Im Hochschulrat müssen alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein
- ShortId
-
16.462
- Id
-
20160462
- Updated
-
10.04.2024 17:29
- Language
-
de
- Title
-
Im Hochschulrat müssen alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein
- AdditionalIndexing
-
32;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Kanton Basel-Landschaft ist Trägerkanton der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Ab 2017 wird er zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt auch Träger des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts (Swiss TPH). Im Jahr 2015 flossen seitens des Kantons Basel-Landschaft rund 330 Millionen Franken in das schweizerische Hochschulsystem, 162 Millionen Franken davon als Globalbeitrag an die Universität und 64 Millionen Franken an die FHNW. Mit diesem Mitteleinsatz nimmt er unter den Hochschulkantonen in der Schweiz den fünften Rang ein. Mit rund siebentausend Studierenden ist der Kanton Basel-Landschaft zudem einer der grossen Kundenkantone. Trotz seines massgeblichen Beitrags an die Hochschullandschaft Schweiz ist der Kanton Basel-Landschaft nicht im vierzehn Mitglieder zählenden Hochschulrat vertreten. Der Hochschulrat, in dem alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein müssten, beschliesst über wichtige, die Aufgaben der Hochschulträger betreffende Geschäfte.</p><p>Die Nichtberücksichtigung des Kantons Basel-Landschaft steht ebenfalls den Anliegen der im Jahr 2011 eingereichten Standesinitiative Basel-Landschaft 11.302 und der Motion Janiak 11.3798 betreffend die Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Universitätskanton entgegen. Das Anliegen der Standesinitiative wurde von einer Mehrheit in der ständerätlichen und nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur unterstützt, der Initiative wurde aber aus formellen Gründen keine Folge gegeben. Die daraufhin von Ständerat Claude Janiak eingereichte Motion wurde von beiden Räten angenommen, und der Bundesrat war bereit, auf ein Gesuch des Kantons Basel-Landschaft auf Anerkennung als Universitätskanton einzutreten. Unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Kantone hat dann der Bundesrat am 7. März 2014 die Abschreibung der Motion beantragt. </p><p>Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz überlässt die Regelung, wie die Mitglieder der Kantone im Hochschulrat vertreten sind, dem Hochschulkonkordat. Das am 20. Juni 2013 beschlossene Hochschulkonkordat stellt auf das alte, durch die neuen Grundlagen und die veränderte Realität überholte Universitätskonkordat vom 9. Dezember 1999 ab. Nur die zehn Trägerkantone, die dem alten Universitätskonkordat beigetreten waren, sind heute garantierte Mitglieder des Hochschulrates. Der 2006 entstandene elfte Trägerkanton, der Kanton Basel-Landschaft, wird nicht berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Hochschulrates spiegelt somit den anachronistischen Zustand des Jahres 1999 wieder. Die betreffende Bestimmung im Konkordat entspricht weder der aktuellen hochschulpolitischen Realität noch ist sie offen für zukünftige Entwicklungen. </p><p>Da weder der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung der Motion Janiak noch die Kantone im Rahmen des Hochschulkonkordats das Anliegen umsetzten, den Kanton Basel-Landschaft den anderen Universitätskantonen gleichzustellen, wird nun mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative dem Parlament beantragt, Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes so anzupassen, dass in Zukunft von Gesetzes wegen die Regierungen aller massgeblichen Hochschulträger im Hochschulrat vertreten sind. Ziel ist somit eine Gesetzesanpassung, die der aktuellen Realität Rechnung trägt und für zukünftige Entwicklungen in der Hochschullandschaft offen ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes soll in der Weise geändert werden, dass von Gesetzes wegen im Hochschulrat die Regierungen der massgeblichen Hochschulträger vertreten sind.</p>
- Im Hochschulrat müssen alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Kanton Basel-Landschaft ist Trägerkanton der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Ab 2017 wird er zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt auch Träger des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts (Swiss TPH). Im Jahr 2015 flossen seitens des Kantons Basel-Landschaft rund 330 Millionen Franken in das schweizerische Hochschulsystem, 162 Millionen Franken davon als Globalbeitrag an die Universität und 64 Millionen Franken an die FHNW. Mit diesem Mitteleinsatz nimmt er unter den Hochschulkantonen in der Schweiz den fünften Rang ein. Mit rund siebentausend Studierenden ist der Kanton Basel-Landschaft zudem einer der grossen Kundenkantone. Trotz seines massgeblichen Beitrags an die Hochschullandschaft Schweiz ist der Kanton Basel-Landschaft nicht im vierzehn Mitglieder zählenden Hochschulrat vertreten. Der Hochschulrat, in dem alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein müssten, beschliesst über wichtige, die Aufgaben der Hochschulträger betreffende Geschäfte.</p><p>Die Nichtberücksichtigung des Kantons Basel-Landschaft steht ebenfalls den Anliegen der im Jahr 2011 eingereichten Standesinitiative Basel-Landschaft 11.302 und der Motion Janiak 11.3798 betreffend die Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Universitätskanton entgegen. Das Anliegen der Standesinitiative wurde von einer Mehrheit in der ständerätlichen und nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur unterstützt, der Initiative wurde aber aus formellen Gründen keine Folge gegeben. Die daraufhin von Ständerat Claude Janiak eingereichte Motion wurde von beiden Räten angenommen, und der Bundesrat war bereit, auf ein Gesuch des Kantons Basel-Landschaft auf Anerkennung als Universitätskanton einzutreten. Unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Kantone hat dann der Bundesrat am 7. März 2014 die Abschreibung der Motion beantragt. </p><p>Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz überlässt die Regelung, wie die Mitglieder der Kantone im Hochschulrat vertreten sind, dem Hochschulkonkordat. Das am 20. Juni 2013 beschlossene Hochschulkonkordat stellt auf das alte, durch die neuen Grundlagen und die veränderte Realität überholte Universitätskonkordat vom 9. Dezember 1999 ab. Nur die zehn Trägerkantone, die dem alten Universitätskonkordat beigetreten waren, sind heute garantierte Mitglieder des Hochschulrates. Der 2006 entstandene elfte Trägerkanton, der Kanton Basel-Landschaft, wird nicht berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Hochschulrates spiegelt somit den anachronistischen Zustand des Jahres 1999 wieder. Die betreffende Bestimmung im Konkordat entspricht weder der aktuellen hochschulpolitischen Realität noch ist sie offen für zukünftige Entwicklungen. </p><p>Da weder der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung der Motion Janiak noch die Kantone im Rahmen des Hochschulkonkordats das Anliegen umsetzten, den Kanton Basel-Landschaft den anderen Universitätskantonen gleichzustellen, wird nun mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative dem Parlament beantragt, Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes so anzupassen, dass in Zukunft von Gesetzes wegen die Regierungen aller massgeblichen Hochschulträger im Hochschulrat vertreten sind. Ziel ist somit eine Gesetzesanpassung, die der aktuellen Realität Rechnung trägt und für zukünftige Entwicklungen in der Hochschullandschaft offen ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes soll in der Weise geändert werden, dass von Gesetzes wegen im Hochschulrat die Regierungen der massgeblichen Hochschulträger vertreten sind.</p>
- Im Hochschulrat müssen alle massgeblichen Hochschulträger vertreten sein
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