Sichere Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

ShortId
16.489
Id
20160489
Updated
10.04.2024 17:29
Language
de
Title
Sichere Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
AdditionalIndexing
44;28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Blick in die Statistik zeigt die zunehmend schwierige Position älterer Arbeitnehmer: Zwar weist die Schweiz auch in der Altersgruppe der über 55-Jährigen eine überdurchschnittliche Erwerbsquote auf, doch ist die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe in letzter Zeit gestiegen. Der grosse Unterschied zwischen Jung und Alt: Verlieren ältere Arbeitnehmer ihren Job, haben sie es deutlich schwerer, wieder einen zu finden.</p><p>Ein über 50-Jähriger sucht im Schnitt anderthalb mal so lange nach einer neuen Stelle, als das im Schweizer Durchschnitt der Fall ist. Die Folgen sind massiv: 2015 waren 43 Prozent aller Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre alt, wie Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigen. Diese Entwicklung schlägt auch auf die Sozialhilfe durch: Der Anteil der Bezüger, die älter als 46 sind, stieg von 46 000 Personen im Jahr 2005 auf über 68 000 im Jahr 2014.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht wird neu in Artikel 336c mit folgendem Absatz 4 ergänzt:</p><p>Art. 336c</p><p>Abs. 1</p><p>Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Wenn der Arbeitnehmer das 55. Altersjahr erreicht hat, mindestens 10 Dienstjahre ausweist und der Arbeitgeber bei der Kündigung nicht glaubwürdig begründen kann, dass die Kündigung nicht zur Substitution des betroffenen Arbeitnehmers durch eine kostengünstigere Arbeitskraft führt. Ausgenommen sind Kündigungen gemäss Artikel 337 OR.</p>
  • Sichere Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Blick in die Statistik zeigt die zunehmend schwierige Position älterer Arbeitnehmer: Zwar weist die Schweiz auch in der Altersgruppe der über 55-Jährigen eine überdurchschnittliche Erwerbsquote auf, doch ist die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe in letzter Zeit gestiegen. Der grosse Unterschied zwischen Jung und Alt: Verlieren ältere Arbeitnehmer ihren Job, haben sie es deutlich schwerer, wieder einen zu finden.</p><p>Ein über 50-Jähriger sucht im Schnitt anderthalb mal so lange nach einer neuen Stelle, als das im Schweizer Durchschnitt der Fall ist. Die Folgen sind massiv: 2015 waren 43 Prozent aller Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre alt, wie Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigen. Diese Entwicklung schlägt auch auf die Sozialhilfe durch: Der Anteil der Bezüger, die älter als 46 sind, stieg von 46 000 Personen im Jahr 2005 auf über 68 000 im Jahr 2014.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht wird neu in Artikel 336c mit folgendem Absatz 4 ergänzt:</p><p>Art. 336c</p><p>Abs. 1</p><p>Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:</p><p>...</p><p>Abs. 4</p><p>Wenn der Arbeitnehmer das 55. Altersjahr erreicht hat, mindestens 10 Dienstjahre ausweist und der Arbeitgeber bei der Kündigung nicht glaubwürdig begründen kann, dass die Kündigung nicht zur Substitution des betroffenen Arbeitnehmers durch eine kostengünstigere Arbeitskraft führt. Ausgenommen sind Kündigungen gemäss Artikel 337 OR.</p>
    • Sichere Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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