Das Subsidiaritätsprinzip stärken
- ShortId
-
16.497
- Id
-
20160497
- Updated
-
10.04.2024 17:31
- Language
-
de
- Title
-
Das Subsidiaritätsprinzip stärken
- AdditionalIndexing
-
04;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Geschichte unseres Bundesstaates ist eine Geschichte der fortlaufenden Zentralisierung. Faktisch haben neue Kompetenzzuweisungen an den Bund, neue Bundesvorschriften und der starke Zuwachs an völkerrechtlichen Regulierungen das Gefüge des Bundesstaates und die Position der Kantone in den letzten Jahrzehnten massgeblich verändert. Selbst in klassischen Bereichen kantonaler Zuständigkeiten gewinnt der Bund über Ziele, Strategien, Programmvorgaben und Finanzierungen immer mehr Einfluss. Diese Tendenzen werden durch den vermehrten Gebrauch von diffusen Begriffen wie "Verbundaufgaben", "Gesamtsteuerung", "Politikräume", "Koordination" usw. noch verstärkt.</p><p>Der Verfassungsgeber hat im Bewusstsein dieser Tendenzen mit der NFA-Reform seit 2008 versucht, "Ordnung in das Gefüge der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung" zu bringen und den Föderalismus substanziell zu stärken (NFA-Botschaft, BBl 2002 2294, 2301). Hierfür wollte man den Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz wieder mehr Gewicht geben. </p><p>Mit Ernüchterung kann man heute feststellen, dass diese Prinzipien ihre erwünschte Wirkung nicht entfaltet haben. Diesen Prinzipien wird nach wie vor der Rechtscharakter abgesprochen, was sich beispielsweise daran zeigt, dass man in etlichen Bundesvorlagen vergeblich nach einer Rechtfertigung für den expliziten Bedarf neuer Bundesregelungen sucht. Andererseits fehlt es nach wie vor an Kriterien, welche die Anwendung dieser Prinzipien auf konkrete Sachvorlagen erlauben würden. Die für die bundesstaatliche Aufgaben- und Kompetenzaufteilung massgebenden Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz wären jedoch Garanten für die Bewahrung eines substanziellen und gelebten Föderalismus, welcher mehr als ein politisches Lippenbekenntnis ist. Diese für unser Staatswesen und Staatsverständnis zentralen Prinzipien können aber nur ihre Wirkung entfalten, wenn sie der Vagheit rein politischer Handlungsmaximen entkommen und als Rechtsprinzipien einer hinreichenden Konkretisierung zugeführt werden.</p><p>Die allgemeinen Bestimmungen der Bundesverfassung enthalten gleich zu Beginn in Artikel 5a den Grundsatz der Subsidiarität: "Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten." In der Bundesverfassung selbst wird diese Subsidiarität bereits zu einem gewissen Grad konkretisiert. In Artikel 43a der Bundesverfassung steht über die Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben Folgendes: "Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen." Mit der Projektion der Subsidiarität auch auf die unterste Staatsebene wird auch die Gemeindeautonomie in Artikel 50 der Bundesverfassung festgehalten.</p><p>Diese Prinzipien brauchen eine Konkretisierung auf Gesetzesstufe, um ihre Wirkung überhaupt entfalten zu können und nicht als leere Versprechungen in der Bundesverfassung zu stehen. Wenn die Gesetzesbotschaften und Vernehmlassungsberichte verbindlich Erläuterungen und substanzielle Angaben zur Berücksichtigung dieser Prinzipien beinhalten müssen, wird die Freiheit des Gesetzgebers zwar nicht beschränkt, die Sensibilität zugunsten unseres wertvollen Föderalismus würde jedoch massgebend gestärkt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Vernehmlassungs- und das Parlamentsgesetz sind so zu ergänzen, dass Gesetzesbotschaften und Vernehmlassungsberichte verbindlich Erläuterungen und substanzielle Angaben zur Berücksichtigung der Vorgaben der Artikel 5a, 43a Absatz 1 und von Artikel 50 der Bundesverfassung enthalten müssen.</p>
- Das Subsidiaritätsprinzip stärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Geschichte unseres Bundesstaates ist eine Geschichte der fortlaufenden Zentralisierung. Faktisch haben neue Kompetenzzuweisungen an den Bund, neue Bundesvorschriften und der starke Zuwachs an völkerrechtlichen Regulierungen das Gefüge des Bundesstaates und die Position der Kantone in den letzten Jahrzehnten massgeblich verändert. Selbst in klassischen Bereichen kantonaler Zuständigkeiten gewinnt der Bund über Ziele, Strategien, Programmvorgaben und Finanzierungen immer mehr Einfluss. Diese Tendenzen werden durch den vermehrten Gebrauch von diffusen Begriffen wie "Verbundaufgaben", "Gesamtsteuerung", "Politikräume", "Koordination" usw. noch verstärkt.</p><p>Der Verfassungsgeber hat im Bewusstsein dieser Tendenzen mit der NFA-Reform seit 2008 versucht, "Ordnung in das Gefüge der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung" zu bringen und den Föderalismus substanziell zu stärken (NFA-Botschaft, BBl 2002 2294, 2301). Hierfür wollte man den Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz wieder mehr Gewicht geben. </p><p>Mit Ernüchterung kann man heute feststellen, dass diese Prinzipien ihre erwünschte Wirkung nicht entfaltet haben. Diesen Prinzipien wird nach wie vor der Rechtscharakter abgesprochen, was sich beispielsweise daran zeigt, dass man in etlichen Bundesvorlagen vergeblich nach einer Rechtfertigung für den expliziten Bedarf neuer Bundesregelungen sucht. Andererseits fehlt es nach wie vor an Kriterien, welche die Anwendung dieser Prinzipien auf konkrete Sachvorlagen erlauben würden. Die für die bundesstaatliche Aufgaben- und Kompetenzaufteilung massgebenden Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz wären jedoch Garanten für die Bewahrung eines substanziellen und gelebten Föderalismus, welcher mehr als ein politisches Lippenbekenntnis ist. Diese für unser Staatswesen und Staatsverständnis zentralen Prinzipien können aber nur ihre Wirkung entfalten, wenn sie der Vagheit rein politischer Handlungsmaximen entkommen und als Rechtsprinzipien einer hinreichenden Konkretisierung zugeführt werden.</p><p>Die allgemeinen Bestimmungen der Bundesverfassung enthalten gleich zu Beginn in Artikel 5a den Grundsatz der Subsidiarität: "Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten." In der Bundesverfassung selbst wird diese Subsidiarität bereits zu einem gewissen Grad konkretisiert. In Artikel 43a der Bundesverfassung steht über die Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben Folgendes: "Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen." Mit der Projektion der Subsidiarität auch auf die unterste Staatsebene wird auch die Gemeindeautonomie in Artikel 50 der Bundesverfassung festgehalten.</p><p>Diese Prinzipien brauchen eine Konkretisierung auf Gesetzesstufe, um ihre Wirkung überhaupt entfalten zu können und nicht als leere Versprechungen in der Bundesverfassung zu stehen. Wenn die Gesetzesbotschaften und Vernehmlassungsberichte verbindlich Erläuterungen und substanzielle Angaben zur Berücksichtigung dieser Prinzipien beinhalten müssen, wird die Freiheit des Gesetzgebers zwar nicht beschränkt, die Sensibilität zugunsten unseres wertvollen Föderalismus würde jedoch massgebend gestärkt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Vernehmlassungs- und das Parlamentsgesetz sind so zu ergänzen, dass Gesetzesbotschaften und Vernehmlassungsberichte verbindlich Erläuterungen und substanzielle Angaben zur Berücksichtigung der Vorgaben der Artikel 5a, 43a Absatz 1 und von Artikel 50 der Bundesverfassung enthalten müssen.</p>
- Das Subsidiaritätsprinzip stärken
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