Herr Bundesrat Maurer, Frau Bundesrätin Sommaruga, was ist in Chiasso los?
- ShortId
-
16.1045
- Id
-
20161045
- Updated
-
24.06.2025 22:15
- Language
-
de
- Title
-
Herr Bundesrat Maurer, Frau Bundesrätin Sommaruga, was ist in Chiasso los?
- AdditionalIndexing
-
2811;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Grenzwachtkorps (GWK) führt an der Grenze zu Italien keine Binnengrenzkontrolle gemäss Schengener Grenzkodex durch. Es finden jedoch risikobasierte und lageabhängige Kontrollen am Bahnhof Chiasso statt, die auf der vorhandenen nachrichtendienstlichen Information über die aktuellen Migrationsrouten und die Aktivitäten von Schleppern basieren. Diese Massnahmen werden getroffen, um die öffentliche Sicherheit im Stadtzentrum von Chiasso und entlang der Zuglinien Richtung Norden zu gewährleisten. Diese Kontrollen basieren auf dem Zoll- und dem Ausländergesetz.</p><p>2. An der Grenze aufgegriffene Personen, die in der Schweiz Asyl oder Schutz suchen gemäss Artikel 18 des Asylgesetzes, werden durch das GWK dem Staatssekretariat für Migration (SEM) übergeben. Ein Asylgesuch liegt dann vor, wenn aus den Äusserungen der Person hervorgeht, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung ersucht. Diese einfache Botschaft ist weder schwer zu vermitteln noch schwierig zu verstehen. Das GWK arbeitet mit Piktogrammen und Karten, um die Kommunikation zu erleichtern. Ein Grossteil aller Migrantinnen und Migranten stammt aus einer Handvoll von Ursprungsregionen, sodass sich zur Not in der Regel jemand mit der gleichen Muttersprache findet, der bei Verständigungsproblemen helfen kann. Einige der Migranten haben bereits eine Weile in Italien gelebt und können sich auf Italienisch ausdrücken. Andere haben Kenntnisse der französischen oder englischen Sprache. In besonderen Fällen wird ein Übersetzer beigezogen.</p><p>3. Die Rechtsauffassung, wonach das Dublin-Abkommen Vorrang vor den bilateralen Rückübernahmeabkommen hat, wird weder vom Bundesrat noch von den italienischen Behörden geteilt. Die Anwendung der Dublin-Regelung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, namentlich unter der Bedingung, dass ein Antrag auf Schutz gestellt wurde. Ersucht eine Person im Sinne von Artikel 18 des Asylgesetzes um Asyl oder Schutz vor Verfolgung, wird sie gemäss Weisungen des SEM dem Empfangs- und Verfahrenszentrum zugewiesen. Dafür bedarf es keines Zugriffs des GWK auf Eurodac.</p><p>4. Besondere Fremdsprachenkenntnisse sind kein Kriterium für die Anstellung von Grenzwächtern oder die Stationierung in einem bestimmten Landesteil. Die Formulare zur Erfassung der Personalien sind beim GWK in über 50 Sprachen vorhanden.</p><p>5. Die Angehörigen des GWK beschäftigen sich sowohl in ihrer Grundausbildung als auch in der regelmässigen Weiterbildung mit ausländerrechtlichen Themen, wie z. B. Schengen, Dublin, Asylverfahren, Rückübernahmeabkommen, Polizeiverträge mit Nachbarstaaten, Einreisevoraussetzungen an der Binnen-/Aussengrenze sowie Aufenthaltsbewilligungen, Identitätsfeststellungen im ausländerrechtlichen Bereich, Bekämpfung des Menschenschmuggels/-handels und Befragungstechniken. In allen genannten Themenkreisen werden aktuelle Problematiken, kulturelle Besonderheiten, Fallbeispiele und rechtliche Grundlagen detailliert vermittelt.</p><p>6. Das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Italien macht keinen Unterschied zwischen erwachsenen und minderjährigen Personen. Das GWK bearbeitet alle Fälle individuell, und vor der Übergabe braucht es eine Zustimmung von Italien, damit die Person nach Italien transferiert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die italienischen Behörden die Minderjährigkeit der zu überstellenden Person zur Kenntnis genommen haben. Der Bundesrat hat keinen Grund, daran zu zweifeln, dass Italien seine internationalen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden ernst nimmt und sein Möglichstes tut, um die schwierige Lage zu bewältigen. Der Bundesrat kann sich nicht zur internen Organisation der italienischen Behörden äussern.</p><p>7. Das GWK und das SEM sind in Chiasso in ständigem Kontakt. Darüber hinaus koordinieren SEM und GWK ihre Tätigkeiten im Rahmen der Steuergruppe Grenze und des Stabs Lage Asyl sowie durch eine Verbindungsperson des GWK beim SEM. Eine Koordinationsgruppe EZV/SEM auf Direktionsstufe wird Massnahmen dazu erarbeiten, wie die Zusammenarbeit mit Blick auf die Migrationssituation weiter verstärkt werden kann.</p><p>8. Vulnerable Personen wie Kranke, Schwangere, unbegleitete Minderjährige sowie Familien brauchen besonderen Schutz. Solche Personen werden vom GWK prioritär behandelt und separat untergebracht. Die Festlegung des Vorgehens erfolgt in enger Absprache mit dem SEM.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die humanitäre Krise, die Hunderte von Migrantinnen und Migranten in Como und Chiasso durchleben, ist inakzeptabel. Die Quasi-Schliessung der Südgrenze ist aus menschlicher und juristischer Sicht problematisch. Es ist auch eine Frage der Solidarität den Staaten gegenüber, die an der Aussengrenze zu Europa liegen. Trotzdem werden jeden Tag Dutzende Männer, Frauen und Kinder an der Schweizer Grenze zurückgeschoben, ohne dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen, was gegen die Schweizer Gesetze verstösst. </p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche juristische Grundlage stützt sich das Grenzwachtkorps (GWK) bei gezielten Kontrollen an der Südgrenze? Inwieweit ist "die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ... ernsthaft bedroht", sodass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen gestattet ist (Art. 23 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex)? Kann die Schweiz Kontrollen wieder einführen, ohne dies den anderen Mitgliedstaaten anzukündigen?</p><p>2. Wie bestimmt das GWK, ob eine Person ein Asylgesuch einreichen möchte? Stimmt es, dass das GWK eine Europakarte benutzt, um zu bestimmen, ob eine Person bloss durchreisen oder Schutz beantragen möchte? Sind die Befragungsverfahren systematisiert? Ist es möglich, Kopien dieser Verfahren und der Dokumente zu erhalten, die den in Chiasso aufgegriffenen Migrantinnen und Migranten in verschiedenen Sprachen verteilt werden?</p><p>3. Die Dublin-Verordnung geht dem Rückübernahmeabkommen mit Italien vor. Wie können die Bundesbehörden und das GWK, das auf Eurodac keinen Zugriff hat, diesen Vorrang garantieren?</p><p>4. Über welche Sprachkompetenzen verfügt das betroffene GWK an der Südgrenze, um die besondere aktuelle Situation zu meistern?</p><p>5. Wie sieht die Aus- bzw. Weiterbildung des GWK aus, damit es sich einer solchen Situation stellen kann? Wie sind die Ausbildungsmodule gestaltet (Anzahl Tage, Art der Ausbildungen usw.)?</p><p>6. Welche Garantien bietet Italien, um der Schweiz die Rückschiebung von unbegleiteten Minderjährigen zu ermöglichen, die kein Asylgesuch stellen möchten? Welche Institutionen sind mit ihrem Schutz auf italienischem Boden beziehungsweise in Como beauftragt?</p><p>7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen GWK und SEM vor Ort? In welchem Gremium und mit welcher Regelmässigkeit treten sie zusammen?</p><p>8. Wie wird auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Personen eingegangen?</p>
- Herr Bundesrat Maurer, Frau Bundesrätin Sommaruga, was ist in Chiasso los?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Grenzwachtkorps (GWK) führt an der Grenze zu Italien keine Binnengrenzkontrolle gemäss Schengener Grenzkodex durch. Es finden jedoch risikobasierte und lageabhängige Kontrollen am Bahnhof Chiasso statt, die auf der vorhandenen nachrichtendienstlichen Information über die aktuellen Migrationsrouten und die Aktivitäten von Schleppern basieren. Diese Massnahmen werden getroffen, um die öffentliche Sicherheit im Stadtzentrum von Chiasso und entlang der Zuglinien Richtung Norden zu gewährleisten. Diese Kontrollen basieren auf dem Zoll- und dem Ausländergesetz.</p><p>2. An der Grenze aufgegriffene Personen, die in der Schweiz Asyl oder Schutz suchen gemäss Artikel 18 des Asylgesetzes, werden durch das GWK dem Staatssekretariat für Migration (SEM) übergeben. Ein Asylgesuch liegt dann vor, wenn aus den Äusserungen der Person hervorgeht, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung ersucht. Diese einfache Botschaft ist weder schwer zu vermitteln noch schwierig zu verstehen. Das GWK arbeitet mit Piktogrammen und Karten, um die Kommunikation zu erleichtern. Ein Grossteil aller Migrantinnen und Migranten stammt aus einer Handvoll von Ursprungsregionen, sodass sich zur Not in der Regel jemand mit der gleichen Muttersprache findet, der bei Verständigungsproblemen helfen kann. Einige der Migranten haben bereits eine Weile in Italien gelebt und können sich auf Italienisch ausdrücken. Andere haben Kenntnisse der französischen oder englischen Sprache. In besonderen Fällen wird ein Übersetzer beigezogen.</p><p>3. Die Rechtsauffassung, wonach das Dublin-Abkommen Vorrang vor den bilateralen Rückübernahmeabkommen hat, wird weder vom Bundesrat noch von den italienischen Behörden geteilt. Die Anwendung der Dublin-Regelung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, namentlich unter der Bedingung, dass ein Antrag auf Schutz gestellt wurde. Ersucht eine Person im Sinne von Artikel 18 des Asylgesetzes um Asyl oder Schutz vor Verfolgung, wird sie gemäss Weisungen des SEM dem Empfangs- und Verfahrenszentrum zugewiesen. Dafür bedarf es keines Zugriffs des GWK auf Eurodac.</p><p>4. Besondere Fremdsprachenkenntnisse sind kein Kriterium für die Anstellung von Grenzwächtern oder die Stationierung in einem bestimmten Landesteil. Die Formulare zur Erfassung der Personalien sind beim GWK in über 50 Sprachen vorhanden.</p><p>5. Die Angehörigen des GWK beschäftigen sich sowohl in ihrer Grundausbildung als auch in der regelmässigen Weiterbildung mit ausländerrechtlichen Themen, wie z. B. Schengen, Dublin, Asylverfahren, Rückübernahmeabkommen, Polizeiverträge mit Nachbarstaaten, Einreisevoraussetzungen an der Binnen-/Aussengrenze sowie Aufenthaltsbewilligungen, Identitätsfeststellungen im ausländerrechtlichen Bereich, Bekämpfung des Menschenschmuggels/-handels und Befragungstechniken. In allen genannten Themenkreisen werden aktuelle Problematiken, kulturelle Besonderheiten, Fallbeispiele und rechtliche Grundlagen detailliert vermittelt.</p><p>6. Das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Italien macht keinen Unterschied zwischen erwachsenen und minderjährigen Personen. Das GWK bearbeitet alle Fälle individuell, und vor der Übergabe braucht es eine Zustimmung von Italien, damit die Person nach Italien transferiert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die italienischen Behörden die Minderjährigkeit der zu überstellenden Person zur Kenntnis genommen haben. Der Bundesrat hat keinen Grund, daran zu zweifeln, dass Italien seine internationalen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden ernst nimmt und sein Möglichstes tut, um die schwierige Lage zu bewältigen. Der Bundesrat kann sich nicht zur internen Organisation der italienischen Behörden äussern.</p><p>7. Das GWK und das SEM sind in Chiasso in ständigem Kontakt. Darüber hinaus koordinieren SEM und GWK ihre Tätigkeiten im Rahmen der Steuergruppe Grenze und des Stabs Lage Asyl sowie durch eine Verbindungsperson des GWK beim SEM. Eine Koordinationsgruppe EZV/SEM auf Direktionsstufe wird Massnahmen dazu erarbeiten, wie die Zusammenarbeit mit Blick auf die Migrationssituation weiter verstärkt werden kann.</p><p>8. Vulnerable Personen wie Kranke, Schwangere, unbegleitete Minderjährige sowie Familien brauchen besonderen Schutz. Solche Personen werden vom GWK prioritär behandelt und separat untergebracht. Die Festlegung des Vorgehens erfolgt in enger Absprache mit dem SEM.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die humanitäre Krise, die Hunderte von Migrantinnen und Migranten in Como und Chiasso durchleben, ist inakzeptabel. Die Quasi-Schliessung der Südgrenze ist aus menschlicher und juristischer Sicht problematisch. Es ist auch eine Frage der Solidarität den Staaten gegenüber, die an der Aussengrenze zu Europa liegen. Trotzdem werden jeden Tag Dutzende Männer, Frauen und Kinder an der Schweizer Grenze zurückgeschoben, ohne dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen, was gegen die Schweizer Gesetze verstösst. </p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche juristische Grundlage stützt sich das Grenzwachtkorps (GWK) bei gezielten Kontrollen an der Südgrenze? Inwieweit ist "die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ... ernsthaft bedroht", sodass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen gestattet ist (Art. 23 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex)? Kann die Schweiz Kontrollen wieder einführen, ohne dies den anderen Mitgliedstaaten anzukündigen?</p><p>2. Wie bestimmt das GWK, ob eine Person ein Asylgesuch einreichen möchte? Stimmt es, dass das GWK eine Europakarte benutzt, um zu bestimmen, ob eine Person bloss durchreisen oder Schutz beantragen möchte? Sind die Befragungsverfahren systematisiert? Ist es möglich, Kopien dieser Verfahren und der Dokumente zu erhalten, die den in Chiasso aufgegriffenen Migrantinnen und Migranten in verschiedenen Sprachen verteilt werden?</p><p>3. Die Dublin-Verordnung geht dem Rückübernahmeabkommen mit Italien vor. Wie können die Bundesbehörden und das GWK, das auf Eurodac keinen Zugriff hat, diesen Vorrang garantieren?</p><p>4. Über welche Sprachkompetenzen verfügt das betroffene GWK an der Südgrenze, um die besondere aktuelle Situation zu meistern?</p><p>5. Wie sieht die Aus- bzw. Weiterbildung des GWK aus, damit es sich einer solchen Situation stellen kann? Wie sind die Ausbildungsmodule gestaltet (Anzahl Tage, Art der Ausbildungen usw.)?</p><p>6. Welche Garantien bietet Italien, um der Schweiz die Rückschiebung von unbegleiteten Minderjährigen zu ermöglichen, die kein Asylgesuch stellen möchten? Welche Institutionen sind mit ihrem Schutz auf italienischem Boden beziehungsweise in Como beauftragt?</p><p>7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen GWK und SEM vor Ort? In welchem Gremium und mit welcher Regelmässigkeit treten sie zusammen?</p><p>8. Wie wird auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Personen eingegangen?</p>
- Herr Bundesrat Maurer, Frau Bundesrätin Sommaruga, was ist in Chiasso los?
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