Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmungen
- ShortId
-
16.1010
- Id
-
20161010
- Updated
-
24.06.2025 22:22
- Language
-
de
- Title
-
Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmungen
- AdditionalIndexing
-
66;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat sind wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen für stromintensive Unternehmungen in der Schweiz ein wichtiges Anliegen. Das Parlament hat mit der parlamentarischen Initiative 12.400, "Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher", Entlastungsmassnahmen beschlossen, die es stromintensiven Unternehmungen in der Schweiz ermöglichen, von einer teilweisen bzw. vollständigen Rückerstattung des Netzzuschlags für die Förderung der erneuerbaren Energie zu profitieren, wenn sie sich im Gegenzug zu Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten. Abfederungsmassnahmen sind auch mit der Energiestrategie 2050 vorgesehen. Des Weiteren profitieren die Unternehmen von der Absenkung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes für Stromnetze (WACC) für das Jahr 2017 von 4,7 auf 3,83 Prozent. Dies hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Privathaushalte, die dadurch voraussichtlich um jährlich 174 Millionen Franken an Netznutzungskosten entlastet werden.</p><p>Rabatte bei den Netznutzungskosten für ausschliesslich stromintensive Unternehmungen führen zu einer nicht verursachergerechten Kostentragung der Netzkosten. Die übrigen Unternehmungen würden durch eine solche indirekte Subventionierung der stromintensiven Unternehmungen schlechtergestellt, weil sie zusammen mit den Haushalten diese Rabatte kompensieren müssten. Bei ihnen würden die Netztarife entsprechend ansteigen. Ferner sind Grossverbraucher oft an eine höhere Netzebene angebunden und zahlen daher tiefere Netznutzungsentgelte.</p><p>Statt einer Umverteilung der Netzkosten prüft der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (SR 734.7) die Einführung diverser Massnahmen, um die Kosteneffizienz bei den Schweizer Netzbetreibern zu steigern. Dies umfasst unter anderem auch die Ablösung der derzeitigen Kostenregulierung durch eine Sunshine-Regulierung, in der die Netzbetreiber anhand verschiedener Indikatoren untereinander verglichen und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Dadurch sollen den Netzbetreibern Anreize zur Effizienzsteigerung entstehen. Von erzielten Kosteneinsparungen und Qualitätssteigerungen würden die Endkunden profitieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frankreich hat per 11. Februar 2016 ein Dekret erlassen, das für stromintensive Unternehmungen Rabatte auf Netzkosten bis zu 90 Prozent gewährt. Dies verschafft für die in der Schweiz ohnehin unter Druck stehenden stromintensiven und vom Export abhängigen Unternehmungen offensichtlich einen Wettbewerbsnachteil.</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat diesen Umstand und die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft ein?</p><p>2. Sieht er Massnahmen als möglich und notwendig zur Abfederung dieser Situation? Wenn ja, welche Massnahmen schlägt er vor?</p>
- Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat sind wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen für stromintensive Unternehmungen in der Schweiz ein wichtiges Anliegen. Das Parlament hat mit der parlamentarischen Initiative 12.400, "Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher", Entlastungsmassnahmen beschlossen, die es stromintensiven Unternehmungen in der Schweiz ermöglichen, von einer teilweisen bzw. vollständigen Rückerstattung des Netzzuschlags für die Förderung der erneuerbaren Energie zu profitieren, wenn sie sich im Gegenzug zu Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten. Abfederungsmassnahmen sind auch mit der Energiestrategie 2050 vorgesehen. Des Weiteren profitieren die Unternehmen von der Absenkung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes für Stromnetze (WACC) für das Jahr 2017 von 4,7 auf 3,83 Prozent. Dies hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Privathaushalte, die dadurch voraussichtlich um jährlich 174 Millionen Franken an Netznutzungskosten entlastet werden.</p><p>Rabatte bei den Netznutzungskosten für ausschliesslich stromintensive Unternehmungen führen zu einer nicht verursachergerechten Kostentragung der Netzkosten. Die übrigen Unternehmungen würden durch eine solche indirekte Subventionierung der stromintensiven Unternehmungen schlechtergestellt, weil sie zusammen mit den Haushalten diese Rabatte kompensieren müssten. Bei ihnen würden die Netztarife entsprechend ansteigen. Ferner sind Grossverbraucher oft an eine höhere Netzebene angebunden und zahlen daher tiefere Netznutzungsentgelte.</p><p>Statt einer Umverteilung der Netzkosten prüft der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (SR 734.7) die Einführung diverser Massnahmen, um die Kosteneffizienz bei den Schweizer Netzbetreibern zu steigern. Dies umfasst unter anderem auch die Ablösung der derzeitigen Kostenregulierung durch eine Sunshine-Regulierung, in der die Netzbetreiber anhand verschiedener Indikatoren untereinander verglichen und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Dadurch sollen den Netzbetreibern Anreize zur Effizienzsteigerung entstehen. Von erzielten Kosteneinsparungen und Qualitätssteigerungen würden die Endkunden profitieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frankreich hat per 11. Februar 2016 ein Dekret erlassen, das für stromintensive Unternehmungen Rabatte auf Netzkosten bis zu 90 Prozent gewährt. Dies verschafft für die in der Schweiz ohnehin unter Druck stehenden stromintensiven und vom Export abhängigen Unternehmungen offensichtlich einen Wettbewerbsnachteil.</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat diesen Umstand und die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft ein?</p><p>2. Sieht er Massnahmen als möglich und notwendig zur Abfederung dieser Situation? Wenn ja, welche Massnahmen schlägt er vor?</p>
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