Keine Aufhebung der Visumpflicht ohne Rückübernahmeabkommen

ShortId
16.445
Id
20160445
Updated
10.04.2024 17:28
Language
de
Title
Keine Aufhebung der Visumpflicht ohne Rückübernahmeabkommen
AdditionalIndexing
2811;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist schwierig nachzuvollziehen, warum Staatsangehörige gewisser Länder von einer Befreiung von der Visumpflicht profitieren sollten, obwohl die Schweiz mit diesen Ländern kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen hat.</p><p>Zurzeit ist es so, dass die EU uns die Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige eines Landes vorgeben kann, noch bevor die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen mit diesem Land abgeschlossen hat. Diese Situation ist sehr nachteilig für die Schweiz, da sie dadurch gezwungen wird, Personen einreisen zu lassen, bei denen nicht sicher ist, ob sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsfrist wieder zurückgeschickt werden können. Es wäre denkbar, dass die Rückübernahmeabkommen der EU künftig auch für die Schweiz gelten könnten, oder aber man passt die Schengen-Abkommen an, um so die vorliegende Initiative umzusetzen. Wenn jedoch nichts unternommen wird, können Personen, die das Gebiet der EU verlassen müssen, sich einfach in der Schweiz niederlassen, da unser Land nicht in der Lage ist, sie in ihr Herkunftsland zurückzuführen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die die Einreise in die Schweiz regeln, werden so angepasst, dass keine Aufhebung der Visumpflicht mehr möglich ist, ohne dass zuvor ein Rückübernahmeabkommen mit dem entsprechenden Land abgeschlossen wird.</p>
  • Keine Aufhebung der Visumpflicht ohne Rückübernahmeabkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist schwierig nachzuvollziehen, warum Staatsangehörige gewisser Länder von einer Befreiung von der Visumpflicht profitieren sollten, obwohl die Schweiz mit diesen Ländern kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen hat.</p><p>Zurzeit ist es so, dass die EU uns die Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige eines Landes vorgeben kann, noch bevor die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen mit diesem Land abgeschlossen hat. Diese Situation ist sehr nachteilig für die Schweiz, da sie dadurch gezwungen wird, Personen einreisen zu lassen, bei denen nicht sicher ist, ob sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsfrist wieder zurückgeschickt werden können. Es wäre denkbar, dass die Rückübernahmeabkommen der EU künftig auch für die Schweiz gelten könnten, oder aber man passt die Schengen-Abkommen an, um so die vorliegende Initiative umzusetzen. Wenn jedoch nichts unternommen wird, können Personen, die das Gebiet der EU verlassen müssen, sich einfach in der Schweiz niederlassen, da unser Land nicht in der Lage ist, sie in ihr Herkunftsland zurückzuführen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die die Einreise in die Schweiz regeln, werden so angepasst, dass keine Aufhebung der Visumpflicht mehr möglich ist, ohne dass zuvor ein Rückübernahmeabkommen mit dem entsprechenden Land abgeschlossen wird.</p>
    • Keine Aufhebung der Visumpflicht ohne Rückübernahmeabkommen

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