Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit
- ShortId
-
16.453
- Id
-
20160453
- Updated
-
10.04.2024 17:29
- Language
-
de
- Title
-
Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit
- AdditionalIndexing
-
28;2836;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der heutigen Mutterschaftsentschädigung fördert der Staat aktiv die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Familie, indem der Staat mit der geltenden Gesetzgebung voraussetzt, dass ausschliesslich Mütter und nicht Väter - oder beide Elternteile - nach der Geburt eines Kindes auf der Arbeitsstelle ausfallen.</p><p>Um die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes tatsächlich zu ermöglichen, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen möchten, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall: Eine Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen ist in der Praxis einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen, andererseits ist das einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in die Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch der Frau zuteil, und eine traditionelle Rollenteilung wird sehr früh eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel oder insgesamt 350 000 Personen - zumeist Frauen -, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, wird in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Volkswirtschaftlich ist das unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftebedarfs und der absehbaren Beschränkung der Zuwanderung ist es unabdingbar, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Das grösste Potenzial besteht bei den zumeist sehr gut ausgebildeten Frauen. </p><p>Ein bedingungsloser Vaterschaftsurlaub von wenigen Wochen - wie im Parlament abgelehnt und in der Öffentlichkeit diskutiert - geniesst in der Wirtschaft wenig Rückhalt und wird an diesem staatlich geförderten traditionellen Rollenmodell vermutlich wenig ändern. Anders sähe dies bei einer tatsächlich gleichberechtigten Elternzeit für erwerbstätige Mütter und Väter aus, deren Anspruch an die beidseitige Erwerbstätigkeit der Eltern gebunden wird. Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies auch für die Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisierung der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und vermindert damit ebenfalls die staatlichen Kosten.</p><p>Die Mutterschaftsentschädigung wird heute ausschliesslich über die EO, also über Lohnabgaben finanziert. Auch eine Elternzeit müsste entweder über Lohnabgaben oder Steuern finanziert werden. Entsprechend ist es gerechtfertigt, wenn beidseitig erwerbstätige Eltern stärker davon profitieren, da sie vor und nach der Elternzeit auch mehr Lohnabgaben und Steuern bezahlen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Erwerbsersatzordnung ist so zu ergänzen respektive zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach der Geburt des Kindes gewährt.</p>
- Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der heutigen Mutterschaftsentschädigung fördert der Staat aktiv die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Familie, indem der Staat mit der geltenden Gesetzgebung voraussetzt, dass ausschliesslich Mütter und nicht Väter - oder beide Elternteile - nach der Geburt eines Kindes auf der Arbeitsstelle ausfallen.</p><p>Um die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes tatsächlich zu ermöglichen, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen möchten, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall: Eine Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen ist in der Praxis einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen, andererseits ist das einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in die Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch der Frau zuteil, und eine traditionelle Rollenteilung wird sehr früh eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel oder insgesamt 350 000 Personen - zumeist Frauen -, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, wird in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Volkswirtschaftlich ist das unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftebedarfs und der absehbaren Beschränkung der Zuwanderung ist es unabdingbar, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Das grösste Potenzial besteht bei den zumeist sehr gut ausgebildeten Frauen. </p><p>Ein bedingungsloser Vaterschaftsurlaub von wenigen Wochen - wie im Parlament abgelehnt und in der Öffentlichkeit diskutiert - geniesst in der Wirtschaft wenig Rückhalt und wird an diesem staatlich geförderten traditionellen Rollenmodell vermutlich wenig ändern. Anders sähe dies bei einer tatsächlich gleichberechtigten Elternzeit für erwerbstätige Mütter und Väter aus, deren Anspruch an die beidseitige Erwerbstätigkeit der Eltern gebunden wird. Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies auch für die Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisierung der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und vermindert damit ebenfalls die staatlichen Kosten.</p><p>Die Mutterschaftsentschädigung wird heute ausschliesslich über die EO, also über Lohnabgaben finanziert. Auch eine Elternzeit müsste entweder über Lohnabgaben oder Steuern finanziert werden. Entsprechend ist es gerechtfertigt, wenn beidseitig erwerbstätige Eltern stärker davon profitieren, da sie vor und nach der Elternzeit auch mehr Lohnabgaben und Steuern bezahlen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Erwerbsersatzordnung ist so zu ergänzen respektive zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach der Geburt des Kindes gewährt.</p>
- Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit
Back to List