Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller

ShortId
16.498
Id
20160498
Updated
10.02.2026 20:15
Language
de
Title
Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
AdditionalIndexing
66;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. </p><p>Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich. </p><p>Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.</p>
  • Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
State
In Kommission des Ständerats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. </p><p>Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich. </p><p>Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.</p>
    • Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. </p><p>Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich. </p><p>Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.</p>
    • Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller

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