Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- ShortId
-
16.486
- Id
-
20160486
- Updated
-
10.02.2026 20:23
- Language
-
de
- Title
-
Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- AdditionalIndexing
-
1221
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
- Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
- Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung.</p>
- Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
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