Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht

ShortId
16.500
Id
20160500
Updated
10.02.2026 21:26
Language
de
Title
Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht
AdditionalIndexing
04;12;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der internationale Vergleich zeigt, dass ein gut strukturierter und transparenter Regulierungsprozess, bei dem die Kriterien guter Regulierung mit Hilfe von "quality checks" sowie mit weiteren Kosten-Nutzen-Überlegungen überprüft werden, welche möglichst früh im Prozess ansetzen, hilfreich ist zur Verhinderung unnötiger und kostspieliger Regulierungen.</p><p>Mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde zwar der Verwaltung ein Instrument zur Qualitätskontrolle und -verbesserung in die Hand gegeben; die Resultate dieser Beurteilungen werden aber einerseits verzerrend von der Verwaltung selbst oder unter ihrer Regie erarbeitet, andererseits werden die RFA immer erst am Schluss des Regulierungsprozesses veröffentlicht. Hinzu kommt, dass die Quantifizierung von Regulierungskosten im Sinne des in der Wissenschaft heute verbreiteten Vorgehens, quantitative und qualitative Methoden zu kombinieren (Methoden-Mix oder auch Triangulation), effizient durch qualitative Analysen ergänzt werden sollte. Es geht darum, mit den Stärken der jeweils einen Vorgehensweise die Schwächen der jeweils anderen auszugleichen. Ziel ist es, eine höhere Validität der Analysen zu erreichen und systematische Fehler zu verringern.</p><p>Es sollen daher möglichst früh im Regulierungsprozess qualitative Fragen beantwortet werden. Eine solche Massnahme soll als weiteres wichtiges Puzzleteil für eine nachhaltige Deregulierungskultur früh im Prozess ansetzen. Es geht darum sicherzustellen, dass konkrete alternative Lösungsansätze dargestellt werden, schlechte und unnötige Regulierungen rechtzeitig identifiziert werden und Transparenz für alle Anspruchsgruppen geschaffen wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Vernehmlassungsgesetz soll mit einer inhaltlichen Vorgabe an die Vernehmlassungsberichte ergänzt werden, welche einen verbindlichen Qualitätscheck der Regulierung mit folgenden Fragen beinhaltet:</p><p>1. Ist die zu behebende Marktineffizienz klar identifiziert und genau beschrieben?</p><p>2. Sind die Ziele, die mit der Regulierung erreicht werden sollen, ausreichend definiert?</p><p>3. Besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der vorgeschlagenen Regulierung und dem angestrebten Ziel?</p><p>4. Wurde bei der Berücksichtigung von Expertisen das gesamte und globale wissenschaftliche Know-how miteinbezogen?</p><p>5. Sind die vorgeschlagenen Regulierungen klar verständlich, transparent, überprüfbar und kostengünstig?</p><p>6. Sind alternative marktkonforme Lösungen geprüft worden?</p><p>7. Wird mit der vorgeschlagenen Regulierung Risiko- oder Kapitalmanagement-Verantwortung von der Unternehmung an den Regulator verschoben?</p><p>8. Werden durch die bestehende oder vorgeschlagene Regulierung Anreize zur Selbstregulierung geschaffen?</p><p>9. Besteht mit der bestehenden oder neuen Regulierung noch genügend Spielraum für regulatorischen Wettbewerb?</p>
  • Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der internationale Vergleich zeigt, dass ein gut strukturierter und transparenter Regulierungsprozess, bei dem die Kriterien guter Regulierung mit Hilfe von "quality checks" sowie mit weiteren Kosten-Nutzen-Überlegungen überprüft werden, welche möglichst früh im Prozess ansetzen, hilfreich ist zur Verhinderung unnötiger und kostspieliger Regulierungen.</p><p>Mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde zwar der Verwaltung ein Instrument zur Qualitätskontrolle und -verbesserung in die Hand gegeben; die Resultate dieser Beurteilungen werden aber einerseits verzerrend von der Verwaltung selbst oder unter ihrer Regie erarbeitet, andererseits werden die RFA immer erst am Schluss des Regulierungsprozesses veröffentlicht. Hinzu kommt, dass die Quantifizierung von Regulierungskosten im Sinne des in der Wissenschaft heute verbreiteten Vorgehens, quantitative und qualitative Methoden zu kombinieren (Methoden-Mix oder auch Triangulation), effizient durch qualitative Analysen ergänzt werden sollte. Es geht darum, mit den Stärken der jeweils einen Vorgehensweise die Schwächen der jeweils anderen auszugleichen. Ziel ist es, eine höhere Validität der Analysen zu erreichen und systematische Fehler zu verringern.</p><p>Es sollen daher möglichst früh im Regulierungsprozess qualitative Fragen beantwortet werden. Eine solche Massnahme soll als weiteres wichtiges Puzzleteil für eine nachhaltige Deregulierungskultur früh im Prozess ansetzen. Es geht darum sicherzustellen, dass konkrete alternative Lösungsansätze dargestellt werden, schlechte und unnötige Regulierungen rechtzeitig identifiziert werden und Transparenz für alle Anspruchsgruppen geschaffen wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Vernehmlassungsgesetz soll mit einer inhaltlichen Vorgabe an die Vernehmlassungsberichte ergänzt werden, welche einen verbindlichen Qualitätscheck der Regulierung mit folgenden Fragen beinhaltet:</p><p>1. Ist die zu behebende Marktineffizienz klar identifiziert und genau beschrieben?</p><p>2. Sind die Ziele, die mit der Regulierung erreicht werden sollen, ausreichend definiert?</p><p>3. Besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der vorgeschlagenen Regulierung und dem angestrebten Ziel?</p><p>4. Wurde bei der Berücksichtigung von Expertisen das gesamte und globale wissenschaftliche Know-how miteinbezogen?</p><p>5. Sind die vorgeschlagenen Regulierungen klar verständlich, transparent, überprüfbar und kostengünstig?</p><p>6. Sind alternative marktkonforme Lösungen geprüft worden?</p><p>7. Wird mit der vorgeschlagenen Regulierung Risiko- oder Kapitalmanagement-Verantwortung von der Unternehmung an den Regulator verschoben?</p><p>8. Werden durch die bestehende oder vorgeschlagene Regulierung Anreize zur Selbstregulierung geschaffen?</p><p>9. Besteht mit der bestehenden oder neuen Regulierung noch genügend Spielraum für regulatorischen Wettbewerb?</p>
    • Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Der internationale Vergleich zeigt, dass ein gut strukturierter und transparenter Regulierungsprozess, bei dem die Kriterien guter Regulierung mit Hilfe von "quality checks" sowie mit weiteren Kosten-Nutzen-Überlegungen überprüft werden, welche möglichst früh im Prozess ansetzen, hilfreich ist zur Verhinderung unnötiger und kostspieliger Regulierungen.</p><p>Mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde zwar der Verwaltung ein Instrument zur Qualitätskontrolle und -verbesserung in die Hand gegeben; die Resultate dieser Beurteilungen werden aber einerseits verzerrend von der Verwaltung selbst oder unter ihrer Regie erarbeitet, andererseits werden die RFA immer erst am Schluss des Regulierungsprozesses veröffentlicht. Hinzu kommt, dass die Quantifizierung von Regulierungskosten im Sinne des in der Wissenschaft heute verbreiteten Vorgehens, quantitative und qualitative Methoden zu kombinieren (Methoden-Mix oder auch Triangulation), effizient durch qualitative Analysen ergänzt werden sollte. Es geht darum, mit den Stärken der jeweils einen Vorgehensweise die Schwächen der jeweils anderen auszugleichen. Ziel ist es, eine höhere Validität der Analysen zu erreichen und systematische Fehler zu verringern.</p><p>Es sollen daher möglichst früh im Regulierungsprozess qualitative Fragen beantwortet werden. Eine solche Massnahme soll als weiteres wichtiges Puzzleteil für eine nachhaltige Deregulierungskultur früh im Prozess ansetzen. Es geht darum sicherzustellen, dass konkrete alternative Lösungsansätze dargestellt werden, schlechte und unnötige Regulierungen rechtzeitig identifiziert werden und Transparenz für alle Anspruchsgruppen geschaffen wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Vernehmlassungsgesetz soll mit einer inhaltlichen Vorgabe an die Vernehmlassungsberichte ergänzt werden, welche einen verbindlichen Qualitätscheck der Regulierung mit folgenden Fragen beinhaltet:</p><p>1. Ist die zu behebende Marktineffizienz klar identifiziert und genau beschrieben?</p><p>2. Sind die Ziele, die mit der Regulierung erreicht werden sollen, ausreichend definiert?</p><p>3. Besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der vorgeschlagenen Regulierung und dem angestrebten Ziel?</p><p>4. Wurde bei der Berücksichtigung von Expertisen das gesamte und globale wissenschaftliche Know-how miteinbezogen?</p><p>5. Sind die vorgeschlagenen Regulierungen klar verständlich, transparent, überprüfbar und kostengünstig?</p><p>6. Sind alternative marktkonforme Lösungen geprüft worden?</p><p>7. Wird mit der vorgeschlagenen Regulierung Risiko- oder Kapitalmanagement-Verantwortung von der Unternehmung an den Regulator verschoben?</p><p>8. Werden durch die bestehende oder vorgeschlagene Regulierung Anreize zur Selbstregulierung geschaffen?</p><p>9. Besteht mit der bestehenden oder neuen Regulierung noch genügend Spielraum für regulatorischen Wettbewerb?</p>
    • Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht

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