Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren
- ShortId
-
16.408
- Id
-
20160408
- Updated
-
09.04.2025 00:07
- Language
-
de
- Title
-
Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren
- AdditionalIndexing
-
1216;1211;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Sexuelle Handlungen gegenüber Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können gemäss Artikel 187 StGB relativ milde bestraft werden (bis zu Geldstrafe), wobei nicht unterschieden wird, welches Alter das Opfer hat. Verübt der Täter gleichzeitig ein anderes Sexualdelikt (z. B. Art. 189 oder 190), dann öffnet sich zwar der obere Strafrahmen (bis 15 Jahre), die Mindeststrafe bleibt aber unverändert. Der Vorstoss hat zum Ziel, erstens zwischen Taten gegenüber Jugendlichen unter 16 und gegenüber Kindern unter 12 Jahren zu unterscheiden, zweitens für Sexualhandlungen gegenüber Opfern dieser Altersgruppen Mindeststrafen vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strafgesetzbuch (StGB) ist wie folgt zu ergänzen: </p><p>Art. 187</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>...</p><p>Art. 189</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn das Opfer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>Abs. 1ter</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>...</p><p>Art. 190</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, wenn das Opfer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>Abs. 1ter</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>...</p><p>Art. 191</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn das Opfer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p>
- Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Sexuelle Handlungen gegenüber Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können gemäss Artikel 187 StGB relativ milde bestraft werden (bis zu Geldstrafe), wobei nicht unterschieden wird, welches Alter das Opfer hat. Verübt der Täter gleichzeitig ein anderes Sexualdelikt (z. B. Art. 189 oder 190), dann öffnet sich zwar der obere Strafrahmen (bis 15 Jahre), die Mindeststrafe bleibt aber unverändert. Der Vorstoss hat zum Ziel, erstens zwischen Taten gegenüber Jugendlichen unter 16 und gegenüber Kindern unter 12 Jahren zu unterscheiden, zweitens für Sexualhandlungen gegenüber Opfern dieser Altersgruppen Mindeststrafen vorzusehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Strafgesetzbuch (StGB) ist wie folgt zu ergänzen: </p><p>Art. 187</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>...</p><p>Art. 189</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn das Opfer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>Abs. 1ter</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>...</p><p>Art. 190</p><p>...</p><p>Abs. 1bis</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, wenn das Opfer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>Abs. 1ter</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>...</p><p>Art. 191</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn das Opfer das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, wenn das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat.</p>
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