Abschaffung der Heiratsstrafe

ShortId
16.318
Id
20160318
Updated
20.05.2026 02:07
Language
de
Title
Abschaffung der Heiratsstrafe
AdditionalIndexing
28;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 28. Februar 2016 hat das Schweizer Stimmvolk äusserst knapp die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" abgelehnt, welche die Diskriminierung von verheirateten Paaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht beseitigen wollte. Die Stände haben mehrheitlich zugestimmt. Auch im Kanton Aargau betrug die Zustimmung annähernd 53 Prozent. Hier zeigte der Souverän seinen Willen, den verfassungswidrigen gesetzlichen Zustand aus dem Jahre 1984 vollständig zu beseitigen.</p><p>Aus diesem Grund stellte die CVP-Grossratsfraktion am 10. Mai 2016 einen Antrag auf Direktbeschluss, welcher am 21. Juni 2016 vom Grossen Rat für erheblich erklärt worden ist.</p><p>In Fachkreisen gilt als Grund für das knappe Scheitern der Volksinitiative auf Bundesebene, dass der vorgeschlagene Bundesverfassungstext ausschliesslich die Ehe von Mann und Frau als gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft definierte und weiterhin an der gemeinschaftlichen Besteuerungsform festhielt.</p><p>Der jetzt vorgeschlagene Verfassungstext nennt neben der Ehe auch die eingetragene Partnerschaft. Am Prinzip der gemeinschaftlichen Besteuerung hält er fest. Verschiedentlich hat sich die kantonale Finanzdirektorenkonferenz gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen, weil sie mit den 1,6 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen einen administrativen und finanziellen Mehraufwand für die kantonalen Steueradministrationen bedeutet. In Deutschland, wo Paare die Besteuerungsform wählen können, entscheiden sich 92 Prozent von ihnen für die gemeinsame Besteuerung. Das zeigt, dass die gemeinsame Besteuerung aus familien- und gesellschaftspolitischer Sicht akzeptiert ist. Angesichts der Tatsache, dass sich heute über 75 Prozent der Paare Familienarbeit und Erwerbsarbeit teilen, sollte es keine Rolle spielen, wer von den beiden Elternteilen in welcher Lebensphase wie viel zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt.</p><p>Ebenso sollen die Benachteiligungen bei den Sozialversicherungen beseitigt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Aargau fordert den Bund mit einer Standesinitiative auf, die Diskriminierung verheirateter Paare und von Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren sowohl in steuer- als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beseitigen.</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 14 Abs. 2</p><p>Die Ehe und eingetragene Partnerschaften bilden in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft von zwei Menschen. Sie dürfen gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.</p>
  • Abschaffung der Heiratsstrafe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 28. Februar 2016 hat das Schweizer Stimmvolk äusserst knapp die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" abgelehnt, welche die Diskriminierung von verheirateten Paaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht beseitigen wollte. Die Stände haben mehrheitlich zugestimmt. Auch im Kanton Aargau betrug die Zustimmung annähernd 53 Prozent. Hier zeigte der Souverän seinen Willen, den verfassungswidrigen gesetzlichen Zustand aus dem Jahre 1984 vollständig zu beseitigen.</p><p>Aus diesem Grund stellte die CVP-Grossratsfraktion am 10. Mai 2016 einen Antrag auf Direktbeschluss, welcher am 21. Juni 2016 vom Grossen Rat für erheblich erklärt worden ist.</p><p>In Fachkreisen gilt als Grund für das knappe Scheitern der Volksinitiative auf Bundesebene, dass der vorgeschlagene Bundesverfassungstext ausschliesslich die Ehe von Mann und Frau als gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft definierte und weiterhin an der gemeinschaftlichen Besteuerungsform festhielt.</p><p>Der jetzt vorgeschlagene Verfassungstext nennt neben der Ehe auch die eingetragene Partnerschaft. Am Prinzip der gemeinschaftlichen Besteuerung hält er fest. Verschiedentlich hat sich die kantonale Finanzdirektorenkonferenz gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen, weil sie mit den 1,6 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen einen administrativen und finanziellen Mehraufwand für die kantonalen Steueradministrationen bedeutet. In Deutschland, wo Paare die Besteuerungsform wählen können, entscheiden sich 92 Prozent von ihnen für die gemeinsame Besteuerung. Das zeigt, dass die gemeinsame Besteuerung aus familien- und gesellschaftspolitischer Sicht akzeptiert ist. Angesichts der Tatsache, dass sich heute über 75 Prozent der Paare Familienarbeit und Erwerbsarbeit teilen, sollte es keine Rolle spielen, wer von den beiden Elternteilen in welcher Lebensphase wie viel zum gemeinsamen Familieneinkommen beiträgt.</p><p>Ebenso sollen die Benachteiligungen bei den Sozialversicherungen beseitigt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Aargau fordert den Bund mit einer Standesinitiative auf, die Diskriminierung verheirateter Paare und von Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren sowohl in steuer- als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beseitigen.</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 14 Abs. 2</p><p>Die Ehe und eingetragene Partnerschaften bilden in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft von zwei Menschen. Sie dürfen gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.</p>
    • Abschaffung der Heiratsstrafe

Back to List