Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
- ShortId
-
16.400
- Id
-
20160400
- Updated
-
10.02.2026 20:25
- Language
-
de
- Title
-
Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
- AdditionalIndexing
-
44;1221;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.</p>
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- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.</p>
- Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
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- Index
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- Texts
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- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.</p>
- Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems
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