Klärungsnotstand bei der Sistierung des Beschaffungsprojektes Bodluv 2020

ShortId
16.1012
Id
20161012
Updated
24.06.2025 22:06
Language
de
Title
Klärungsnotstand bei der Sistierung des Beschaffungsprojektes Bodluv 2020
AdditionalIndexing
48;24;09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sistierte am 22. März 2016 das Projekt Bodluv 2020, weil aus seiner Sicht keine für die weiteren Arbeiten in den Projekten für ein neues Kampfflugzeug und Bodluv genügend detaillierte Gesamtübersicht der Luftverteidigung vorlag und die voraussichtlichen Kosten des Projektes Bodluv 2020 offensichtlich nicht vollständig und zuverlässig abgeschätzt werden konnten:</p><p>- Im Masterplan 2013 waren für das Gesamtsystem, bestehend aus verschiedenen Teilsystemen mit mittlerer und kurzer Reichweite, zum Schutz von sechs Räumen und sechs Objekten insgesamt 500 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>- Im Sommer 2015 bezifferten die Hersteller in ihren Offerten die Kosten für zwei Teilsysteme mittlerer Reichweite aufgrund von groben Kostenschätzungen auf 700 Millionen Franken. Für ein weiteres Teilsystem musste mit zusätzlichen Kosten von ungefähr 100 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p>- Im Ausblick auf anstehende Beschaffungen in der Armeebotschaft 2016 vom 24. Februar 2016 wurden die Kosten allein für Bodluv 2020, mittlere Reichweite, auf 1,1 Milliarden Franken veranschlagt. Für das gesamte Projekt Bodluv 2020, einschliesslich der kurzen Reichweite, lagen keine zuverlässigen Schätzungen vor.</p><p>Eine solche Kostenentwicklung ist für das VBS angesichts der beschränkten Mittel, die der Armee zur Verfügung stehen, des absehbaren hohen Erneuerungsbedarfs bei den Grosssystemen der Armee sowie der Lage und der Perspektiven des Bundeshaushalts nicht akzeptabel.</p><p>2. Der Abschluss einer Evaluation, die sich in diesem volatilen Finanzrahmen bewegt, hätte für das VBS und die Armee keinen Nutzen. Die Bedenken des Vorstehers des VBS bezüglich der Art und Weise der Beschaffung mit einem Generalunternehmer wurden im Herbst 2016 in den Ergebnissen der Administrativuntersuchung durch den ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestätigt. In Anbetracht insbesondere aller finanziellen, aber auch technischen und beschaffungsmethodischen Aspekte erachtet der Bundesrat es als verständlich und nachvollziehbar, dass der Vorsteher des VBS das Projekt sistierte.</p><p>3. Das VBS kann sich nicht zu klassifizierten technischen und kommerziellen Daten öffentlich äussern, ohne seine Verpflichtungen gegenüber den Anbietern und Produzenten zu verletzen.</p><p>4. Das VBS erarbeitete selbst die entsprechenden Präsentationen in den politischen Gremien und war entsprechend über diese informiert.</p><p>5. Beide Fragen unter Ziffer 5 kann der Vorsteher des VBS klar mit Nein beantworten.</p><p>6. Der Vorsteher des VBS wird unabhängig von der Thematik Bodluv 2020 zu völlig verschiedenen Themen regelmässig von zahlreichen Bürgern, Politikern und Interessenvertretern angesprochen. Dies ist nichts Aussergewöhnliches.</p><p>7. Unmittelbar nach der Sistierung des Projektes am 22. März 2016 hat der Chef der Armee eine vorläufige Beweisaufnahme durch die Militärjustiz angeordnet. Diese diente der umfassenden Abklärung des Sachverhalts. Hätte sich ein Verdacht auf Vorliegen einer strafbaren Handlung ergeben, welche im Zuständigkeitsbereich der zivilen Strafjustiz liegt, wären die betreffenden Behörden sofort eingeschaltet worden. Das Vorgehen diente somit der Verfahrensökonomie und führte zu keinem Zeitverlust. Trotz der sehr umfangreichen und intensiv geführten Untersuchung konnte keiner Person eine Verletzung von Dienstgeheimnissen nachgewiesen werden. Am 11. November 2016 informierte die Militärjustiz die Öffentlichkeit, dass das entsprechende Verfahren ergebnislos abgeschlossen wurde.</p><p>Parallel dazu hat der Vorsteher des VBS eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden am 21. September 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Die darin enthaltenen Empfehlungen insbesondere zur Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse werden sukzessive umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die einzige für die Schweiz umsetzbare Luftraumschutz-Strategie ist: Kampfjets machen Luftpolizei und Waffenträgerabwehr auf weite Distanz, die bodengestützte Fliegerabwehr macht Objekt- und Raumschutz gegen Waffen und deren Träger. Kreise mit anderer Agenda bringen seit Jahren mit teils illegalen Mitteln jegliches Beschaffungsprojekt zum Scheitern. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern der neue Verteidigungsminister diesen Kreisen auf den Leim gekrochen ist. Indiz dazu ist beispielsweise, dass man auch die kurz vor Abschluss stehende Analyse der Evaluation "Waffe mit Radar" einstellte. Fürchtet man hier eine positive Leistungsbilanz? Denn dem Chef VBS und den zuständigen parlamentarischen Delegationen ist nachweislich bekannt:</p><p>- dass Varianten mit einer ersten Tranche bis zu 850 Millionen Schweizerfranken die bereits heute bestehenden Leistungen abdecken;</p><p>- dass in weiteren Tranchen bis zu 1,2 Milliarden Schweizerfranken eine Ausdehnung der Raumleistung und der Einbezug des Objektschutzes möglich sind;</p><p>- dass die Waffenleistung nur in Zusammenhang mit dem Radarsystem beurteilt werden kann;</p><p>- und dass es eine kosteneffiziente Variante von Rakete, Radarsystem und bestehendem Florako gibt, welche ohne Generalunternehmer direkt durch die Armasuisse beschafft werden könnte.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Was genau hat Bundesrat Parmelin dazu bewogen, eine Totalsistierung zu verfügen?</p><p>2. Warum hat er zumindest den Analyseabschluss der Testergebnisse "Waffe mit Radar" nicht zugelassen?</p><p>3. Warum hat das VBS die medialen Fehlinformationen zu angeblicher Unkenntnis von Kosten und Raumleistungsparametern nicht richtiggestellt?</p><p>4. War das VBS über die Projektpräsentationen bei parlamentarischen Gremien informiert?</p><p>5. Trifft es zu, dass die engsten militärischen Mitarbeiter von Bundesrat Parmelin die Faktenlage so beurteilen, dass eine Vollsistierung nicht begründbar ist? Liegt dem Chef VBS eine System-Beschaffungsvariante vor, welche sich in etwa im Rahmen des geplanten Budgets für die erste Teilbeschaffung befindet?</p><p>6. Trifft es zu, dass an den Chef VBS ausserhalb des Dienstweges Informationen und/oder Meinungen und/oder Dokumente aus ihm nahestehenden Kreisen (politisch, persönlich usw.) herangetragen wurden?</p><p>7. Warum hat der Chef VBS nicht unverzüglich nach der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten in den Medien Strafanzeige wegen Geschäftsgeheimnisverletzung eingereicht?</p>
  • Klärungsnotstand bei der Sistierung des Beschaffungsprojektes Bodluv 2020
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sistierte am 22. März 2016 das Projekt Bodluv 2020, weil aus seiner Sicht keine für die weiteren Arbeiten in den Projekten für ein neues Kampfflugzeug und Bodluv genügend detaillierte Gesamtübersicht der Luftverteidigung vorlag und die voraussichtlichen Kosten des Projektes Bodluv 2020 offensichtlich nicht vollständig und zuverlässig abgeschätzt werden konnten:</p><p>- Im Masterplan 2013 waren für das Gesamtsystem, bestehend aus verschiedenen Teilsystemen mit mittlerer und kurzer Reichweite, zum Schutz von sechs Räumen und sechs Objekten insgesamt 500 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>- Im Sommer 2015 bezifferten die Hersteller in ihren Offerten die Kosten für zwei Teilsysteme mittlerer Reichweite aufgrund von groben Kostenschätzungen auf 700 Millionen Franken. Für ein weiteres Teilsystem musste mit zusätzlichen Kosten von ungefähr 100 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p>- Im Ausblick auf anstehende Beschaffungen in der Armeebotschaft 2016 vom 24. Februar 2016 wurden die Kosten allein für Bodluv 2020, mittlere Reichweite, auf 1,1 Milliarden Franken veranschlagt. Für das gesamte Projekt Bodluv 2020, einschliesslich der kurzen Reichweite, lagen keine zuverlässigen Schätzungen vor.</p><p>Eine solche Kostenentwicklung ist für das VBS angesichts der beschränkten Mittel, die der Armee zur Verfügung stehen, des absehbaren hohen Erneuerungsbedarfs bei den Grosssystemen der Armee sowie der Lage und der Perspektiven des Bundeshaushalts nicht akzeptabel.</p><p>2. Der Abschluss einer Evaluation, die sich in diesem volatilen Finanzrahmen bewegt, hätte für das VBS und die Armee keinen Nutzen. Die Bedenken des Vorstehers des VBS bezüglich der Art und Weise der Beschaffung mit einem Generalunternehmer wurden im Herbst 2016 in den Ergebnissen der Administrativuntersuchung durch den ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestätigt. In Anbetracht insbesondere aller finanziellen, aber auch technischen und beschaffungsmethodischen Aspekte erachtet der Bundesrat es als verständlich und nachvollziehbar, dass der Vorsteher des VBS das Projekt sistierte.</p><p>3. Das VBS kann sich nicht zu klassifizierten technischen und kommerziellen Daten öffentlich äussern, ohne seine Verpflichtungen gegenüber den Anbietern und Produzenten zu verletzen.</p><p>4. Das VBS erarbeitete selbst die entsprechenden Präsentationen in den politischen Gremien und war entsprechend über diese informiert.</p><p>5. Beide Fragen unter Ziffer 5 kann der Vorsteher des VBS klar mit Nein beantworten.</p><p>6. Der Vorsteher des VBS wird unabhängig von der Thematik Bodluv 2020 zu völlig verschiedenen Themen regelmässig von zahlreichen Bürgern, Politikern und Interessenvertretern angesprochen. Dies ist nichts Aussergewöhnliches.</p><p>7. Unmittelbar nach der Sistierung des Projektes am 22. März 2016 hat der Chef der Armee eine vorläufige Beweisaufnahme durch die Militärjustiz angeordnet. Diese diente der umfassenden Abklärung des Sachverhalts. Hätte sich ein Verdacht auf Vorliegen einer strafbaren Handlung ergeben, welche im Zuständigkeitsbereich der zivilen Strafjustiz liegt, wären die betreffenden Behörden sofort eingeschaltet worden. Das Vorgehen diente somit der Verfahrensökonomie und führte zu keinem Zeitverlust. Trotz der sehr umfangreichen und intensiv geführten Untersuchung konnte keiner Person eine Verletzung von Dienstgeheimnissen nachgewiesen werden. Am 11. November 2016 informierte die Militärjustiz die Öffentlichkeit, dass das entsprechende Verfahren ergebnislos abgeschlossen wurde.</p><p>Parallel dazu hat der Vorsteher des VBS eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden am 21. September 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Die darin enthaltenen Empfehlungen insbesondere zur Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse werden sukzessive umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die einzige für die Schweiz umsetzbare Luftraumschutz-Strategie ist: Kampfjets machen Luftpolizei und Waffenträgerabwehr auf weite Distanz, die bodengestützte Fliegerabwehr macht Objekt- und Raumschutz gegen Waffen und deren Träger. Kreise mit anderer Agenda bringen seit Jahren mit teils illegalen Mitteln jegliches Beschaffungsprojekt zum Scheitern. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern der neue Verteidigungsminister diesen Kreisen auf den Leim gekrochen ist. Indiz dazu ist beispielsweise, dass man auch die kurz vor Abschluss stehende Analyse der Evaluation "Waffe mit Radar" einstellte. Fürchtet man hier eine positive Leistungsbilanz? Denn dem Chef VBS und den zuständigen parlamentarischen Delegationen ist nachweislich bekannt:</p><p>- dass Varianten mit einer ersten Tranche bis zu 850 Millionen Schweizerfranken die bereits heute bestehenden Leistungen abdecken;</p><p>- dass in weiteren Tranchen bis zu 1,2 Milliarden Schweizerfranken eine Ausdehnung der Raumleistung und der Einbezug des Objektschutzes möglich sind;</p><p>- dass die Waffenleistung nur in Zusammenhang mit dem Radarsystem beurteilt werden kann;</p><p>- und dass es eine kosteneffiziente Variante von Rakete, Radarsystem und bestehendem Florako gibt, welche ohne Generalunternehmer direkt durch die Armasuisse beschafft werden könnte.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Was genau hat Bundesrat Parmelin dazu bewogen, eine Totalsistierung zu verfügen?</p><p>2. Warum hat er zumindest den Analyseabschluss der Testergebnisse "Waffe mit Radar" nicht zugelassen?</p><p>3. Warum hat das VBS die medialen Fehlinformationen zu angeblicher Unkenntnis von Kosten und Raumleistungsparametern nicht richtiggestellt?</p><p>4. War das VBS über die Projektpräsentationen bei parlamentarischen Gremien informiert?</p><p>5. Trifft es zu, dass die engsten militärischen Mitarbeiter von Bundesrat Parmelin die Faktenlage so beurteilen, dass eine Vollsistierung nicht begründbar ist? Liegt dem Chef VBS eine System-Beschaffungsvariante vor, welche sich in etwa im Rahmen des geplanten Budgets für die erste Teilbeschaffung befindet?</p><p>6. Trifft es zu, dass an den Chef VBS ausserhalb des Dienstweges Informationen und/oder Meinungen und/oder Dokumente aus ihm nahestehenden Kreisen (politisch, persönlich usw.) herangetragen wurden?</p><p>7. Warum hat der Chef VBS nicht unverzüglich nach der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten in den Medien Strafanzeige wegen Geschäftsgeheimnisverletzung eingereicht?</p>
    • Klärungsnotstand bei der Sistierung des Beschaffungsprojektes Bodluv 2020

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