Schweizer Delegation an der COP. Eine Vertretung der Wissenschaft ermöglichen
- ShortId
-
16.1065
- Id
-
20161065
- Updated
-
24.06.2025 22:22
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Delegation an der COP. Eine Vertretung der Wissenschaft ermöglichen
- AdditionalIndexing
-
52;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Richtlinien über die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen vom 7. Dezember 2012 (nachstehend "Richtlinien"; BBl 2012 9491) geben den Rahmen vor, in dem der Bundesrat die Delegationen bestellt. Gemäss diesen Richtlinien nehmen maximal drei Personen teil, die nicht der Bundesverwaltung angehören (Richtlinien, Ziff. 32), namentlich Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen, die einen wesentlichen Beitrag zur Formulierung der schweizerischen Politik leisten können und zur Verankerung des aussenpolitischen Geschäfts in der Innenpolitik beitragen (Richtlinien, Ziff. 15). Bei der Auswahl dieser Vertreterinnen und Vertreter stehen die fachspezifische Kompetenz sowie die Verhandlungserfahrung im Vordergrund. Sie sollen die Delegation ergänzen, damit diese den Gesamtüberblick über die schweizerische Politik und die Rechtsordnung und insbesondere auch über den Vollzug allfälliger Beschlüsse der internationalen Konferenz mitbringt (Richtlinien, Ziff. 31).</p><p>Die Klimakonvention (UNFCCC) bildet den Rahmen für einen wissenschaftlich fundierten politischen Verhandlungsprozess. Der mit der Klimakonvention verbundene Prozess ist streng genommen kein wissenschaftlicher Prozess. Daher müssen in der Delegation auch nicht unbedingt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dabei sein.</p><p>Die Schweizer Delegation an der nächsten Klimakonferenz, die im November 2016 in Marrakesch stattfinden wird (Conference of the Parties (COP) 22), hat die relevanten Informationen über den Klimawandel in mehrfacher Weise einbezogen. Sie berücksichtigt die Arbeiten des Weltklimarates (IPCC) und verfügt dafür im Bundesamt für Umwelt (Bafu) und im Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (Meteo Schweiz) über die erforderliche Fachkompetenz. Zudem berücksichtigt die Schweizer Delegation die für die Verhandlungen im Rahmen der Klimakonvention relevanten Informationen und Stellungnahmen, welche die Akademien der Wissenschaften Schweiz und insbesondere die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz über Pro Clim und das OcCC (Beratendes Organ für Fragen der Klimaänderung) erarbeiten. Die Verhandlungsdelegation konsultiert regelmässig, neben den anderen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, die Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft. So fand im September 2016 ein Treffen mit der Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft statt, um die Schweizer Delegation an der COP 22 über wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu informieren.</p><p>Die Schweizer Delegation pflegt während der internationalen Konferenz auf bestmögliche Weise den Kontakt zur Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft und zu ihren Vertreterinnen und Vertretern, die in der Schweiz zur Verfügung stehen oder an der Konferenz unabhängig teilnehmen (Richtlinien, Ziff. 62).</p><p>Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als nicht erforderlich, Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsgemeinschaft in jede Schweizer Delegation an internationalen Klimakonferenzen aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Alle Jahre findet im Rahmen der UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change) die Klimakonferenz COP (Conference of the Parties) statt, welche für die internationale Klimapolitik von grosser Bedeutung ist.</p><p>Nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen konnte am 12. Dezember 2015 das für alle Staaten rechtlich bindende Pariser Abkommen abgeschlossen werden, welches bezweckt, den globalen Anstieg der Temperatur auf klar weniger als 2 Grad zu begrenzen.</p><p>Der Bundesrat stellt die offizielle Verhandlungsdelegation für die internationale Klimakonferenz zusammen. Darin werden auch Vertreter der Zivilgesellschaft (Wirtschaft, Umwelt- und Entwicklungsverbände, während vielen Jahren auch Wissenschaft) aufgenommen, um die Aussensicht der Verwaltung zu vertreten. Deren Anzahl war in den letzten Jahren auf drei beschränkt, und die Wissenschaft blieb unberücksichtigt. Andere Länder werden durch bedeutend grössere Delegationen vertreten, zu welchen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören, und erhalten dadurch ein besonderes Gewicht im Verhandlungsprozess.</p><p>Die Schweiz verfügt über exzellente Klimawissenschaftler, die ein ausgezeichnetes internationales Renommee haben und in führender Stellung Grundlagendokumente für die COP erarbeitet haben. Diese sollten auch offiziell eingebunden werden, um zu zeigen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse für die entsprechenden Fragen und Entscheidungen wichtig sind. Die Wissenschaft als sachbasierte unabhängige Stimme hat qualitativ eine wesentlich andere und erweiterte Rolle als die übrigen Vertreter der Zivilgesellschaft und kann damit umfassende Expertise einbringen.</p><p>Die COP bietet zudem Teilnehmenden (mit "party badge") Gelegenheit, auch parallel zu den Verhandlungen, speziell an "side events", Schweizer Präsenz zu markieren und andere Positionen zu beeinflussen. Daher ist es von grosser Bedeutung, auch ein bis zwei Wissenschaftler in die offizielle Schweizer Delegation aufzunehmen.</p><p>Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, an den nächsten Klimakonferenzen COP jeweils eine Wissenschaftsvertretung von ein bis zwei Personen in die offizielle Verhandlungsdelegation aufzunehmen?</p>
- Schweizer Delegation an der COP. Eine Vertretung der Wissenschaft ermöglichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Richtlinien über die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen vom 7. Dezember 2012 (nachstehend "Richtlinien"; BBl 2012 9491) geben den Rahmen vor, in dem der Bundesrat die Delegationen bestellt. Gemäss diesen Richtlinien nehmen maximal drei Personen teil, die nicht der Bundesverwaltung angehören (Richtlinien, Ziff. 32), namentlich Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen, die einen wesentlichen Beitrag zur Formulierung der schweizerischen Politik leisten können und zur Verankerung des aussenpolitischen Geschäfts in der Innenpolitik beitragen (Richtlinien, Ziff. 15). Bei der Auswahl dieser Vertreterinnen und Vertreter stehen die fachspezifische Kompetenz sowie die Verhandlungserfahrung im Vordergrund. Sie sollen die Delegation ergänzen, damit diese den Gesamtüberblick über die schweizerische Politik und die Rechtsordnung und insbesondere auch über den Vollzug allfälliger Beschlüsse der internationalen Konferenz mitbringt (Richtlinien, Ziff. 31).</p><p>Die Klimakonvention (UNFCCC) bildet den Rahmen für einen wissenschaftlich fundierten politischen Verhandlungsprozess. Der mit der Klimakonvention verbundene Prozess ist streng genommen kein wissenschaftlicher Prozess. Daher müssen in der Delegation auch nicht unbedingt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dabei sein.</p><p>Die Schweizer Delegation an der nächsten Klimakonferenz, die im November 2016 in Marrakesch stattfinden wird (Conference of the Parties (COP) 22), hat die relevanten Informationen über den Klimawandel in mehrfacher Weise einbezogen. Sie berücksichtigt die Arbeiten des Weltklimarates (IPCC) und verfügt dafür im Bundesamt für Umwelt (Bafu) und im Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (Meteo Schweiz) über die erforderliche Fachkompetenz. Zudem berücksichtigt die Schweizer Delegation die für die Verhandlungen im Rahmen der Klimakonvention relevanten Informationen und Stellungnahmen, welche die Akademien der Wissenschaften Schweiz und insbesondere die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz über Pro Clim und das OcCC (Beratendes Organ für Fragen der Klimaänderung) erarbeiten. Die Verhandlungsdelegation konsultiert regelmässig, neben den anderen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, die Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft. So fand im September 2016 ein Treffen mit der Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft statt, um die Schweizer Delegation an der COP 22 über wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu informieren.</p><p>Die Schweizer Delegation pflegt während der internationalen Konferenz auf bestmögliche Weise den Kontakt zur Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft und zu ihren Vertreterinnen und Vertretern, die in der Schweiz zur Verfügung stehen oder an der Konferenz unabhängig teilnehmen (Richtlinien, Ziff. 62).</p><p>Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als nicht erforderlich, Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsgemeinschaft in jede Schweizer Delegation an internationalen Klimakonferenzen aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Alle Jahre findet im Rahmen der UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change) die Klimakonferenz COP (Conference of the Parties) statt, welche für die internationale Klimapolitik von grosser Bedeutung ist.</p><p>Nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen konnte am 12. Dezember 2015 das für alle Staaten rechtlich bindende Pariser Abkommen abgeschlossen werden, welches bezweckt, den globalen Anstieg der Temperatur auf klar weniger als 2 Grad zu begrenzen.</p><p>Der Bundesrat stellt die offizielle Verhandlungsdelegation für die internationale Klimakonferenz zusammen. Darin werden auch Vertreter der Zivilgesellschaft (Wirtschaft, Umwelt- und Entwicklungsverbände, während vielen Jahren auch Wissenschaft) aufgenommen, um die Aussensicht der Verwaltung zu vertreten. Deren Anzahl war in den letzten Jahren auf drei beschränkt, und die Wissenschaft blieb unberücksichtigt. Andere Länder werden durch bedeutend grössere Delegationen vertreten, zu welchen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören, und erhalten dadurch ein besonderes Gewicht im Verhandlungsprozess.</p><p>Die Schweiz verfügt über exzellente Klimawissenschaftler, die ein ausgezeichnetes internationales Renommee haben und in führender Stellung Grundlagendokumente für die COP erarbeitet haben. Diese sollten auch offiziell eingebunden werden, um zu zeigen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse für die entsprechenden Fragen und Entscheidungen wichtig sind. Die Wissenschaft als sachbasierte unabhängige Stimme hat qualitativ eine wesentlich andere und erweiterte Rolle als die übrigen Vertreter der Zivilgesellschaft und kann damit umfassende Expertise einbringen.</p><p>Die COP bietet zudem Teilnehmenden (mit "party badge") Gelegenheit, auch parallel zu den Verhandlungen, speziell an "side events", Schweizer Präsenz zu markieren und andere Positionen zu beeinflussen. Daher ist es von grosser Bedeutung, auch ein bis zwei Wissenschaftler in die offizielle Schweizer Delegation aufzunehmen.</p><p>Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, an den nächsten Klimakonferenzen COP jeweils eine Wissenschaftsvertretung von ein bis zwei Personen in die offizielle Verhandlungsdelegation aufzunehmen?</p>
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