Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems

ShortId
16.400
Id
20160400
Updated
10.02.2026 20:25
Language
de
Title
Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
AdditionalIndexing
44;1221;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.</p>
  • Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.</p>
    • Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.</p>
    • Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems

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