Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken

ShortId
16.472
Id
20160472
Updated
10.04.2024 17:34
Language
de
Title
Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neue Spitalfinanzierung hat den Wettbewerb verstärkt und führt dazu, dass sich die Spitäler einen veritablen Wettlauf um die modernsten Geräte liefern, um möglichst leistungsfähig zu sein. Dies bringt die Kantone, die einerseits den Wettbewerb stärken sollen und andererseits das Gemeinwohl sicherstellen müssen, in einen Interessenskonflikt. Zudem werden durch diese Entwicklung Kosten generiert, die sich ihrerseits in einer Erhöhung der Krankenkassenprämien niederschlagen.</p><p>Artikel 39 Absatz 2ter KVG legt Folgendes fest: "Der Bundesrat erlässt einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit." Diese Kriterien genügen nicht mehr, nicht zuletzt deshalb, weil die Beurteilung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Kanton zu Kanton stark variiert und davon abhängt, welcher Art das Angebot ist und ob es im betreffenden Kanton private Einrichtungen gibt oder nicht. Will man verhindern, dass der verstärkte Wettbewerb zulasten der Versicherten geht, so ist festzulegen, dass der Bundesrat zusätzliche einheitliche Minimalkriterien vorgibt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden Minimalkriterien für die Aufnahme von Spitälern in die kantonalen Spitallisten festgelegt, die die folgenden Punkte berücksichtigen:</p><p>1. Qualität der angebotenen Leistungen gemäss einheitlichen Normen auf der Grundlage eines jährlichen Qualitätsberichtes;</p><p>2. Mindestanzahl an allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten;</p><p>3. akzeptable Arbeitsbedingungen für das Personal;</p><p>4. ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen;</p><p>5. Bedürfnisklausel für die Anschaffung und Einrichtung von teuren medizinischen Geräten.</p>
  • Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neue Spitalfinanzierung hat den Wettbewerb verstärkt und führt dazu, dass sich die Spitäler einen veritablen Wettlauf um die modernsten Geräte liefern, um möglichst leistungsfähig zu sein. Dies bringt die Kantone, die einerseits den Wettbewerb stärken sollen und andererseits das Gemeinwohl sicherstellen müssen, in einen Interessenskonflikt. Zudem werden durch diese Entwicklung Kosten generiert, die sich ihrerseits in einer Erhöhung der Krankenkassenprämien niederschlagen.</p><p>Artikel 39 Absatz 2ter KVG legt Folgendes fest: "Der Bundesrat erlässt einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit." Diese Kriterien genügen nicht mehr, nicht zuletzt deshalb, weil die Beurteilung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Kanton zu Kanton stark variiert und davon abhängt, welcher Art das Angebot ist und ob es im betreffenden Kanton private Einrichtungen gibt oder nicht. Will man verhindern, dass der verstärkte Wettbewerb zulasten der Versicherten geht, so ist festzulegen, dass der Bundesrat zusätzliche einheitliche Minimalkriterien vorgibt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden Minimalkriterien für die Aufnahme von Spitälern in die kantonalen Spitallisten festgelegt, die die folgenden Punkte berücksichtigen:</p><p>1. Qualität der angebotenen Leistungen gemäss einheitlichen Normen auf der Grundlage eines jährlichen Qualitätsberichtes;</p><p>2. Mindestanzahl an allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten;</p><p>3. akzeptable Arbeitsbedingungen für das Personal;</p><p>4. ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen;</p><p>5. Bedürfnisklausel für die Anschaffung und Einrichtung von teuren medizinischen Geräten.</p>
    • Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken

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