Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen
- ShortId
-
16.413
- Id
-
20160413
- Updated
-
10.02.2026 21:25
- Language
-
de
- Title
-
Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Heute werden Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 VPRG auch ausgerichtet, wenn ein Ratsmitglied zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen nicht extern übernachtet, sondern beispielsweise nach Hause fährt und am anderen Tag wieder am Sitzungsort erscheint. Die Übernachtungsentschädigung von 180 Franken entfällt heute nur für jene Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen. </p><p>Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, ist stossend und darf nicht länger aufrechterhalten werden. Der Beginn einer neuen Legislaturperiode ist der geeignete Zeitpunkt und das bevorstehende Stabilisierungspaket des Bundes ist der geeignete Anlass für einen Systemwechsel in diesem Bereich. Die vorgeschlagene Massnahme macht im Sinne einer Ausgabenüberprüfung des Parlamentes in finanzpolitisch schwierigen Zeiten Sinn. Das Parlament wirkt nämlich glaubwürdiger, wenn es auch bei sich spart und damit einen Beitrag an das Stabilisierungspaket des Bundes leistet, ohne seine Funktion als Milizparlament infrage zu stellen. </p><p>Die beantragte Änderung darf keinesfalls zu mehr Bürokratie und grösserem Aufwand führen. Zu denken ist beispielsweise an das vielerorts schon übliche und bewährte System der Selbstdeklaration. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.</p>
- Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Heute werden Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 VPRG auch ausgerichtet, wenn ein Ratsmitglied zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen nicht extern übernachtet, sondern beispielsweise nach Hause fährt und am anderen Tag wieder am Sitzungsort erscheint. Die Übernachtungsentschädigung von 180 Franken entfällt heute nur für jene Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen. </p><p>Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, ist stossend und darf nicht länger aufrechterhalten werden. Der Beginn einer neuen Legislaturperiode ist der geeignete Zeitpunkt und das bevorstehende Stabilisierungspaket des Bundes ist der geeignete Anlass für einen Systemwechsel in diesem Bereich. Die vorgeschlagene Massnahme macht im Sinne einer Ausgabenüberprüfung des Parlamentes in finanzpolitisch schwierigen Zeiten Sinn. Das Parlament wirkt nämlich glaubwürdiger, wenn es auch bei sich spart und damit einen Beitrag an das Stabilisierungspaket des Bundes leistet, ohne seine Funktion als Milizparlament infrage zu stellen. </p><p>Die beantragte Änderung darf keinesfalls zu mehr Bürokratie und grösserem Aufwand führen. Zu denken ist beispielsweise an das vielerorts schon übliche und bewährte System der Selbstdeklaration. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.</p>
- Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Heute werden Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 VPRG auch ausgerichtet, wenn ein Ratsmitglied zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen nicht extern übernachtet, sondern beispielsweise nach Hause fährt und am anderen Tag wieder am Sitzungsort erscheint. Die Übernachtungsentschädigung von 180 Franken entfällt heute nur für jene Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen. </p><p>Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, ist stossend und darf nicht länger aufrechterhalten werden. Der Beginn einer neuen Legislaturperiode ist der geeignete Zeitpunkt und das bevorstehende Stabilisierungspaket des Bundes ist der geeignete Anlass für einen Systemwechsel in diesem Bereich. Die vorgeschlagene Massnahme macht im Sinne einer Ausgabenüberprüfung des Parlamentes in finanzpolitisch schwierigen Zeiten Sinn. Das Parlament wirkt nämlich glaubwürdiger, wenn es auch bei sich spart und damit einen Beitrag an das Stabilisierungspaket des Bundes leistet, ohne seine Funktion als Milizparlament infrage zu stellen. </p><p>Die beantragte Änderung darf keinesfalls zu mehr Bürokratie und grösserem Aufwand führen. Zu denken ist beispielsweise an das vielerorts schon übliche und bewährte System der Selbstdeklaration. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.</p>
- Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen
Back to List