RPG. Für eine Lockerung der Bundesbestimmungen im Sinne des Föderalismus

ShortId
16.315
Id
20160315
Updated
20.05.2026 02:11
Language
de
Title
RPG. Für eine Lockerung der Bundesbestimmungen im Sinne des Föderalismus
AdditionalIndexing
2846;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>lm Kanton Waadt müssen nicht weniger als 75 Prozent der Gemeinden im Rahmen der RPG-Umsetzung Rückzonungen vornehmen. lm Kanton Graubünden haben Parlament und Regierung von den Bundesbehörden eine flexible Anwendung des RPG unter Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten gefordert. lm Kanton Genf liess der für die Raumplanung zuständige Staatsrat Antonio Hodgers sogar Folgendes verlauten: "Der Bund setzt uns auf Bewährung." Vom Kanton Wallis schliesslich wird schier Unmögliches verlangt:</p><p>- Anniviers: Der theoretische Überschuss entspricht 125 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Chalais: Der theoretische Überschuss entspricht 117 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Mont-Noble: Der theoretische Überschuss entspricht 114 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Naters: Der theoretische Überschuss entspricht 114 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Grône: Der theoretische Überschuss entspricht 101 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Evolène: Der theoretische Überschuss entspricht 100 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Obergoms: Der theoretische Überschuss entspricht 100 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Arbaz: Der theoretische Überschuss entspricht 100 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Nendaz: Der theoretische Überschuss entspricht 98 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Val d'Illiez: Der theoretische Überschuss entspricht 93 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Hérémence: Der theoretische Überschuss entspricht 92 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- St. Niklaus: Der theoretische Überschuss entspricht 88 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Mit einer gemeinsamen Standesinitiative sämtlicher interessierter Kantone gemäss Artikel 160 der Bundesverfassung wird der Bundesrat aufgefordert, den eidgenössischen Räten einen Entwurf zur Milderung der Anforderungen des RPG zu unterbreiten. Dies im Sinne des Föderalismus und insbesondere von Artikel 75 der Bundesverfassung, der folgenden Wortlaut hat:</p><p>1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.</p><p>2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.</p><p>3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.</p>
  • RPG. Für eine Lockerung der Bundesbestimmungen im Sinne des Föderalismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>lm Kanton Waadt müssen nicht weniger als 75 Prozent der Gemeinden im Rahmen der RPG-Umsetzung Rückzonungen vornehmen. lm Kanton Graubünden haben Parlament und Regierung von den Bundesbehörden eine flexible Anwendung des RPG unter Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten gefordert. lm Kanton Genf liess der für die Raumplanung zuständige Staatsrat Antonio Hodgers sogar Folgendes verlauten: "Der Bund setzt uns auf Bewährung." Vom Kanton Wallis schliesslich wird schier Unmögliches verlangt:</p><p>- Anniviers: Der theoretische Überschuss entspricht 125 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Chalais: Der theoretische Überschuss entspricht 117 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Mont-Noble: Der theoretische Überschuss entspricht 114 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Naters: Der theoretische Überschuss entspricht 114 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Grône: Der theoretische Überschuss entspricht 101 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Evolène: Der theoretische Überschuss entspricht 100 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Obergoms: Der theoretische Überschuss entspricht 100 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Arbaz: Der theoretische Überschuss entspricht 100 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Nendaz: Der theoretische Überschuss entspricht 98 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Val d'Illiez: Der theoretische Überschuss entspricht 93 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- Hérémence: Der theoretische Überschuss entspricht 92 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p><p>- St. Niklaus: Der theoretische Überschuss entspricht 88 Prozent der nicht überbauten Fläche.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Mit einer gemeinsamen Standesinitiative sämtlicher interessierter Kantone gemäss Artikel 160 der Bundesverfassung wird der Bundesrat aufgefordert, den eidgenössischen Räten einen Entwurf zur Milderung der Anforderungen des RPG zu unterbreiten. Dies im Sinne des Föderalismus und insbesondere von Artikel 75 der Bundesverfassung, der folgenden Wortlaut hat:</p><p>1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.</p><p>2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.</p><p>3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.</p>
    • RPG. Für eine Lockerung der Bundesbestimmungen im Sinne des Föderalismus

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