Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

ShortId
16.486
Id
20160486
Updated
10.02.2026 20:23
Language
de
Title
Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
AdditionalIndexing
1221
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
  • Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
    • Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
    • Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Back to List