Panama Papers. Offshore-Gesellschaften aus der Schweiz verbannen

ShortId
16.434
Id
20160434
Updated
10.04.2024 17:46
Language
de
Title
Panama Papers. Offshore-Gesellschaften aus der Schweiz verbannen
AdditionalIndexing
24;1211;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine wertschöpfende wirtschaftliche Tätigkeit braucht keinerlei undurchsichtige juristische Konstrukte, um funktionieren zu können. Die Undurchsichtigkeit namentlich der Offshore-Gesellschaften dient einzig dazu, Finanzgeschäfte zu verschleiern, mit denen Einkünfte, Kapital oder andere Vermögenswerte vor den Behörden und möglichen Berechtigten verborgen und ganz allgemein die geschuldete Steuer vermieden werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob diese Geschäfte legal oder kriminell sind.</p><p>Die Finanzkrise von 2008 hat die internationale Gemeinschaft endlich dazu bewogen, den Kampf gegen Steuerflucht und Steuerbetrug aufzunehmen, dies namentlich im Rahmen der OECD. Aber der Prozess steckt noch in den Kinderschuhen. Ein Kernelement dieses Kampfs ist der automatische Informationsaustausch in Steuersachen, der alle Steuerpflichtigen betrifft. Indes wird eine Reihe von Staaten - darunter sowohl Steuerparadiese als auch fragile Staaten, die zu Drehscheiben von Geschäften aller Art zu werden drohen - noch lange Jahre nicht an diesem Informationsaustausch teilnehmen. Das begünstigt in diesen Ländern die Herausbildung von Rechtseinheiten, die einerseits der Steuerflucht oder all jenen dienen, die sich an korrupten Machenschaften beteiligen, die andererseits kriminellen finanziellen Netzwerken jeglicher Art auf deren ständiger Suche nach Möglichkeiten der Geldwäscherei nützlich sind.</p><p>Die Schweiz hat sich zur Weissgeldstrategie bekannt und engagiert sich in diesem internationalen Prozess, der auch die Besteuerung der multinationalen Konzerne betrifft. Deshalb und in der Sorge um das Image der Schweiz, das immer wieder durch Affären um Finanzströme illegaler, krimineller oder gar terroristischer Natur angekratzt wird, muss unbedingt verhindert werden, dass rechtliche Offshore-Konstrukte in der Schweiz benützt werden können, wenn sie nicht einem Staat unterstehen, mit dem die Schweiz den automatischen Informationsaustausch vereinbart hat.</p><p>Damit wird eine Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtseinheiten verhindert, die faktisch Steuerbehörden unterstehen, deren aus Sicht der Schweiz mangelnde Kompetenz keinen Abschluss eines Abkommens über den Austausch von Steuerinformationen zulässt. Nichts in der Rechtslandschaft der Schweiz zu suchen haben sollen zudem ausländische Gesellschaften, deren tatsächlich wirtschaftlich berechtigte Person nicht bekannt ist oder nicht von einer Kontrollbehörde in Erfahrung gebracht werden kann.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bankengesetz, das Geldwäschereigesetz, das Strafgesetzbuch und alle anderen in Betracht fallenden Gesetze werden wie folgt geändert: Jegliche Tätigkeit, insbesondere Rechts- und Finanzgeschäfte mit juristischen Personen, wird in der Schweiz untersagt, und zwar namentlich den Banken, den Finanzintermediären, Spediteuren, Lieferanten, Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren, wenn die betreffenden juristischen Personen ihren Sitz in einem vom IWF oder vom FSB als Offshore-Finanzplatz bezeichneten Staat oder Hoheitsgebiet haben, mit dem die Schweiz keinen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vereinbart hat, und wenn die an diesen juristischen Personen wirtschaftlich berechtigte Person weder identifizierbar noch in einem einschlägigen nichtöffentlichen Register eingetragen ist, das der Finma, der Bundesanwaltschaft oder einer anderen gesetzlich bezeichneten öffentlichen Stelle zugänglich ist.</p>
  • Panama Papers. Offshore-Gesellschaften aus der Schweiz verbannen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine wertschöpfende wirtschaftliche Tätigkeit braucht keinerlei undurchsichtige juristische Konstrukte, um funktionieren zu können. Die Undurchsichtigkeit namentlich der Offshore-Gesellschaften dient einzig dazu, Finanzgeschäfte zu verschleiern, mit denen Einkünfte, Kapital oder andere Vermögenswerte vor den Behörden und möglichen Berechtigten verborgen und ganz allgemein die geschuldete Steuer vermieden werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob diese Geschäfte legal oder kriminell sind.</p><p>Die Finanzkrise von 2008 hat die internationale Gemeinschaft endlich dazu bewogen, den Kampf gegen Steuerflucht und Steuerbetrug aufzunehmen, dies namentlich im Rahmen der OECD. Aber der Prozess steckt noch in den Kinderschuhen. Ein Kernelement dieses Kampfs ist der automatische Informationsaustausch in Steuersachen, der alle Steuerpflichtigen betrifft. Indes wird eine Reihe von Staaten - darunter sowohl Steuerparadiese als auch fragile Staaten, die zu Drehscheiben von Geschäften aller Art zu werden drohen - noch lange Jahre nicht an diesem Informationsaustausch teilnehmen. Das begünstigt in diesen Ländern die Herausbildung von Rechtseinheiten, die einerseits der Steuerflucht oder all jenen dienen, die sich an korrupten Machenschaften beteiligen, die andererseits kriminellen finanziellen Netzwerken jeglicher Art auf deren ständiger Suche nach Möglichkeiten der Geldwäscherei nützlich sind.</p><p>Die Schweiz hat sich zur Weissgeldstrategie bekannt und engagiert sich in diesem internationalen Prozess, der auch die Besteuerung der multinationalen Konzerne betrifft. Deshalb und in der Sorge um das Image der Schweiz, das immer wieder durch Affären um Finanzströme illegaler, krimineller oder gar terroristischer Natur angekratzt wird, muss unbedingt verhindert werden, dass rechtliche Offshore-Konstrukte in der Schweiz benützt werden können, wenn sie nicht einem Staat unterstehen, mit dem die Schweiz den automatischen Informationsaustausch vereinbart hat.</p><p>Damit wird eine Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtseinheiten verhindert, die faktisch Steuerbehörden unterstehen, deren aus Sicht der Schweiz mangelnde Kompetenz keinen Abschluss eines Abkommens über den Austausch von Steuerinformationen zulässt. Nichts in der Rechtslandschaft der Schweiz zu suchen haben sollen zudem ausländische Gesellschaften, deren tatsächlich wirtschaftlich berechtigte Person nicht bekannt ist oder nicht von einer Kontrollbehörde in Erfahrung gebracht werden kann.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bankengesetz, das Geldwäschereigesetz, das Strafgesetzbuch und alle anderen in Betracht fallenden Gesetze werden wie folgt geändert: Jegliche Tätigkeit, insbesondere Rechts- und Finanzgeschäfte mit juristischen Personen, wird in der Schweiz untersagt, und zwar namentlich den Banken, den Finanzintermediären, Spediteuren, Lieferanten, Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren, wenn die betreffenden juristischen Personen ihren Sitz in einem vom IWF oder vom FSB als Offshore-Finanzplatz bezeichneten Staat oder Hoheitsgebiet haben, mit dem die Schweiz keinen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vereinbart hat, und wenn die an diesen juristischen Personen wirtschaftlich berechtigte Person weder identifizierbar noch in einem einschlägigen nichtöffentlichen Register eingetragen ist, das der Finma, der Bundesanwaltschaft oder einer anderen gesetzlich bezeichneten öffentlichen Stelle zugänglich ist.</p>
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