.</p><p>Die Initiative des Kantons Graubünden war nicht vorhersehbar.</p><p>Um unserem Vorgehen mehr Gewicht zu verleihen, muss rasch und vor allem zeitgleich mit dem Kanton Graubünden gehandelt werden.</p><p>Die Bündner möchten die nicht mehr genutzten Maiensässe zu Wohnraum umnutzen. Die Kantonsregierung hat eine Standesinitiative beim Bund eingereicht, um das Bundesgesetz über die Raumplanung entsprechend abzuändern.</p><p>Mit dieser Standesinitiative wird gefordert, dass landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Maiensässbauten ausserhalb der Bauzone zu Wohnzwecken umgenutzt werden können, solange ihre Identität gewahrt bleibt.</p><p>Für die Kantonsregierung gehören die Maiensässe zum Bündner Landschaftsbild. Leider zerfallen diese Holzbauten, wenn sie nicht mehr von ihren Eigentümern genutzt werden, da diese kein lnteresse am Unterhalt ihrer Maiensässe mehr haben.</p><p>Ihre Umnutzung soll zur Erhaltung der Landschaft und des Wertes der Maiensässe beitragen. Die Standesinitiative des Kantons Graubünden bezweckt zudem, dass den grundlegenden Unterschieden, die zwischen den Kantonen in Sachen Raumplanung bestehen, Rechnung getragen wird.</p><p>Unser Kanton ist mit ähnlichen Herausforderungen betreffend Stadel und Maiensässe sowie mit vergleichbaren Besonderheiten in Sachen Raumplanung konfrontiert und reicht deswegen eine gleichlautende Standesinitiative wie der Kanton Graubünden ein.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) ist nach folgender Stossrichtung anzupassen:</p><p>Der in Artikel 24c RPG geregelte Bestandesschutz für die ausserhalb der Bauzone gelegenen Bauten ist dahingehend zu erweitern, dass landwirtschaftlich nicht mehr benötigte Bauten unter Wahrung ihrer Identität und im Rahmen der bestehenden Erweiterungsmöglichkeiten massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können, wobei der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen - wie Erschliessungen - entstehen dürfen.</p>
  • RPG. Maiensässe und Stadel. Unterstützen wir die Bündner Idee!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktualität des Ereignisses</p><p>Die Standesinitiative des Kantons Graubünden (16.308) wurde unlängst (Anfang Mai) beim Bund eingereicht.</p><p>Die Initiative des Kantons Graubünden war nicht vorhersehbar.</p><p>Um unserem Vorgehen mehr Gewicht zu verleihen, muss rasch und vor allem zeitgleich mit dem Kanton Graubünden gehandelt werden.</p><p>Die Bündner möchten die nicht mehr genutzten Maiensässe zu Wohnraum umnutzen. Die Kantonsregierung hat eine Standesinitiative beim Bund eingereicht, um das Bundesgesetz über die Raumplanung entsprechend abzuändern.</p><p>Mit dieser Standesinitiative wird gefordert, dass landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Maiensässbauten ausserhalb der Bauzone zu Wohnzwecken umgenutzt werden können, solange ihre Identität gewahrt bleibt.</p><p>Für die Kantonsregierung gehören die Maiensässe zum Bündner Landschaftsbild. Leider zerfallen diese Holzbauten, wenn sie nicht mehr von ihren Eigentümern genutzt werden, da diese kein lnteresse am Unterhalt ihrer Maiensässe mehr haben.</p><p>Ihre Umnutzung soll zur Erhaltung der Landschaft und des Wertes der Maiensässe beitragen. Die Standesinitiative des Kantons Graubünden bezweckt zudem, dass den grundlegenden Unterschieden, die zwischen den Kantonen in Sachen Raumplanung bestehen, Rechnung getragen wird.</p><p>Unser Kanton ist mit ähnlichen Herausforderungen betreffend Stadel und Maiensässe sowie mit vergleichbaren Besonderheiten in Sachen Raumplanung konfrontiert und reicht deswegen eine gleichlautende Standesinitiative wie der Kanton Graubünden ein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) ist nach folgender Stossrichtung anzupassen:</p><p>Der in Artikel 24c RPG geregelte Bestandesschutz für die ausserhalb der Bauzone gelegenen Bauten ist dahingehend zu erweitern, dass landwirtschaftlich nicht mehr benötigte Bauten unter Wahrung ihrer Identität und im Rahmen der bestehenden Erweiterungsmöglichkeiten massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können, wobei der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen - wie Erschliessungen - entstehen dürfen.</p>
    • RPG. Maiensässe und Stadel. Unterstützen wir die Bündner Idee!

Back to List