Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren

ShortId
16.436
Id
20160436
Updated
10.04.2024 17:45
Language
de
Title
Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren
AdditionalIndexing
04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Regulierungsdickicht in der Schweiz treibt die Kosten für die Unternehmen in die Höhe, verhindert Innovation und Wachstum und vernichtet so Arbeitsplätze und Steuersubstrat. Die Überregulierung macht dieses Dickicht immer undurchdringlicher (Avenir Suisse 2016).</p><p>Überregulierung hat unter anderem damit zu tun, dass das Parlament und die Verwaltung zu schnell zur schärfsten Waffe greifen: zum zwingenden, detaillierten, umfassenden staatlichen Erlass. Stattdessen sollten sie, im Sinne der Subsidiarität staatlichen Handelns (Art. 5a der Bundesverfassung), in erster Linie Regelungsformen wählen, welche die Entscheidungsfreiheit und den Handlungsspielraum, aber auch die Verantwortung der Betroffenen wahren. Darum soll der Bundesrat dazu verpflichtet werden, entsprechende "alternative Regelungen" (Seco: Regulierungsfolgenabschätzung 2013; Avenir Suisse 2016) zuhanden des Parlamentes vorzuschlagen bzw. "alternative Regelungen" für seine eigenen Erlasse vorzusehen.</p><p>Zu erfassen sind mit Bezug auf die Rechtsetzung der Verwaltung die Erlasse des Bundesrates und aller Stellen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, einschliesslich unabhängiger Behörden der Bundesverwaltung, sowie von mit der Rechtsetzung beauftragten Privaten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 141 ParlG ist dahingehend zu ändern, dass der Bundesrat bei allen Gesetzesvorlagen aufgrund bestimmter Kriterien prüft und Vorschläge unterbreitet, wie die Entscheidungsfreiheit und der Handlungsspielraum der von einer Regelung Betroffenen erhalten werden können. Die Artikel 7ff. RVOG sind mit Bezug auf die Rechtsetzung des Bundesrates und der Verwaltung im gleichen Sinn zu ändern. Diese Kriterien sind insbesondere:</p><p>1. dispositive statt zwingende Vorschriften;</p><p>2. Einräumung von Wahlmöglichkeiten zugunsten der Betroffenen (in den Formen eines Opting-in, Opting-out (z. B. für kleine Unternehmen, Start-ups usw.), Opting-up, Opting-down usw.);</p><p>3. Verpflichtung der Betroffenen, selber innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen Regeln aufzustellen (Selbstregulierung);</p><p>4. Regelungen, welche die Verantwortung den Betroffenen übertragen bzw. überlassen (allgemeine Prinzipien, Standards usw. statt konkrete, detaillierte Regeln; Zielvorgaben statt konkrete Verhaltenspflichten).</p>
  • Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Regulierungsdickicht in der Schweiz treibt die Kosten für die Unternehmen in die Höhe, verhindert Innovation und Wachstum und vernichtet so Arbeitsplätze und Steuersubstrat. Die Überregulierung macht dieses Dickicht immer undurchdringlicher (Avenir Suisse 2016).</p><p>Überregulierung hat unter anderem damit zu tun, dass das Parlament und die Verwaltung zu schnell zur schärfsten Waffe greifen: zum zwingenden, detaillierten, umfassenden staatlichen Erlass. Stattdessen sollten sie, im Sinne der Subsidiarität staatlichen Handelns (Art. 5a der Bundesverfassung), in erster Linie Regelungsformen wählen, welche die Entscheidungsfreiheit und den Handlungsspielraum, aber auch die Verantwortung der Betroffenen wahren. Darum soll der Bundesrat dazu verpflichtet werden, entsprechende "alternative Regelungen" (Seco: Regulierungsfolgenabschätzung 2013; Avenir Suisse 2016) zuhanden des Parlamentes vorzuschlagen bzw. "alternative Regelungen" für seine eigenen Erlasse vorzusehen.</p><p>Zu erfassen sind mit Bezug auf die Rechtsetzung der Verwaltung die Erlasse des Bundesrates und aller Stellen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, einschliesslich unabhängiger Behörden der Bundesverwaltung, sowie von mit der Rechtsetzung beauftragten Privaten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 141 ParlG ist dahingehend zu ändern, dass der Bundesrat bei allen Gesetzesvorlagen aufgrund bestimmter Kriterien prüft und Vorschläge unterbreitet, wie die Entscheidungsfreiheit und der Handlungsspielraum der von einer Regelung Betroffenen erhalten werden können. Die Artikel 7ff. RVOG sind mit Bezug auf die Rechtsetzung des Bundesrates und der Verwaltung im gleichen Sinn zu ändern. Diese Kriterien sind insbesondere:</p><p>1. dispositive statt zwingende Vorschriften;</p><p>2. Einräumung von Wahlmöglichkeiten zugunsten der Betroffenen (in den Formen eines Opting-in, Opting-out (z. B. für kleine Unternehmen, Start-ups usw.), Opting-up, Opting-down usw.);</p><p>3. Verpflichtung der Betroffenen, selber innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen Regeln aufzustellen (Selbstregulierung);</p><p>4. Regelungen, welche die Verantwortung den Betroffenen übertragen bzw. überlassen (allgemeine Prinzipien, Standards usw. statt konkrete, detaillierte Regeln; Zielvorgaben statt konkrete Verhaltenspflichten).</p>
    • Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren

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