Gentechfreie Schweizer Landwirtschaft
- ShortId
-
16.319
- Id
-
20160319
- Updated
-
20.05.2026 02:04
- Language
-
de
- Title
-
Gentechfreie Schweizer Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;36;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>- Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden von der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt (2015: 66 Prozent Ablehnung, 21 Prozent Zustimmung). Eine Landwirtschaft, die auf GVO setzt, würde also an den Kundenwünschen vorbei produzieren. Oder anders gesagt: Mit der klaren Deklaration "gentechfrei" berücksichtigt die Schweizer Landwirtschaft die Bedürfnisse der grossen Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten und verschafft sich dadurch einen Marktvorteil. Eine Studie der Hochschule Luzern zu den Konsumentenwünschen an die Landwirtschaft (Oktober 2015) kommt zu folgendem Schluss: "Die wichtigsten landwirtschaftlichen Anliegen der Bevölkerung sind 2015 die naturnahe Produktion von Nahrungsmitteln und die Erhaltung der ökologischen Vielfalt durch schonende Produktionsverfahren." GVO-Lebensmittel gehören nicht zur naturnahen Produktion.</p><p>- Auskreuzungen von GVO-Erbgut in herkömmlich produziertes Saatgut und in Wildpflanzen sind zahlreich nachgewiesen. Die GVO-Verbreitung geschieht grossräumig und irreversibel: Einmal im Kreislauf der Natur, pflanzen sich diese Zufallskreuzungen fort, mit unvorhersehbaren und nicht zu kontrollierenden Folgen. Eine Koexistenz von GVO-Landwirtschaft und konventioneller Landwirtschaft ist deshalb nicht möglich.</p><p>- Die Liste der negativen Auswirkungen von GVO ist lang; Organschäden bei Versuchstieren, die mit GVO-Pflanzen gefüttert wurden, geschädigte und getötete Nützlinge, resistent gewordene Schädlinge usw. Weltweit bekannt ist das Zusammenspiel von GVO-Pflanzen mit Roundup, das alle nicht erwünschten (Un)kräuter vernichtet - nur die resistente GVO-Pflanze überlebt. Dieses Vorgehen hat zur Bildung von "GVO-Superunkräutern" geführt, die kaum mehr bekämpft werden können.</p><p>- Der landwirtschaftlich geprägte Kanton Thurgau setzt sich für eine Landwirtschaft ein, die die Anliegen der Bevölkerung sowie die Erhaltung der Lebensgrundlagen ernst nimmt - und damit für eine GVO-freie Produktion. Artikel 104 der Bundesverfassung postuliert, dass der Bund dafür sorge, dass die Landwirtschaft durch eine auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leiste zur sicheren Versorgung der Bevölkerung und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sowohl ein Verbot von GVO wie auch ein verlängertes GVO-Moratorium sind verfassungskonform, denn sie dienen dem Anliegen von Artikel 104 der Bundesverfassung. Dies bestätigt ein Rechtsgutachten (von Professor Rausch), das der Schweizer Bauernverband (SBV) in Auftrag gegeben hatte.</p><p>- Gemäss der Charta zur Qualitätsstrategie der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft "verzichtet die Landwirtschaft zur Nutzung von Marktchancen auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen". Die Charta unterzeichnet haben nebst dem SBV u. a. die Grossverteiler Migros und Coop.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative zur Anpassung von Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung bzw. Artikel 37a des Gesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91):</p><p>Nach Ablauf des Gentechmoratoriums gemäss Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung (Übergangsbestimmung zu Artikel 120 (Gentechnologie im Ausserhumanbereich)) per Ende 2017 verbietet der Bund die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowohl im Pflanzenbau wie in der Tierhaltung oder verlängert das Moratorium um zehn Jahre.</p><p>Gentechnisch veränderte vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut mit landwirtschaftlicher, gartenbaulicher oder forstwirtschaftlicher Verwendung sowie gentechnisch veränderte Tiere, die für die Produktion von Lebensmitteln bestimmt sind, dürfen demnach weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden.</p>
- Gentechfreie Schweizer Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>- Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden von der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt (2015: 66 Prozent Ablehnung, 21 Prozent Zustimmung). Eine Landwirtschaft, die auf GVO setzt, würde also an den Kundenwünschen vorbei produzieren. Oder anders gesagt: Mit der klaren Deklaration "gentechfrei" berücksichtigt die Schweizer Landwirtschaft die Bedürfnisse der grossen Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten und verschafft sich dadurch einen Marktvorteil. Eine Studie der Hochschule Luzern zu den Konsumentenwünschen an die Landwirtschaft (Oktober 2015) kommt zu folgendem Schluss: "Die wichtigsten landwirtschaftlichen Anliegen der Bevölkerung sind 2015 die naturnahe Produktion von Nahrungsmitteln und die Erhaltung der ökologischen Vielfalt durch schonende Produktionsverfahren." GVO-Lebensmittel gehören nicht zur naturnahen Produktion.</p><p>- Auskreuzungen von GVO-Erbgut in herkömmlich produziertes Saatgut und in Wildpflanzen sind zahlreich nachgewiesen. Die GVO-Verbreitung geschieht grossräumig und irreversibel: Einmal im Kreislauf der Natur, pflanzen sich diese Zufallskreuzungen fort, mit unvorhersehbaren und nicht zu kontrollierenden Folgen. Eine Koexistenz von GVO-Landwirtschaft und konventioneller Landwirtschaft ist deshalb nicht möglich.</p><p>- Die Liste der negativen Auswirkungen von GVO ist lang; Organschäden bei Versuchstieren, die mit GVO-Pflanzen gefüttert wurden, geschädigte und getötete Nützlinge, resistent gewordene Schädlinge usw. Weltweit bekannt ist das Zusammenspiel von GVO-Pflanzen mit Roundup, das alle nicht erwünschten (Un)kräuter vernichtet - nur die resistente GVO-Pflanze überlebt. Dieses Vorgehen hat zur Bildung von "GVO-Superunkräutern" geführt, die kaum mehr bekämpft werden können.</p><p>- Der landwirtschaftlich geprägte Kanton Thurgau setzt sich für eine Landwirtschaft ein, die die Anliegen der Bevölkerung sowie die Erhaltung der Lebensgrundlagen ernst nimmt - und damit für eine GVO-freie Produktion. Artikel 104 der Bundesverfassung postuliert, dass der Bund dafür sorge, dass die Landwirtschaft durch eine auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leiste zur sicheren Versorgung der Bevölkerung und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sowohl ein Verbot von GVO wie auch ein verlängertes GVO-Moratorium sind verfassungskonform, denn sie dienen dem Anliegen von Artikel 104 der Bundesverfassung. Dies bestätigt ein Rechtsgutachten (von Professor Rausch), das der Schweizer Bauernverband (SBV) in Auftrag gegeben hatte.</p><p>- Gemäss der Charta zur Qualitätsstrategie der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft "verzichtet die Landwirtschaft zur Nutzung von Marktchancen auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen". Die Charta unterzeichnet haben nebst dem SBV u. a. die Grossverteiler Migros und Coop.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Thurgau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative zur Anpassung von Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung bzw. Artikel 37a des Gesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91):</p><p>Nach Ablauf des Gentechmoratoriums gemäss Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung (Übergangsbestimmung zu Artikel 120 (Gentechnologie im Ausserhumanbereich)) per Ende 2017 verbietet der Bund die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowohl im Pflanzenbau wie in der Tierhaltung oder verlängert das Moratorium um zehn Jahre.</p><p>Gentechnisch veränderte vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut mit landwirtschaftlicher, gartenbaulicher oder forstwirtschaftlicher Verwendung sowie gentechnisch veränderte Tiere, die für die Produktion von Lebensmitteln bestimmt sind, dürfen demnach weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden.</p>
- Gentechfreie Schweizer Landwirtschaft
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