Verbesserung der Situation von älteren Arbeitsuchenden bei der Arbeitslosenversicherung

ShortId
16.503
Id
20160503
Updated
10.04.2024 17:32
Language
de
Title
Verbesserung der Situation von älteren Arbeitsuchenden bei der Arbeitslosenversicherung
AdditionalIndexing
44;2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für ältere Arbeitslose ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt schwierig, das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit und der späteren Sozialhilfeabhängigkeit ist erhöht. Für die Betroffenen, die häufig auf eine lange Erwerbserfahrung zurückblicken können, ist diese Erfahrung demütigend. Den Hebel bei der Arbeitslosenversicherung anzusetzen erlaubt es, sowohl die Situation von älteren Arbeitslosen zu verbessen wie auch gleichzeitig einen flexiblen Arbeitsmarkt zu bewahren. Diese Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes entsprechen der Situation für ältere Arbeitsuchende vor der letzten Avig-Revision.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 23</p><p>...</p><p>Abs. 3bis</p><p>Nicht versichert ist auch ein Verdienst, den eine Person durch Teilnahme an einer von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme erzielt, sofern die Person noch nicht das 55. Altersjahr überschritten hat. Davon ausgenommen sind Massnahmen nach den Artikeln 65 und 66a.</p><p>...</p><p>Art. 27</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die versicherte Person hat Anspruch auf:</p><p>...</p><p>Bst. c</p><p>höchstens 520 Taggelder, wenn sie eine Beitragszeit von mindestens 18 Monaten nachweisen kann, und: </p><p>1. das 55. Altersjahr zurückgelegt hat, oder</p><p>2. eine Invalidenrente bezieht, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent entspricht.</p><p>...</p>
  • Verbesserung der Situation von älteren Arbeitsuchenden bei der Arbeitslosenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20172004
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für ältere Arbeitslose ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt schwierig, das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit und der späteren Sozialhilfeabhängigkeit ist erhöht. Für die Betroffenen, die häufig auf eine lange Erwerbserfahrung zurückblicken können, ist diese Erfahrung demütigend. Den Hebel bei der Arbeitslosenversicherung anzusetzen erlaubt es, sowohl die Situation von älteren Arbeitslosen zu verbessen wie auch gleichzeitig einen flexiblen Arbeitsmarkt zu bewahren. Diese Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes entsprechen der Situation für ältere Arbeitsuchende vor der letzten Avig-Revision.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 23</p><p>...</p><p>Abs. 3bis</p><p>Nicht versichert ist auch ein Verdienst, den eine Person durch Teilnahme an einer von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme erzielt, sofern die Person noch nicht das 55. Altersjahr überschritten hat. Davon ausgenommen sind Massnahmen nach den Artikeln 65 und 66a.</p><p>...</p><p>Art. 27</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die versicherte Person hat Anspruch auf:</p><p>...</p><p>Bst. c</p><p>höchstens 520 Taggelder, wenn sie eine Beitragszeit von mindestens 18 Monaten nachweisen kann, und: </p><p>1. das 55. Altersjahr zurückgelegt hat, oder</p><p>2. eine Invalidenrente bezieht, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent entspricht.</p><p>...</p>
    • Verbesserung der Situation von älteren Arbeitsuchenden bei der Arbeitslosenversicherung

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