Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG

ShortId
16.439
Id
20160439
Updated
10.04.2024 17:31
Language
de
Title
Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG
AdditionalIndexing
2836;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Einflussnahme der Oberaufsichtskommission über das BVG hat sich in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Die Eingriffe durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten sowie beantragte Verordnungsänderungen nehmen massiv zu. Die Einflussnahme bei der Nomination von Organen der Konkordate nimmt bestimmenden Charakter an und verhindert oder verbietet gar die Einsitznahme von Magistratspersonen aus den kantonalen Regierungen in die regionalen Konkordatsräte.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Autonomie der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen ist zu stärken. Insbesondere Artikel 64a BVG ist entsprechend anzupassen. Sie bestimmen in eigener Verantwortung die Aufsichtsorgane und unterbreiten der Oberaufsichtskommission ihre Jahresberichte zur Kenntnisnahme.</p>
  • Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einflussnahme der Oberaufsichtskommission über das BVG hat sich in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Die Eingriffe durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten sowie beantragte Verordnungsänderungen nehmen massiv zu. Die Einflussnahme bei der Nomination von Organen der Konkordate nimmt bestimmenden Charakter an und verhindert oder verbietet gar die Einsitznahme von Magistratspersonen aus den kantonalen Regierungen in die regionalen Konkordatsräte.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Autonomie der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen ist zu stärken. Insbesondere Artikel 64a BVG ist entsprechend anzupassen. Sie bestimmen in eigener Verantwortung die Aufsichtsorgane und unterbreiten der Oberaufsichtskommission ihre Jahresberichte zur Kenntnisnahme.</p>
    • Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG

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