Versand eines Astra-Informationsblattes in Biel. Missbrauch durch einen SP-Gemeinderatskandidaten
- ShortId
-
16.1042
- Id
-
20161042
- Updated
-
24.06.2025 22:22
- Language
-
de
- Title
-
Versand eines Astra-Informationsblattes in Biel. Missbrauch durch einen SP-Gemeinderatskandidaten
- AdditionalIndexing
-
04;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat ein Informationsblatt drucken lassen, um die Bewohnerinnen und Bewohner von La Neuveville und Biel über den Stand der Bauarbeiten in der Sicherheitsgalerie des Tunnels Ligerz zu informieren. Die Informationsblätter wurden anschliessend für den Versand einer beauftragten Privatfirma zugestellt. Um Kosten zu sparen, hat die Privatfirma mehrere Unterlagen - unabhängig von ihrem Inhalt - über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und danach in Biel gemeinsam verteilt. Dies hat im vorliegenden Fall dazu geführt, dass das Informationsblatt des Astra in Biel zusammen mit einem Wahlflyer in einem Couvert verteilt worden ist, was offenbar in der Bevölkerung zu Missverständnissen geführt hat. Dies gilt es nach Auffassung des Bundesrates in Zukunft mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden.</p><p>2./3. Es liegt kein Verschulden eines Mitarbeitenden des Astra vor. Entsprechend besteht für den Bundesrat kein Anlass für Konsequenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Stadt Biel hat das Bundesamt für Strassen (Astra) vor einigen Tagen ein Informationsblatt an die Anwohnerinnen und Anwohner der Nationalstrasse A5/Neustadt-Biel im Zusammenhang mit der Umfahrung der A5 versendet.</p><p>Im Faltblatt eingesteckt war ein perfekt zugeschnittener Wahlflyer des SP-Gemeinderatskandidaten Niels Arnold.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie kann es sein, dass ein Wahlflyer in ein Faltblatt des Bundesamtes gesteckt wird?</p><p>2. Besteht da ein strafbarer Missbrauch durch einen Mitarbeiter im Astra?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus einem solchen Missbrauch?</p>
- Versand eines Astra-Informationsblattes in Biel. Missbrauch durch einen SP-Gemeinderatskandidaten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat ein Informationsblatt drucken lassen, um die Bewohnerinnen und Bewohner von La Neuveville und Biel über den Stand der Bauarbeiten in der Sicherheitsgalerie des Tunnels Ligerz zu informieren. Die Informationsblätter wurden anschliessend für den Versand einer beauftragten Privatfirma zugestellt. Um Kosten zu sparen, hat die Privatfirma mehrere Unterlagen - unabhängig von ihrem Inhalt - über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und danach in Biel gemeinsam verteilt. Dies hat im vorliegenden Fall dazu geführt, dass das Informationsblatt des Astra in Biel zusammen mit einem Wahlflyer in einem Couvert verteilt worden ist, was offenbar in der Bevölkerung zu Missverständnissen geführt hat. Dies gilt es nach Auffassung des Bundesrates in Zukunft mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden.</p><p>2./3. Es liegt kein Verschulden eines Mitarbeitenden des Astra vor. Entsprechend besteht für den Bundesrat kein Anlass für Konsequenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Stadt Biel hat das Bundesamt für Strassen (Astra) vor einigen Tagen ein Informationsblatt an die Anwohnerinnen und Anwohner der Nationalstrasse A5/Neustadt-Biel im Zusammenhang mit der Umfahrung der A5 versendet.</p><p>Im Faltblatt eingesteckt war ein perfekt zugeschnittener Wahlflyer des SP-Gemeinderatskandidaten Niels Arnold.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie kann es sein, dass ein Wahlflyer in ein Faltblatt des Bundesamtes gesteckt wird?</p><p>2. Besteht da ein strafbarer Missbrauch durch einen Mitarbeiter im Astra?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus einem solchen Missbrauch?</p>
- Versand eines Astra-Informationsblattes in Biel. Missbrauch durch einen SP-Gemeinderatskandidaten
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