Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen

ShortId
16.478
Id
20160478
Updated
10.02.2026 20:58
Language
de
Title
Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen
AdditionalIndexing
1221;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision des Patentgerichtsgesetzes (SR 173.41) auszuarbeiten, die auf die Erfahrungen des Bundespatentgerichtes in den ersten vier Jahren seines Bestehens gestützt ist.</p><p>Dabei soll insbesondere unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Aufgaben, die heute juristisch gebildeten Richtern oder Richterinnen vorbehalten sind (Vizepräsidium, Entscheide als Einzelrichterin oder Einzelrichter, Prozessleitung), auch Richter oder Richterinnen mit technischer Ausbildung beizuziehen. Bei der Prozessleitung sollen gewisse Aufgaben auch an eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber delegiert werden können. Diese Änderungen sollen die Arbeit des Gerichtes, das nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfügt, erleichtern und vereinfachen.</p>
  • Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision des Patentgerichtsgesetzes (SR 173.41) auszuarbeiten, die auf die Erfahrungen des Bundespatentgerichtes in den ersten vier Jahren seines Bestehens gestützt ist.</p><p>Dabei soll insbesondere unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Aufgaben, die heute juristisch gebildeten Richtern oder Richterinnen vorbehalten sind (Vizepräsidium, Entscheide als Einzelrichterin oder Einzelrichter, Prozessleitung), auch Richter oder Richterinnen mit technischer Ausbildung beizuziehen. Bei der Prozessleitung sollen gewisse Aufgaben auch an eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber delegiert werden können. Diese Änderungen sollen die Arbeit des Gerichtes, das nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfügt, erleichtern und vereinfachen.</p>
    • Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision des Patentgerichtsgesetzes (SR 173.41) auszuarbeiten, die auf die Erfahrungen des Bundespatentgerichtes in den ersten vier Jahren seines Bestehens gestützt ist.</p><p>Dabei soll insbesondere unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Aufgaben, die heute juristisch gebildeten Richtern oder Richterinnen vorbehalten sind (Vizepräsidium, Entscheide als Einzelrichterin oder Einzelrichter, Prozessleitung), auch Richter oder Richterinnen mit technischer Ausbildung beizuziehen. Bei der Prozessleitung sollen gewisse Aufgaben auch an eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber delegiert werden können. Diese Änderungen sollen die Arbeit des Gerichtes, das nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfügt, erleichtern und vereinfachen.</p>
    • Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen

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