Verbot von Rahmenabkommen und institutionellen Bindungen mit überstaatlichen Rechtsgemeinschaften und Drittstaaten

ShortId
16.465
Id
20160465
Updated
14.11.2025 08:04
Language
de
Title
Verbot von Rahmenabkommen und institutionellen Bindungen mit überstaatlichen Rechtsgemeinschaften und Drittstaaten
AdditionalIndexing
04;08;10;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz kennt eine lange Tradition der internationalen Zusammenarbeit und der bilateralen Verträge; sie verhandelt gegenwärtig mit Mandat des Parlamentes über einen Rahmenvertrag bzw. eine institutionelle Bindung mit der Europäischen Union. Die EU ist eine überstaatliche Rechtsgemeinschaft gemäss Lissabonner Vertrag von 2009 mit Währungs- und Wirtschaftsunion, gemeinsamer Aussen- und Sicherheitspolitik sowie polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit. Vor Abschluss weiterer bilateraler Verträge fordert die EU von der Schweiz ein Rahmenabkommen, wonach das künftige Vertragsverhältnis durch eine EU-eigene Institution überwacht und die Rechtsprechung dem EU-Gerichtshof übertragen würde.</p><p>Die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik enthält die gemeinsame Verteidigungspolitik, also die gemeinsame Verteidigung ("Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die andern Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung ..."). Die EU ist also auch eine neutralitätswidrige militärische Beistandsgemeinschaft. Das mit einem Rahmenabkommen verbundene Diktat der EU würde in der Schweiz rasch als unpraktikabel und unwürdig empfunden. Aber eine Kündigung des bereits geschlossenen Rahmenabkommens hätte unabsehbare politische und wirtschaftliche Konsequenzen. Um solch negative Auswirkungen zu vermeiden und um die vermeintlichen Mitbestimmungsrechte eines Vollmitglieds zu erreichen, bliebe dann letztlich nur noch der Beitritt zur EU. Ein Rahmenabkommen mit einer überstaatlichen Rechtsgemeinschaft oder mit einem Drittstaat muss deshalb verfassungsmässig verboten werden. Alt Botschafter Carlo Jagmetti beurteilte es so: "Wer sich für ein umfassendes Rahmenabkommen und damit für die Perspektive eines späteren Beitritts entscheidet, verzichtet für die Zukunft auf Neutralität, Souveränität sowie Unabhängigkeit und trägt dazu bei, die direkte Demokratie, den Föderalismus und die Gemeindeautonomie zu untergraben." (NZZ, 6. Oktober 2015, S. 12)</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Schweizerische Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Er (der Bund) schliesst keine Abkommen mit andern Staaten oder überstaatlichen Rechtsgemeinschaften, die der Unabhängigkeit und Souveränität sowie der Neutralität und den Rechten des Volkes zuwiderlaufen.</p>
  • Verbot von Rahmenabkommen und institutionellen Bindungen mit überstaatlichen Rechtsgemeinschaften und Drittstaaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz kennt eine lange Tradition der internationalen Zusammenarbeit und der bilateralen Verträge; sie verhandelt gegenwärtig mit Mandat des Parlamentes über einen Rahmenvertrag bzw. eine institutionelle Bindung mit der Europäischen Union. Die EU ist eine überstaatliche Rechtsgemeinschaft gemäss Lissabonner Vertrag von 2009 mit Währungs- und Wirtschaftsunion, gemeinsamer Aussen- und Sicherheitspolitik sowie polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit. Vor Abschluss weiterer bilateraler Verträge fordert die EU von der Schweiz ein Rahmenabkommen, wonach das künftige Vertragsverhältnis durch eine EU-eigene Institution überwacht und die Rechtsprechung dem EU-Gerichtshof übertragen würde.</p><p>Die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik enthält die gemeinsame Verteidigungspolitik, also die gemeinsame Verteidigung ("Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die andern Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung ..."). Die EU ist also auch eine neutralitätswidrige militärische Beistandsgemeinschaft. Das mit einem Rahmenabkommen verbundene Diktat der EU würde in der Schweiz rasch als unpraktikabel und unwürdig empfunden. Aber eine Kündigung des bereits geschlossenen Rahmenabkommens hätte unabsehbare politische und wirtschaftliche Konsequenzen. Um solch negative Auswirkungen zu vermeiden und um die vermeintlichen Mitbestimmungsrechte eines Vollmitglieds zu erreichen, bliebe dann letztlich nur noch der Beitritt zur EU. Ein Rahmenabkommen mit einer überstaatlichen Rechtsgemeinschaft oder mit einem Drittstaat muss deshalb verfassungsmässig verboten werden. Alt Botschafter Carlo Jagmetti beurteilte es so: "Wer sich für ein umfassendes Rahmenabkommen und damit für die Perspektive eines späteren Beitritts entscheidet, verzichtet für die Zukunft auf Neutralität, Souveränität sowie Unabhängigkeit und trägt dazu bei, die direkte Demokratie, den Föderalismus und die Gemeindeautonomie zu untergraben." (NZZ, 6. Oktober 2015, S. 12)</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Schweizerische Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Er (der Bund) schliesst keine Abkommen mit andern Staaten oder überstaatlichen Rechtsgemeinschaften, die der Unabhängigkeit und Souveränität sowie der Neutralität und den Rechten des Volkes zuwiderlaufen.</p>
    • Verbot von Rahmenabkommen und institutionellen Bindungen mit überstaatlichen Rechtsgemeinschaften und Drittstaaten

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