Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

ShortId
16.422
Id
20160422
Updated
14.11.2025 07:16
Language
de
Title
Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SRG hat in der Schweiz eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung eines qualitativ hochstehenden Medienangebots in allen Landesteilen. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Medienvielfalt als Kernelement der Demokratie ein wertvolles Gut ist, welches durch einen Grossteil der privaten Medien der Schweiz garantiert wird.</p><p>Aufgrund diverser Entwicklungen, darunter die zunehmende Medienkonvergenz, steigender Druck durch internationale Konkurrenten oder der Wandel im Werbemarkt, stehen alle Medienanbieter in der Schweiz vor grossen Herausforderungen. Mittendrin kann die SRG als einziger Akteur aufgrund der asymmetrischen Verteilung der Gebührengelder und einer stetig wachsenden Zahl von Gebührenpflichtigen von konstant steigenden Einnahmen profitieren. Gleichzeitig verringert sich das Ertragsvolumen der meisten privaten Anbieter in der Schweiz schrittweise aufgrund von tieferen Werbeeinnahmen. Um weitere Medienanbieter von den vorteilhaften Bedingungen der SRG profitieren zu lassen und die Asymmetrie nicht noch weiter zu verstärken, soll die SRG mit privaten Akteuren Kooperationen eingehen können. Eine solche Zusammenarbeit muss aber gewisse Bedingungen erfüllen, damit der Markt nicht noch weiter verzerrt wird.</p><p>Alle Medienanbieter sollen von einer Zusammenarbeit mit der SRG profitieren können, sofern dadurch die Angebots- und Meinungsvielfalt gefördert wird und andere Anbieter diskriminierungsfrei Zugang zur Zusammenarbeit erhalten. Zudem muss den Medienunternehmen auf Gesuch hin in Verfahren über nichtkonzessionierte Tätigkeiten Parteistellung gewährt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Stärkung der Medienlandschaft Schweiz das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) wie folgt anzupassen:</p><p>Art. 29</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die SRG darf mit anderen Medienunternehmen eine Zusammenarbeit nur eingehen, wenn:</p><p>Bst. a</p><p>diese nachweislich zur Meinungsvielfalt und zur Angebotsvielfalt beiträgt; und</p><p>Bst. b</p><p>alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu einer Mitwirkung bei der Zusammenarbeit erhalten.</p><p>Abs. 4</p><p>Den Medienunternehmen wird auf Gesuch hin in Verfahren über nichtkonzessionierte Tätigkeiten die Parteistellung gewährt.</p>
  • Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG hat in der Schweiz eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung eines qualitativ hochstehenden Medienangebots in allen Landesteilen. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Medienvielfalt als Kernelement der Demokratie ein wertvolles Gut ist, welches durch einen Grossteil der privaten Medien der Schweiz garantiert wird.</p><p>Aufgrund diverser Entwicklungen, darunter die zunehmende Medienkonvergenz, steigender Druck durch internationale Konkurrenten oder der Wandel im Werbemarkt, stehen alle Medienanbieter in der Schweiz vor grossen Herausforderungen. Mittendrin kann die SRG als einziger Akteur aufgrund der asymmetrischen Verteilung der Gebührengelder und einer stetig wachsenden Zahl von Gebührenpflichtigen von konstant steigenden Einnahmen profitieren. Gleichzeitig verringert sich das Ertragsvolumen der meisten privaten Anbieter in der Schweiz schrittweise aufgrund von tieferen Werbeeinnahmen. Um weitere Medienanbieter von den vorteilhaften Bedingungen der SRG profitieren zu lassen und die Asymmetrie nicht noch weiter zu verstärken, soll die SRG mit privaten Akteuren Kooperationen eingehen können. Eine solche Zusammenarbeit muss aber gewisse Bedingungen erfüllen, damit der Markt nicht noch weiter verzerrt wird.</p><p>Alle Medienanbieter sollen von einer Zusammenarbeit mit der SRG profitieren können, sofern dadurch die Angebots- und Meinungsvielfalt gefördert wird und andere Anbieter diskriminierungsfrei Zugang zur Zusammenarbeit erhalten. Zudem muss den Medienunternehmen auf Gesuch hin in Verfahren über nichtkonzessionierte Tätigkeiten Parteistellung gewährt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Stärkung der Medienlandschaft Schweiz das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) wie folgt anzupassen:</p><p>Art. 29</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die SRG darf mit anderen Medienunternehmen eine Zusammenarbeit nur eingehen, wenn:</p><p>Bst. a</p><p>diese nachweislich zur Meinungsvielfalt und zur Angebotsvielfalt beiträgt; und</p><p>Bst. b</p><p>alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu einer Mitwirkung bei der Zusammenarbeit erhalten.</p><p>Abs. 4</p><p>Den Medienunternehmen wird auf Gesuch hin in Verfahren über nichtkonzessionierte Tätigkeiten die Parteistellung gewährt.</p>
    • Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

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