Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
- ShortId
-
16.498
- Id
-
20160498
- Updated
-
10.02.2026 20:15
- Language
-
de
- Title
-
Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
- AdditionalIndexing
-
66;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. </p><p>Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich. </p><p>Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.</p>
- Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. </p><p>Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich. </p><p>Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.</p>
- Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. </p><p>Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich. </p><p>Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.</p>
- Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
Back to List