Elektroeinräder. Raus aus der Sackgasse?

ShortId
16.1029
Id
20161029
Updated
24.06.2025 22:17
Language
de
Title
Elektroeinräder. Raus aus der Sackgasse?
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Erfüllung der Motion 12.3979, "Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen", hat der Bundesrat in der Kategorie der Motorfahrräder eine neue Unterkategorie für Stehroller eingeführt. Um neu auch die Zulassung einrädriger Stehroller zu ermöglichen, wurde die Anzahl Räder bewusst nicht definiert. Mit der Neueinteilung verbunden waren diverse Erleichterungen bezüglich Verkehrsregeln und Personenzulassung. Die Änderungen sind auf den 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Einrädrige Stehroller können seither grundsätzlich zugelassen werden. Allerdings hat, wahrscheinlich aufgrund der recht hohen Anforderungen an das Bremssystem, bisher noch kein Elektroeinrad die Typengenehmigung erlangt. Nicht zuletzt deshalb prüft der Bund derzeit im Bereich der technischen Anforderungen zusätzliche Erleichterungen für "Trendfahrzeuge", darunter auch für einrädrige Stehroller.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Elektroeinräder gelten zurzeit auf öffentlichem Grund als illegal. Anscheinend liegt dies in erster Linie an der übereifrigen Bundesverwaltung, die für die Typenprüfung realitätsfremde Anforderungen vorgibt.</p><p>Ist der Bundesrat bereit zu handeln, damit sich für die Elektroeinräder - ein ökologisches Fortbewegungsmittel, mit dem sich der Verkehr in städtischen Gebieten reduzieren lässt - ein Weg aus dieser bürokratischen Sackgasse finden lässt?</p>
  • Elektroeinräder. Raus aus der Sackgasse?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Erfüllung der Motion 12.3979, "Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen", hat der Bundesrat in der Kategorie der Motorfahrräder eine neue Unterkategorie für Stehroller eingeführt. Um neu auch die Zulassung einrädriger Stehroller zu ermöglichen, wurde die Anzahl Räder bewusst nicht definiert. Mit der Neueinteilung verbunden waren diverse Erleichterungen bezüglich Verkehrsregeln und Personenzulassung. Die Änderungen sind auf den 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Einrädrige Stehroller können seither grundsätzlich zugelassen werden. Allerdings hat, wahrscheinlich aufgrund der recht hohen Anforderungen an das Bremssystem, bisher noch kein Elektroeinrad die Typengenehmigung erlangt. Nicht zuletzt deshalb prüft der Bund derzeit im Bereich der technischen Anforderungen zusätzliche Erleichterungen für "Trendfahrzeuge", darunter auch für einrädrige Stehroller.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Elektroeinräder gelten zurzeit auf öffentlichem Grund als illegal. Anscheinend liegt dies in erster Linie an der übereifrigen Bundesverwaltung, die für die Typenprüfung realitätsfremde Anforderungen vorgibt.</p><p>Ist der Bundesrat bereit zu handeln, damit sich für die Elektroeinräder - ein ökologisches Fortbewegungsmittel, mit dem sich der Verkehr in städtischen Gebieten reduzieren lässt - ein Weg aus dieser bürokratischen Sackgasse finden lässt?</p>
    • Elektroeinräder. Raus aus der Sackgasse?

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