Auslandschweizer. Statistik zur Abwesenheitsdauer

ShortId
16.1064
Id
20161064
Updated
25.06.2025 01:39
Language
de
Title
Auslandschweizer. Statistik zur Abwesenheitsdauer
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die geforderten statistischen Angaben werden nicht systematisch erhoben und lassen sich aus den Daten der Stimmregister für die Auslandschweizer Stimmberechtigten in den Kantonen und Gemeinden auch nicht ermitteln. Sie können aber anhand der Daten des Auslandschweizerregisters (E-Vera) errechnet werden. Einzig aus diesem Register lässt sich ersehen, ab welchem Jahr eine Person - sei es durch Emigration, Geburt oder Einbürgerung - als Auslandschweizerin oder als Auslandschweizer registriert und ohne Schweizer Wohnsitz ist.</p><p>Für die Ausübung der politischen Rechte massgebend sind die Stimmregister der Kantone und Gemeinden. Sie zeigen, wie viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem eidgenössischen Urnengang erfüllen. Bei der letzten Volksabstimmung vom 25. September 2016 waren dies 157 000 Personen. Das Auslandschweizerregister weist eine höhere Anzahl Auslandschweizer Stimmberechtigte aus; es führt also eine Anzahl Auslandschweizer Stimmberechtigte, die dies gemessen an den Stimmregistern nicht mehr sind.</p><p>Auf Grundlage dieser noch zu bereinigenden Daten des Auslandschweizerregisters lassen sich die folgenden statistischen Aussagen machen: Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die gemäss Auslandschweizerregister heute ihre politischen Rechte ausüben können, sind durchschnittlich seit 14 Jahren ohne Wohnsitz in der Schweiz. Der Median liegt allerdings etwas tiefer bei 12 Jahren, d. h., die Hälfte der Auslandschweizer Stimmberechtigten ist seit dem Jahr 2004 oder kürzer ohne Wohnsitz in der Schweiz. Rund 16 Prozent der Auslandschweizer Stimmberechtigten waren bereits vor der Einführung der brieflichen Stimmabgabe im Jahr 1992 im Ausland wohnhaft; 5 Prozent sind seit mehr als 40 Jahren ohne Schweizer Wohnsitz.</p><p>Es kann nicht abgeschätzt werden, inwiefern sich die erwähnte Differenz zwischen dem Auslandschweizerregister und den Stimmregistern auf diese statistischen Angaben auswirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, statistisch aufzuzeigen, wie lange diejenigen Auslandschweizerinnen und -schweizer, die im Stimmregister (Art. 19f. ASG) eingetragen sind, bereits ohne Schweizer Wohnsitz sind.</p><p>Soweit diese Daten nicht erhältlich sind, kann subsidiär mit den Daten des Auslandschweizerregisters (Art. 11ff. ASG) operiert werden.</p>
  • Auslandschweizer. Statistik zur Abwesenheitsdauer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geforderten statistischen Angaben werden nicht systematisch erhoben und lassen sich aus den Daten der Stimmregister für die Auslandschweizer Stimmberechtigten in den Kantonen und Gemeinden auch nicht ermitteln. Sie können aber anhand der Daten des Auslandschweizerregisters (E-Vera) errechnet werden. Einzig aus diesem Register lässt sich ersehen, ab welchem Jahr eine Person - sei es durch Emigration, Geburt oder Einbürgerung - als Auslandschweizerin oder als Auslandschweizer registriert und ohne Schweizer Wohnsitz ist.</p><p>Für die Ausübung der politischen Rechte massgebend sind die Stimmregister der Kantone und Gemeinden. Sie zeigen, wie viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem eidgenössischen Urnengang erfüllen. Bei der letzten Volksabstimmung vom 25. September 2016 waren dies 157 000 Personen. Das Auslandschweizerregister weist eine höhere Anzahl Auslandschweizer Stimmberechtigte aus; es führt also eine Anzahl Auslandschweizer Stimmberechtigte, die dies gemessen an den Stimmregistern nicht mehr sind.</p><p>Auf Grundlage dieser noch zu bereinigenden Daten des Auslandschweizerregisters lassen sich die folgenden statistischen Aussagen machen: Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die gemäss Auslandschweizerregister heute ihre politischen Rechte ausüben können, sind durchschnittlich seit 14 Jahren ohne Wohnsitz in der Schweiz. Der Median liegt allerdings etwas tiefer bei 12 Jahren, d. h., die Hälfte der Auslandschweizer Stimmberechtigten ist seit dem Jahr 2004 oder kürzer ohne Wohnsitz in der Schweiz. Rund 16 Prozent der Auslandschweizer Stimmberechtigten waren bereits vor der Einführung der brieflichen Stimmabgabe im Jahr 1992 im Ausland wohnhaft; 5 Prozent sind seit mehr als 40 Jahren ohne Schweizer Wohnsitz.</p><p>Es kann nicht abgeschätzt werden, inwiefern sich die erwähnte Differenz zwischen dem Auslandschweizerregister und den Stimmregistern auf diese statistischen Angaben auswirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, statistisch aufzuzeigen, wie lange diejenigen Auslandschweizerinnen und -schweizer, die im Stimmregister (Art. 19f. ASG) eingetragen sind, bereits ohne Schweizer Wohnsitz sind.</p><p>Soweit diese Daten nicht erhältlich sind, kann subsidiär mit den Daten des Auslandschweizerregisters (Art. 11ff. ASG) operiert werden.</p>
    • Auslandschweizer. Statistik zur Abwesenheitsdauer

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