Migrantinnen und Migranten in Chiasso. Genaue Zahlen und praktische Massnahmen

ShortId
16.1034
Id
20161034
Updated
14.11.2025 07:21
Language
de
Title
Migrantinnen und Migranten in Chiasso. Genaue Zahlen und praktische Massnahmen
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.1. Im Zeitraum vom 1. bis zum 15. Juni 2016 wurden 1633 illegal aufhältige Personen durch das Grenzwachtkorps (GWK) am Bahnhof von Chiasso registriert. Davon wurden direkt 141 an Italien rücküberstellt.</p><p>1.2. Die Hauptherkunftsländer waren Eritrea (729 Personen), Gambia (185), Somalia (177), Äthiopien (119) und Nigeria (96). Allerdings ist ein grosser Teil der Schutzsuchenden und Migranten ohne Reisedokumente unterwegs, und das GWK kann daher nicht von allen Personen die Nationalität erhärten. In der Asylstatistik des Staatssekretariates für Migration für die Monate Januar bis Mai 2016 präsentiert sich die Reihenfolge der Nationalitäten denn auch etwas anders (Afghanistan, Eritrea, Syrien, Irak, Somalia).</p><p>1.3. Dies wurde in der Statistik des GWK nicht erfasst, da keine Person die Einreisevoraussetzung gemäss Artikel 5 des Ausländergesetzes erfüllt hat. Somit hatte keine Person ein für die Einreise in die Schweiz akzeptiertes, gültiges Reisedokument.</p><p>1.4. Von den 1633 angehaltenen Personen haben 1492 Personen, also 91 Prozent, um Asyl ersucht. Dies zeigt jedoch nur die Situation in den ersten zwei Juniwochen in Chiasso und ist nicht repräsentativ für andere Zeiträume oder die gesamte Schweiz.</p><p>1.5. Personen, welche am Bahnhof Chiasso ein Asylgesuch einreichen, werden anschliessend auf alle Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) verteilt. Dabei wird der Ort erfasst, an dem der Asylsuchende ins EVZ eintritt und registriert wird, nicht jedoch der Ort der Gesuchseinreichung (z. B. Bahnhof Chiasso). Es ist daher nicht möglich, statistische Auswertungen zu den Verfahren der Personen zu machen, die in der ersten Junihälfte 2016 im Bahnhof Chiasso ein Asylgesuch gestellt haben. Insgesamt wurden in den EVZ in der ersten Junihälfte 1129 Eintritte (Chiasso 187) registriert. Die Verfahren waren Ende Juni 2016 in 1014 Fällen (Chiasso 141) noch nicht abgeschlossen. Teilweise werden die Asylgesuche auch zurückgezogen, und die Personen treten gar nicht in ein EVZ ein.</p><p>2. Vom 1. bis zum 15. Juni 2016 wurde bei 996 Personen ein Eurodac-Abgleich vorgenommen. In 668 Fällen war die Person bereits in einem oder mehreren Ländern in Eurodac registriert; in 328 Fällen war die Person nicht registriert. 52,1 Prozent der Fälle betrafen Italien (519 Treffer). Eine separate Auswertung nach EVZ Chiasso ist statistisch nicht möglich. Zudem können die in Eurodac eingestellten Fingerabdrücke der Personen nicht direkt in Bezug zu den registrierten Asylgesuchen gestellt werden, da zwischen dem Asylgesuch und dem Einstellen in Eurodac einige Zeit vergeht. Die Schweiz ersucht konsequent andere Dublin-Staaten um die Übernahme einer Person, wenn Hinweise für die Zuständigkeit dieses Dublin-Staates bestehen. Nebst Fingerabdrücken in der Eurodac-Datenbank kann sich die Zuständigkeit auch aufgrund anderweitiger Hinweise wie verwandtschaftlichen Beziehungen, Dokumenten verschiedenster Art oder Aussagen der asylsuchenden Personen ergeben.</p><p>3. Wird eine Person ohne Aufenthaltsberechtigung in der Grenzzone aufgegriffen, so kann das Rückübernahmegesuch im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Dadurch konnte das GWK im Jahr 2015 gestützt auf das bilaterale Rückübernahmeabkommen 4049 irreguläre Migranten im vereinfachten Verfahren direkt nach Italien rücküberstellen (insbesondere im Bahnverkehr in Chiasso und Brig).</p><p>4. Es ist im Prinzip nicht möglich festzustellen, ob sich eine Person, die nicht registriert wurde, über längere Zeit in Italien aufgehalten hat oder nicht. Die Dauer des Aufenthalts kann aber fallweise geschätzt werden, gestützt auf die Aussagen der Asylsuchenden, Indizien oder die Antworten der italienischen Behörden im Nachgang zu Dublin-Informationsbegehren. Die Erfahrung deutet darauf hin, dass in Chiasso ankommende Personen, die vom Horn von Afrika stammen, oft erst vor kurzer Zeit in Italien gelandet sind.</p><p>5.-7. Die Zusammenarbeit mit Italien ist zurzeit gut: Italien identifiziert und registriert die Migranten, welche an seiner Südküste anlanden, und hat auch sein Unterbringungssystem verbessert. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Situation ändern könnte, wenn sich Italien mit einem starken Anstieg der Migration konfrontiert sieht. Aus diesem Grund führt er mit Italien einen regelmässigen und fruchtbaren Dialog, in dem er seine Erwartung unterstreicht, dass die im Rahmen des Dublin-Besitzstandes eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. </p><p>Die Zusammenarbeit mit den betroffenen italienischen Grenzkontrollbehörden läuft auch im Bahnverkehr in der Regel gut, und Absprachen finden statt. Die italienischen Behörden kontrollieren im Bahnverkehr nicht bis Lugano. Am 14. Oktober 2013 haben die Schweiz und Italien in Rom ein revidiertes Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Dieses wurde 2015 durch die Bundesversammlung genehmigt. Die Ratifikation durch Italien ist noch im Gange. Unter anderem wird in diesem Abkommen neu die direkte Zusammenarbeit im Grenzgebiet geregelt. Dies beinhaltet auch gemischte Patrouillen. Um die Durchführung des Abkommens zu regeln, braucht es für gewisse Bereiche (gemeinsame Patrouillen, Bewaffnung und Munition, Informationsaustausch) separate Durchführungsvereinbarungen. Diese befinden sich ebenfalls noch in Verhandlung. Auf der Grundlage des neuen Abkommens und der Durchführungsvereinbarungen sollten in Zukunft gemeinsame Patrouillen im Bahnverkehr möglich werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Anfang Juni stellt man eine markante Zunahme bei der Zahl der Migrantinnen und Migranten fest, die am Grenzbahnhof Chiasso ankommen, und zwar überwiegend per Zug. Die internationale Lage ist bekannt, und der Druck wird in den nächsten Monaten sicherlich nicht abnehmen. Die hohe Zahl der Ankömmlinge macht es nötig, dass die Situation vertieft geprüft wird, damit geeignete Massnahmen getroffen werden können. Konkret ist es wichtig, dass man gewisse Detailinformationen betreffend die Migrantinnen und Migranten hat, auch um die Arbeit der Nachbarländer besser beurteilen zu können.</p><p>1. In Bezug auf die Registrierungen, die das Grenzwachtkorps vom 1. bis zum 15. Juni 2016 am Grenzbahnhof Chiasso vorgenommen hat:</p><p>1.1 Wie viele Personen sind angekommen?</p><p>1.2 Welche Nationalitäten (die fünf häufigsten) haben diese Migrantinnen und Migranten?</p><p>1.3 Wie viele Prozent der Ankömmlinge verfügten über einen amtlichen und gültigen Ausweis?</p><p>1.4 Wie viele Personen (in absoluten Zahlen und in Prozenten) haben um Asyl ersucht?</p><p>1.5 Wie viele der Personen, die im genannten Zeitraum am Bahnhof Chiasso um Asyl ersucht haben, befinden sich Ende Juni noch im Asylverfahren?</p><p>2. Gestützt auf die Daten, die vom Empfangszentrum des Staatssekretariates für Migration in Chiasso erhoben wurden: Wie viele der Migrantinnen und Migranten (in absoluten Zahlen und in Prozenten), die im genannten Zeitraum in Chiasso angekommen sind, waren bereits in Italien oder in einem anderen Schengen-Staat registriert?</p><p>3. Nimmt Italien die nichtregistrierten Personen, die im Zug in Chiasso ankommen und daher zweifelsfrei aus Italien einreisen, direkt und systematisch zurück? Falls nein, warum nicht?</p><p>4. Ist es möglich festzustellen, ob die aus Italien eingereisten nichtregistrierten Personen erst vor wenigen Wochen oder schon viel früher nach Italien gelangt sind?</p><p>5. Da praktisch alle Migrantinnen und Migranten im Zug ankommen: Funktioniert die Zusammenarbeit mit den italienischen Grenzbehörden bezüglich der Bahnstrecke Como-Lugano, für die eine gemeinsame Zuständigkeit besteht?</p><p>6. Ist eine systematische Kontrolle der Züge in Mailand oder Como, mit schweizerischer Unterstützung, denkbar, damit nichtregistrierte Migrantinnen und Migranten Italien gar nicht erst verlassen?</p><p>7. Eine stärkere operative Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien ist unabdingbar, auch um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Behörden sicherzustellen. Welche diplomatischen Schritte kann und will die Schweiz angesichts dieser Notwendigkeit gegenüber Italien unternehmen, um die Zusammenarbeit zu verstärken?</p>
  • Migrantinnen und Migranten in Chiasso. Genaue Zahlen und praktische Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.1. Im Zeitraum vom 1. bis zum 15. Juni 2016 wurden 1633 illegal aufhältige Personen durch das Grenzwachtkorps (GWK) am Bahnhof von Chiasso registriert. Davon wurden direkt 141 an Italien rücküberstellt.</p><p>1.2. Die Hauptherkunftsländer waren Eritrea (729 Personen), Gambia (185), Somalia (177), Äthiopien (119) und Nigeria (96). Allerdings ist ein grosser Teil der Schutzsuchenden und Migranten ohne Reisedokumente unterwegs, und das GWK kann daher nicht von allen Personen die Nationalität erhärten. In der Asylstatistik des Staatssekretariates für Migration für die Monate Januar bis Mai 2016 präsentiert sich die Reihenfolge der Nationalitäten denn auch etwas anders (Afghanistan, Eritrea, Syrien, Irak, Somalia).</p><p>1.3. Dies wurde in der Statistik des GWK nicht erfasst, da keine Person die Einreisevoraussetzung gemäss Artikel 5 des Ausländergesetzes erfüllt hat. Somit hatte keine Person ein für die Einreise in die Schweiz akzeptiertes, gültiges Reisedokument.</p><p>1.4. Von den 1633 angehaltenen Personen haben 1492 Personen, also 91 Prozent, um Asyl ersucht. Dies zeigt jedoch nur die Situation in den ersten zwei Juniwochen in Chiasso und ist nicht repräsentativ für andere Zeiträume oder die gesamte Schweiz.</p><p>1.5. Personen, welche am Bahnhof Chiasso ein Asylgesuch einreichen, werden anschliessend auf alle Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) verteilt. Dabei wird der Ort erfasst, an dem der Asylsuchende ins EVZ eintritt und registriert wird, nicht jedoch der Ort der Gesuchseinreichung (z. B. Bahnhof Chiasso). Es ist daher nicht möglich, statistische Auswertungen zu den Verfahren der Personen zu machen, die in der ersten Junihälfte 2016 im Bahnhof Chiasso ein Asylgesuch gestellt haben. Insgesamt wurden in den EVZ in der ersten Junihälfte 1129 Eintritte (Chiasso 187) registriert. Die Verfahren waren Ende Juni 2016 in 1014 Fällen (Chiasso 141) noch nicht abgeschlossen. Teilweise werden die Asylgesuche auch zurückgezogen, und die Personen treten gar nicht in ein EVZ ein.</p><p>2. Vom 1. bis zum 15. Juni 2016 wurde bei 996 Personen ein Eurodac-Abgleich vorgenommen. In 668 Fällen war die Person bereits in einem oder mehreren Ländern in Eurodac registriert; in 328 Fällen war die Person nicht registriert. 52,1 Prozent der Fälle betrafen Italien (519 Treffer). Eine separate Auswertung nach EVZ Chiasso ist statistisch nicht möglich. Zudem können die in Eurodac eingestellten Fingerabdrücke der Personen nicht direkt in Bezug zu den registrierten Asylgesuchen gestellt werden, da zwischen dem Asylgesuch und dem Einstellen in Eurodac einige Zeit vergeht. Die Schweiz ersucht konsequent andere Dublin-Staaten um die Übernahme einer Person, wenn Hinweise für die Zuständigkeit dieses Dublin-Staates bestehen. Nebst Fingerabdrücken in der Eurodac-Datenbank kann sich die Zuständigkeit auch aufgrund anderweitiger Hinweise wie verwandtschaftlichen Beziehungen, Dokumenten verschiedenster Art oder Aussagen der asylsuchenden Personen ergeben.</p><p>3. Wird eine Person ohne Aufenthaltsberechtigung in der Grenzzone aufgegriffen, so kann das Rückübernahmegesuch im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Dadurch konnte das GWK im Jahr 2015 gestützt auf das bilaterale Rückübernahmeabkommen 4049 irreguläre Migranten im vereinfachten Verfahren direkt nach Italien rücküberstellen (insbesondere im Bahnverkehr in Chiasso und Brig).</p><p>4. Es ist im Prinzip nicht möglich festzustellen, ob sich eine Person, die nicht registriert wurde, über längere Zeit in Italien aufgehalten hat oder nicht. Die Dauer des Aufenthalts kann aber fallweise geschätzt werden, gestützt auf die Aussagen der Asylsuchenden, Indizien oder die Antworten der italienischen Behörden im Nachgang zu Dublin-Informationsbegehren. Die Erfahrung deutet darauf hin, dass in Chiasso ankommende Personen, die vom Horn von Afrika stammen, oft erst vor kurzer Zeit in Italien gelandet sind.</p><p>5.-7. Die Zusammenarbeit mit Italien ist zurzeit gut: Italien identifiziert und registriert die Migranten, welche an seiner Südküste anlanden, und hat auch sein Unterbringungssystem verbessert. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Situation ändern könnte, wenn sich Italien mit einem starken Anstieg der Migration konfrontiert sieht. Aus diesem Grund führt er mit Italien einen regelmässigen und fruchtbaren Dialog, in dem er seine Erwartung unterstreicht, dass die im Rahmen des Dublin-Besitzstandes eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. </p><p>Die Zusammenarbeit mit den betroffenen italienischen Grenzkontrollbehörden läuft auch im Bahnverkehr in der Regel gut, und Absprachen finden statt. Die italienischen Behörden kontrollieren im Bahnverkehr nicht bis Lugano. Am 14. Oktober 2013 haben die Schweiz und Italien in Rom ein revidiertes Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Dieses wurde 2015 durch die Bundesversammlung genehmigt. Die Ratifikation durch Italien ist noch im Gange. Unter anderem wird in diesem Abkommen neu die direkte Zusammenarbeit im Grenzgebiet geregelt. Dies beinhaltet auch gemischte Patrouillen. Um die Durchführung des Abkommens zu regeln, braucht es für gewisse Bereiche (gemeinsame Patrouillen, Bewaffnung und Munition, Informationsaustausch) separate Durchführungsvereinbarungen. Diese befinden sich ebenfalls noch in Verhandlung. Auf der Grundlage des neuen Abkommens und der Durchführungsvereinbarungen sollten in Zukunft gemeinsame Patrouillen im Bahnverkehr möglich werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Anfang Juni stellt man eine markante Zunahme bei der Zahl der Migrantinnen und Migranten fest, die am Grenzbahnhof Chiasso ankommen, und zwar überwiegend per Zug. Die internationale Lage ist bekannt, und der Druck wird in den nächsten Monaten sicherlich nicht abnehmen. Die hohe Zahl der Ankömmlinge macht es nötig, dass die Situation vertieft geprüft wird, damit geeignete Massnahmen getroffen werden können. Konkret ist es wichtig, dass man gewisse Detailinformationen betreffend die Migrantinnen und Migranten hat, auch um die Arbeit der Nachbarländer besser beurteilen zu können.</p><p>1. In Bezug auf die Registrierungen, die das Grenzwachtkorps vom 1. bis zum 15. Juni 2016 am Grenzbahnhof Chiasso vorgenommen hat:</p><p>1.1 Wie viele Personen sind angekommen?</p><p>1.2 Welche Nationalitäten (die fünf häufigsten) haben diese Migrantinnen und Migranten?</p><p>1.3 Wie viele Prozent der Ankömmlinge verfügten über einen amtlichen und gültigen Ausweis?</p><p>1.4 Wie viele Personen (in absoluten Zahlen und in Prozenten) haben um Asyl ersucht?</p><p>1.5 Wie viele der Personen, die im genannten Zeitraum am Bahnhof Chiasso um Asyl ersucht haben, befinden sich Ende Juni noch im Asylverfahren?</p><p>2. Gestützt auf die Daten, die vom Empfangszentrum des Staatssekretariates für Migration in Chiasso erhoben wurden: Wie viele der Migrantinnen und Migranten (in absoluten Zahlen und in Prozenten), die im genannten Zeitraum in Chiasso angekommen sind, waren bereits in Italien oder in einem anderen Schengen-Staat registriert?</p><p>3. Nimmt Italien die nichtregistrierten Personen, die im Zug in Chiasso ankommen und daher zweifelsfrei aus Italien einreisen, direkt und systematisch zurück? Falls nein, warum nicht?</p><p>4. Ist es möglich festzustellen, ob die aus Italien eingereisten nichtregistrierten Personen erst vor wenigen Wochen oder schon viel früher nach Italien gelangt sind?</p><p>5. Da praktisch alle Migrantinnen und Migranten im Zug ankommen: Funktioniert die Zusammenarbeit mit den italienischen Grenzbehörden bezüglich der Bahnstrecke Como-Lugano, für die eine gemeinsame Zuständigkeit besteht?</p><p>6. Ist eine systematische Kontrolle der Züge in Mailand oder Como, mit schweizerischer Unterstützung, denkbar, damit nichtregistrierte Migrantinnen und Migranten Italien gar nicht erst verlassen?</p><p>7. Eine stärkere operative Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien ist unabdingbar, auch um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Behörden sicherzustellen. Welche diplomatischen Schritte kann und will die Schweiz angesichts dieser Notwendigkeit gegenüber Italien unternehmen, um die Zusammenarbeit zu verstärken?</p>
    • Migrantinnen und Migranten in Chiasso. Genaue Zahlen und praktische Massnahmen

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