Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder

ShortId
16.460
Id
20160460
Updated
10.02.2026 21:15
Language
de
Title
Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder
AdditionalIndexing
421;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Überbrückungshilfe wurde 2003 eingeführt. Seit 2004 wurden insgesamt 820 000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt. Alleine für das Jahr 2016 sind dafür 170 000 Franken budgetiert.</p><p>Diese Überbrückungshilfe wird - auf Antrag - ausbezahlt, obwohl die Parlamentarier die gleichen Möglichkeiten haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen wie "normale" Arbeitnehmer. Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, auch weil sie in dieser Zeit nicht den Pflichten von ALV-Bezügern bezüglich Stellensuche nachkommen müssen.</p><p>Die Überbrückungshilfe kann gemäss Artikel 8a PRG sogar im Falle von "Bedürftigkeit" beantragt werden, was angesichts der Höhe der Entschädigungen doch sehr fragwürdig ist.</p><p>Kurz vor der Einführung dieser Überbrückungshilfe wurden im Jahr 2001 die Taggelder von 300 Franken auf 400 Franken erhöht (heute sind es bereits 440 Franken). Schon in den Achtzigerjahren wurden zudem Jahresentschädigungen sowie ein Vorsorgeersatz eingeführt. Bis heute sind alle Entschädigungen und Spesen nochmals deutlich angestiegen. Dies ist eine ungute Entwicklung für das Milizsystem: Viele Parlamentarier üben keinen Beruf mehr aus, einzelne haben gar nie einen ausgeübt. </p><p>Parlamentarier müssen nach einer allfälligen Abwahl in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen bzw. eine auszuüben. Sollten sie keine Stelle finden, sollen sie sich, wie normale Arbeitnehmer auch, beim RAV melden. </p><p>Die Verwaltungsdelegation hat im Juni 2016 beschlossen, die Bezüge der Ratsmitglieder unter die Lupe zu nehmen. Nicht angesprochen wurde dabei die Auflösung der Überbrückungshilfe, weshalb ich diese Forderung per parlamentarische Initiative einreiche.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG) ist aufzuheben.</p>
  • Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Überbrückungshilfe wurde 2003 eingeführt. Seit 2004 wurden insgesamt 820 000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt. Alleine für das Jahr 2016 sind dafür 170 000 Franken budgetiert.</p><p>Diese Überbrückungshilfe wird - auf Antrag - ausbezahlt, obwohl die Parlamentarier die gleichen Möglichkeiten haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen wie "normale" Arbeitnehmer. Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, auch weil sie in dieser Zeit nicht den Pflichten von ALV-Bezügern bezüglich Stellensuche nachkommen müssen.</p><p>Die Überbrückungshilfe kann gemäss Artikel 8a PRG sogar im Falle von "Bedürftigkeit" beantragt werden, was angesichts der Höhe der Entschädigungen doch sehr fragwürdig ist.</p><p>Kurz vor der Einführung dieser Überbrückungshilfe wurden im Jahr 2001 die Taggelder von 300 Franken auf 400 Franken erhöht (heute sind es bereits 440 Franken). Schon in den Achtzigerjahren wurden zudem Jahresentschädigungen sowie ein Vorsorgeersatz eingeführt. Bis heute sind alle Entschädigungen und Spesen nochmals deutlich angestiegen. Dies ist eine ungute Entwicklung für das Milizsystem: Viele Parlamentarier üben keinen Beruf mehr aus, einzelne haben gar nie einen ausgeübt. </p><p>Parlamentarier müssen nach einer allfälligen Abwahl in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen bzw. eine auszuüben. Sollten sie keine Stelle finden, sollen sie sich, wie normale Arbeitnehmer auch, beim RAV melden. </p><p>Die Verwaltungsdelegation hat im Juni 2016 beschlossen, die Bezüge der Ratsmitglieder unter die Lupe zu nehmen. Nicht angesprochen wurde dabei die Auflösung der Überbrückungshilfe, weshalb ich diese Forderung per parlamentarische Initiative einreiche.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG) ist aufzuheben.</p>
    • Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Überbrückungshilfe wurde 2003 eingeführt. Seit 2004 wurden insgesamt 820 000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt. Alleine für das Jahr 2016 sind dafür 170 000 Franken budgetiert.</p><p>Diese Überbrückungshilfe wird - auf Antrag - ausbezahlt, obwohl die Parlamentarier die gleichen Möglichkeiten haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen wie "normale" Arbeitnehmer. Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, auch weil sie in dieser Zeit nicht den Pflichten von ALV-Bezügern bezüglich Stellensuche nachkommen müssen.</p><p>Die Überbrückungshilfe kann gemäss Artikel 8a PRG sogar im Falle von "Bedürftigkeit" beantragt werden, was angesichts der Höhe der Entschädigungen doch sehr fragwürdig ist.</p><p>Kurz vor der Einführung dieser Überbrückungshilfe wurden im Jahr 2001 die Taggelder von 300 Franken auf 400 Franken erhöht (heute sind es bereits 440 Franken). Schon in den Achtzigerjahren wurden zudem Jahresentschädigungen sowie ein Vorsorgeersatz eingeführt. Bis heute sind alle Entschädigungen und Spesen nochmals deutlich angestiegen. Dies ist eine ungute Entwicklung für das Milizsystem: Viele Parlamentarier üben keinen Beruf mehr aus, einzelne haben gar nie einen ausgeübt. </p><p>Parlamentarier müssen nach einer allfälligen Abwahl in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen bzw. eine auszuüben. Sollten sie keine Stelle finden, sollen sie sich, wie normale Arbeitnehmer auch, beim RAV melden. </p><p>Die Verwaltungsdelegation hat im Juni 2016 beschlossen, die Bezüge der Ratsmitglieder unter die Lupe zu nehmen. Nicht angesprochen wurde dabei die Auflösung der Überbrückungshilfe, weshalb ich diese Forderung per parlamentarische Initiative einreiche.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG) ist aufzuheben.</p>
    • Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder
  • Index
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    Texts
    • <p>Die Überbrückungshilfe wurde 2003 eingeführt. Seit 2004 wurden insgesamt 820 000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt. Alleine für das Jahr 2016 sind dafür 170 000 Franken budgetiert.</p><p>Diese Überbrückungshilfe wird - auf Antrag - ausbezahlt, obwohl die Parlamentarier die gleichen Möglichkeiten haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen wie "normale" Arbeitnehmer. Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, auch weil sie in dieser Zeit nicht den Pflichten von ALV-Bezügern bezüglich Stellensuche nachkommen müssen.</p><p>Die Überbrückungshilfe kann gemäss Artikel 8a PRG sogar im Falle von "Bedürftigkeit" beantragt werden, was angesichts der Höhe der Entschädigungen doch sehr fragwürdig ist.</p><p>Kurz vor der Einführung dieser Überbrückungshilfe wurden im Jahr 2001 die Taggelder von 300 Franken auf 400 Franken erhöht (heute sind es bereits 440 Franken). Schon in den Achtzigerjahren wurden zudem Jahresentschädigungen sowie ein Vorsorgeersatz eingeführt. Bis heute sind alle Entschädigungen und Spesen nochmals deutlich angestiegen. Dies ist eine ungute Entwicklung für das Milizsystem: Viele Parlamentarier üben keinen Beruf mehr aus, einzelne haben gar nie einen ausgeübt. </p><p>Parlamentarier müssen nach einer allfälligen Abwahl in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen bzw. eine auszuüben. Sollten sie keine Stelle finden, sollen sie sich, wie normale Arbeitnehmer auch, beim RAV melden. </p><p>Die Verwaltungsdelegation hat im Juni 2016 beschlossen, die Bezüge der Ratsmitglieder unter die Lupe zu nehmen. Nicht angesprochen wurde dabei die Auflösung der Überbrückungshilfe, weshalb ich diese Forderung per parlamentarische Initiative einreiche.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG) ist aufzuheben.</p>
    • Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder

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