Besorgniserregende Entwicklung der Tierbestände und beim Bau von Ställen

ShortId
16.1053
Id
20161053
Updated
24.06.2025 22:14
Language
de
Title
Besorgniserregende Entwicklung der Tierbestände und beim Bau von Ställen
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Jahre 2008 haben das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Umweltziele für die Landwirtschaft (UZL) formuliert, die aus bestehenden Gesetzen, Verordnungen und internationalen Abkommen hergeleitet wurden (siehe Bafu und BLW: Umweltziele Landwirtschaft. Bern, 2008). Einige dieser Umweltziele richten sich an die Landwirtschaft als Ganzes (z. B. das Ziel betreffend die stickstoffhaltigen Luftschadstoffe, wonach die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft maximal 25 000 Tonnen Stickstoff betragen sollen). Andere Umweltziele sind auch einzelbetriebsweise direkt anzuwenden (z. B. das Ziel betreffend die Bodenverdichtungen, wonach dauerhafte Verdichtungen landwirtschaftlicher Böden zu vermeiden sind). In jedem Fall sind die Gesetzes- und Verordnungsvorschriften einzuhalten, welche in Vollzugshilfen konkretisiert sind (z. B. in den Bereichen Landschaftsschutz, Naturschutz, Gewässerschutz oder Luftreinhaltung). In einzelnen Punkten erreicht der Minimalstandard des ökologischen Leistungsnachweises die UZL nicht vollständig. Eine wichtige umweltrechtliche Vorgabe ist die Pflicht, in Gebieten mit übermässigen Immissionen durch Luftschadstoffe einen kantonalen Massnahmenplan zu erstellen. Ein solcher Plan beinhaltet spezifische Massnahmen, welche über die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen (z. B. im Bereich Ammoniakemissionen) hinausgehen. Im Bereich Landschaft ist es mit gemeinsamen Anstrengungen aller Akteure möglich, dass auch mit dem Bau von neuen grossen landwirtschaftlichen Bauten der regionale Landschaftscharakter erhalten bleibt, namentlich durch geeignete Standortwahl, das Freihalten wichtiger unüberbauter Landschaftskammern sowie durch angepasste Dimensionierung, Anordnung und Materialisierung der Bauten.</p><p>2. Neuere Erhebungen zeigen, dass ein ansehnlicher Anteil der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen durch (zonenkonforme) landwirtschaftliche Bauten verursacht wird. Stallbauten mit ihren Auslauf- und Erschliessungsanlagen, aber auch die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen nach Artikel 16 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) tragen massgeblich dazu bei. Gemäss Artikel 45 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) überprüft das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), wie sich die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf die räumliche Entwicklung und die Landschaft auswirken. Die Kantone erteilen dem ARE die zu diesem Zweck erforderlichen Auskünfte (Art. 45 Abs. 2 RPV). In seiner Antwort auf die Interpellation 14.4133, "Zahlenbasis für landwirtschaftliches Bauen ausserhalb der Bauzonen", teilte der Bundesrat die Ansicht, wonach die statistischen Grundlagen im Bereich der landwirtschaftlichen Bauten weiter verbessert werden müssen. Entsprechende Arbeiten sind im Gang.</p><p>3. Erhöhte Ammoniakemissionen und übermässige Stickstoffeinträge in naturnahe Ökosysteme sind ein gesamtschweizerisches Problem. Eine Konzentration der Tierhaltungsanlagen im vom Fragesteller angedachten Sinne erachtet der Bundesrat daher nicht als zielführend. Um die Luftbelastung durch Tierhaltungsanlagen zu vermindern, sind Emissionsminderungsmassnahmen im Rahmen der Vorsorge generell umzusetzen. Im Falle übermässiger Immissionen sind die Kantone aufgefordert, Massnahmenpläne zu erstellen, die zur Verminderung oder Beseitigung dieser Einwirkungen beitragen. Wo technische Massnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen nicht ausreichen, ist die Intensität der Produktion zu überprüfen.</p><p>4. Die genannten Vorgaben des Umweltrechts sind bei einem konsequenten Vollzug ausreichend für den Schutz der Umwelt vor übermässigen Belastungen durch landwirtschaftliche Bauprojekte. Der Vollzug ist jedoch zu verbessern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ist vorgesehen, die geltenden Standards des ökologischen Leistungsnachweises auf ihre Übereinstimmung mit den umweltrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Ausserdem ist die Verbesserung der statistischen Grundlagen im Bereich der landwirtschaftlichen Bauten im Gang.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Geflügelbestände in der Schweiz nehmen massiv zu, der Schweinebestand stabilisiert sich auf hohem Niveau, Milchkuhbestände werden in immer grössere Herden zusammengelegt. Diese Entwicklung ist aus raumplanerischer wie auch aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Die Zersiedelung des Kulturlandes nimmt stark zu. Geflügel, Schweine und immer mehr auch Milchkühe sind auf importierte Futtermittel angewiesen, welche die nationale Nährstoffbilanz und - über Verluste in die Gewässer und die Luft - die Umwelt belasten. Statistiken über die genaue Anzahl von Baugesuchen zur inneren Aufstockung sind in den wenigsten Kantonen verfügbar. </p><p>1. Heutige Bauprojekte in der Landwirtschaft definieren die Auswirkungen auf die Umwelt für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Wie stellt sich der Bundesrat zum Anliegen, dass in Zukunft alle Bauprojekte sich mindestens an den Umweltzielen für die Landwirtschaft orientieren und nicht nur den heutigen einzelbetriebsbezogenen Minimalstandard einhalten müssen?</p><p>2. Was meint er zur Idee, die Kantone in naher Zukunft zu verpflichten, eine standardisierte Erfassung aller Bauprojekte im Kulturland zu erstellen und eine Zusammenfassung dem Bund zuzustellen? </p><p>3. Müsste es nicht das Ziel des Bundes sein, neue Tierhaltungsanlagen in Gebieten zu konzentrieren, welche nicht schon heute eine hohe Tierdichte ausweisen und mit entsprechenden negativen Umweltwirkungen belastet sind?</p><p>4. Braucht es für die Umsetzung der in den Fragen 1 bis 3 formulierten Anliegen eine gesetzliche Anpassung? Wenn ja, welche?</p>
  • Besorgniserregende Entwicklung der Tierbestände und beim Bau von Ställen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahre 2008 haben das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Umweltziele für die Landwirtschaft (UZL) formuliert, die aus bestehenden Gesetzen, Verordnungen und internationalen Abkommen hergeleitet wurden (siehe Bafu und BLW: Umweltziele Landwirtschaft. Bern, 2008). Einige dieser Umweltziele richten sich an die Landwirtschaft als Ganzes (z. B. das Ziel betreffend die stickstoffhaltigen Luftschadstoffe, wonach die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft maximal 25 000 Tonnen Stickstoff betragen sollen). Andere Umweltziele sind auch einzelbetriebsweise direkt anzuwenden (z. B. das Ziel betreffend die Bodenverdichtungen, wonach dauerhafte Verdichtungen landwirtschaftlicher Böden zu vermeiden sind). In jedem Fall sind die Gesetzes- und Verordnungsvorschriften einzuhalten, welche in Vollzugshilfen konkretisiert sind (z. B. in den Bereichen Landschaftsschutz, Naturschutz, Gewässerschutz oder Luftreinhaltung). In einzelnen Punkten erreicht der Minimalstandard des ökologischen Leistungsnachweises die UZL nicht vollständig. Eine wichtige umweltrechtliche Vorgabe ist die Pflicht, in Gebieten mit übermässigen Immissionen durch Luftschadstoffe einen kantonalen Massnahmenplan zu erstellen. Ein solcher Plan beinhaltet spezifische Massnahmen, welche über die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen (z. B. im Bereich Ammoniakemissionen) hinausgehen. Im Bereich Landschaft ist es mit gemeinsamen Anstrengungen aller Akteure möglich, dass auch mit dem Bau von neuen grossen landwirtschaftlichen Bauten der regionale Landschaftscharakter erhalten bleibt, namentlich durch geeignete Standortwahl, das Freihalten wichtiger unüberbauter Landschaftskammern sowie durch angepasste Dimensionierung, Anordnung und Materialisierung der Bauten.</p><p>2. Neuere Erhebungen zeigen, dass ein ansehnlicher Anteil der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen durch (zonenkonforme) landwirtschaftliche Bauten verursacht wird. Stallbauten mit ihren Auslauf- und Erschliessungsanlagen, aber auch die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen nach Artikel 16 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) tragen massgeblich dazu bei. Gemäss Artikel 45 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) überprüft das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), wie sich die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf die räumliche Entwicklung und die Landschaft auswirken. Die Kantone erteilen dem ARE die zu diesem Zweck erforderlichen Auskünfte (Art. 45 Abs. 2 RPV). In seiner Antwort auf die Interpellation 14.4133, "Zahlenbasis für landwirtschaftliches Bauen ausserhalb der Bauzonen", teilte der Bundesrat die Ansicht, wonach die statistischen Grundlagen im Bereich der landwirtschaftlichen Bauten weiter verbessert werden müssen. Entsprechende Arbeiten sind im Gang.</p><p>3. Erhöhte Ammoniakemissionen und übermässige Stickstoffeinträge in naturnahe Ökosysteme sind ein gesamtschweizerisches Problem. Eine Konzentration der Tierhaltungsanlagen im vom Fragesteller angedachten Sinne erachtet der Bundesrat daher nicht als zielführend. Um die Luftbelastung durch Tierhaltungsanlagen zu vermindern, sind Emissionsminderungsmassnahmen im Rahmen der Vorsorge generell umzusetzen. Im Falle übermässiger Immissionen sind die Kantone aufgefordert, Massnahmenpläne zu erstellen, die zur Verminderung oder Beseitigung dieser Einwirkungen beitragen. Wo technische Massnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen nicht ausreichen, ist die Intensität der Produktion zu überprüfen.</p><p>4. Die genannten Vorgaben des Umweltrechts sind bei einem konsequenten Vollzug ausreichend für den Schutz der Umwelt vor übermässigen Belastungen durch landwirtschaftliche Bauprojekte. Der Vollzug ist jedoch zu verbessern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ist vorgesehen, die geltenden Standards des ökologischen Leistungsnachweises auf ihre Übereinstimmung mit den umweltrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Ausserdem ist die Verbesserung der statistischen Grundlagen im Bereich der landwirtschaftlichen Bauten im Gang.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Geflügelbestände in der Schweiz nehmen massiv zu, der Schweinebestand stabilisiert sich auf hohem Niveau, Milchkuhbestände werden in immer grössere Herden zusammengelegt. Diese Entwicklung ist aus raumplanerischer wie auch aus ökologischer Sicht sehr bedenklich. Die Zersiedelung des Kulturlandes nimmt stark zu. Geflügel, Schweine und immer mehr auch Milchkühe sind auf importierte Futtermittel angewiesen, welche die nationale Nährstoffbilanz und - über Verluste in die Gewässer und die Luft - die Umwelt belasten. Statistiken über die genaue Anzahl von Baugesuchen zur inneren Aufstockung sind in den wenigsten Kantonen verfügbar. </p><p>1. Heutige Bauprojekte in der Landwirtschaft definieren die Auswirkungen auf die Umwelt für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Wie stellt sich der Bundesrat zum Anliegen, dass in Zukunft alle Bauprojekte sich mindestens an den Umweltzielen für die Landwirtschaft orientieren und nicht nur den heutigen einzelbetriebsbezogenen Minimalstandard einhalten müssen?</p><p>2. Was meint er zur Idee, die Kantone in naher Zukunft zu verpflichten, eine standardisierte Erfassung aller Bauprojekte im Kulturland zu erstellen und eine Zusammenfassung dem Bund zuzustellen? </p><p>3. Müsste es nicht das Ziel des Bundes sein, neue Tierhaltungsanlagen in Gebieten zu konzentrieren, welche nicht schon heute eine hohe Tierdichte ausweisen und mit entsprechenden negativen Umweltwirkungen belastet sind?</p><p>4. Braucht es für die Umsetzung der in den Fragen 1 bis 3 formulierten Anliegen eine gesetzliche Anpassung? Wenn ja, welche?</p>
    • Besorgniserregende Entwicklung der Tierbestände und beim Bau von Ställen

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