PID und Fortpflanzungsmedizin. Welcher Zeitplan für das Inkrafttreten?

ShortId
16.1031
Id
20161031
Updated
24.06.2025 22:19
Language
de
Title
PID und Fortpflanzungsmedizin. Welcher Zeitplan für das Inkrafttreten?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Inkraftsetzung des Fortpflanzungsmedizingesetzes einschliesslich des Ausführungsrechts ist spätestens auf den 1. September 2017 geplant.</p><p>2. Das Eidgenössische Departement des Innern wird zum Ausführungsrecht voraussichtlich Ende September 2016 eine fakultative Vernehmlassung im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) eröffnen. Das weitere Vorgehen bis zum Inkraftsetzungsbeschluss des Bundesrates entspricht dem bei Gesetzgebungsverfahren üblichen Verfahren.</p><p>3. Im Rahmen der fakultativen Vernehmlassung werden grösstenteils die gleichen Adressatinnen und Adressaten zur Stellungnahme eingeladen werden wie bei der Vernehmlassung zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Dazu gehören insbesondere die betroffenen Fachverbände wie die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin oder die Universitätsspitäler. Bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes zum Ausführungsrecht haben verschiedene Gespräche mit deren Expertinnen und Experten stattgefunden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nachdem die Stimmberechtigten sowohl die Änderung der Bundesverfassung im Jahr 2015 als auch die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2016 angenommen haben, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wann wird das geänderte Gesetz in Kraft treten?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat bei der Anpassung der entsprechenden Verordnungen vorzugehen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, insbesondere den betroffenen Bereich der Medizin und andere interessierte Kreise aktiv in die Ausarbeitung der Verordnungen einzubeziehen? Wenn ja, wen genau?</p>
  • PID und Fortpflanzungsmedizin. Welcher Zeitplan für das Inkrafttreten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Inkraftsetzung des Fortpflanzungsmedizingesetzes einschliesslich des Ausführungsrechts ist spätestens auf den 1. September 2017 geplant.</p><p>2. Das Eidgenössische Departement des Innern wird zum Ausführungsrecht voraussichtlich Ende September 2016 eine fakultative Vernehmlassung im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) eröffnen. Das weitere Vorgehen bis zum Inkraftsetzungsbeschluss des Bundesrates entspricht dem bei Gesetzgebungsverfahren üblichen Verfahren.</p><p>3. Im Rahmen der fakultativen Vernehmlassung werden grösstenteils die gleichen Adressatinnen und Adressaten zur Stellungnahme eingeladen werden wie bei der Vernehmlassung zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Dazu gehören insbesondere die betroffenen Fachverbände wie die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin oder die Universitätsspitäler. Bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes zum Ausführungsrecht haben verschiedene Gespräche mit deren Expertinnen und Experten stattgefunden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nachdem die Stimmberechtigten sowohl die Änderung der Bundesverfassung im Jahr 2015 als auch die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2016 angenommen haben, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wann wird das geänderte Gesetz in Kraft treten?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat bei der Anpassung der entsprechenden Verordnungen vorzugehen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, insbesondere den betroffenen Bereich der Medizin und andere interessierte Kreise aktiv in die Ausarbeitung der Verordnungen einzubeziehen? Wenn ja, wen genau?</p>
    • PID und Fortpflanzungsmedizin. Welcher Zeitplan für das Inkrafttreten?

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