Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?
- ShortId
-
16.1072
- Id
-
20161072
- Updated
-
24.06.2025 22:15
- Language
-
de
- Title
-
Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?
- AdditionalIndexing
-
08;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz gestaltet ihre Beziehungen zu anderen Ländern im Rahmen ihrer aussenpolitischen Strategie nach den verfassungsmässigen Zielen, Interessen und Werten, zu denen u. a. die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten gehören. Diese Ziele verfolgt die Schweiz auch in Bezug auf die Türkei, und zwar sowohl auf bilateraler wie auf regionaler bzw. multilateraler Ebene (OSZE, Europarat, Uno). Angesichts der aktuellen Herausforderungen erachtet der Bundesrat einen offenen, direkten sowie kritisch-konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung als das zielführendste Mittel, sich für die genannten Werte, Interessen und Ziele einzusetzen. Zudem engagiert sich die Schweiz im Rahmen der genannten internationalen Organisationen, welche in Bezug auf die Türkei ihre Instrumente im Bereich des Menschenrechtsschutzes zur Anwendung bringen. Die Schweiz unterstützt auch die internationalen Institutionen und Mechanismen, die ein Monitoring der Menschenrechtslage in der Türkei sicherstellen. Dazu gehören das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und der Menschenrechtskommissar des Europarates sowie die Uno-Sonderberichterstatter für Folter und Meinungsäusserungsfreiheit.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der Türkei genau. Er stellt das Recht der Türkei nicht infrage, sich gegen Umsturzversuche und terroristische Angriffe zu verteidigen. Über das Ausmass der Massnahmen und die Einschränkung der Menschenrechte nach dem Putschversuch ist die Schweiz indes besorgt. Sie rief die Türkei wiederholt dazu auf, sowohl die Grundfreiheiten als auch die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu respektieren und ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Die Schweiz hat den türkischen Behörden sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene (OSZE, Europarat, Uno) wiederholt diese Haltung dargelegt, so auch während des Treffens zwischen dem Vorsteher des EDA und dem türkischen Aussenminister, Mevlut Cavusoglu, am 3. November 2016 in Bern. Zudem hat die Schweiz am 9. November im Ministerkomitee des Europarates und am 10. November 2016 im Ständigen Rat der OSZE interveniert.</p><p>Angesichts der anhaltenden Spannungen und der Verschlechterung der Situation im Südosten der Türkei hat die Schweiz mehrmals ihre Bereitschaft geäussert, einen aktiven Beitrag zur Annäherung der Parteien zu leisten, falls sie darum ersucht wird. Die türkische Regierung liess bisher jedoch verlauten, dass sie die Beilegung der Kurdenfrage ohne Fazilitation oder Mediation von aussen, sei es von der Schweiz oder von anderswo, lösen wolle.</p><p>3. Der Bundesrat ist besorgt über die verschiedenen Aufrufe zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei. Die Schweiz hat in ihren Stellungnahmen an die Adresse der Türkei erklärt, dass eine Wiedereinführung nicht dazu beitrage, die Sicherheit im Land zu verbessern. Zudem würde diese gegen internationale Verpflichtungen der Türkei verstossen, wie auch gegen die Verpflichtungen, die das Land mit der Unterzeichnung des 2. Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe und der Protokolle 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht vereinbar ist mit dem positiven Engagement der Türkei in den letzten Jahren für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe.</p><p>4. Die Schweiz anerkennt die wichtige und positive Rolle, die Einzelpersonen bei der Einhaltung der Menschenrechte spielen können. Dies geht auch aus ihren 2013 verabschiedeten Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern hervor. Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Bundesrat besorgt über die Repression gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende, Vertreterinnen und Vertreter von Justiz und Parlament und andere Mitglieder der Zivilgesellschaft sowie über die Schliessung von Nichtregierungsorganisationen (NGO). Die Schweiz hat ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und ihre Erwartungen auf bilateralem Weg und in verschiedenen multilateralen Gremien (Menschenrechtsrat, OSZE, Europarat) geäussert.</p><p>5. Die Schweiz bewilligt Kriegsmaterialausfuhren in die Türkei bereits seit über zehn Jahren restriktiv. Seit rund zwei Jahren werden nur noch Ersatzteile zu früher aus der Schweiz gelieferten Waffensystemen sowie Einzelwaffen für türkische Diplomaten, die in ihr Heimatland zurückkehren, bewilligt. Die Bewilligung von Ersatzteilen erfolgt gemäss Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG, SR<b></b>514.51), diejenige von Einzelwaffen gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 KMV. Es handelt sich in erster Linie um Ersatzteile zu Fliegerabwehrsystemen. Diese sind defensiver Natur, und das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung gegen die Zivilbevölkerung wird als gering eingeschätzt. Die zurückhaltende Bewilligungspraxis der Schweiz gegenüber der Türkei schlägt sich auch in der Ausfuhrstatistik der beiden letzten Jahre nieder. Während die Ausfuhren 2015 einen Gesamtwert von 137 471 Schweizerfranken erreichten, betragen sie im laufenden Jahr (bis zum 30. September) 47 410 Franken.</p><p>6. Die humanitäre Lage der syrischen und irakischen Flüchtlinge in der Türkei ist insgesamt als zufriedenstellend zu bewerten. Eine Minderheit der Flüchtlinge lebt in Camps, in denen die Versorgung gut ist. Die Mehrzahl der Flüchtlinge befindet sich ausserhalb von Camps und wird ausreichend unterstützt, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen können. Wie in anderen Erstaufnahmeländern weist auch in der Türkei eine gewisse Anzahl von Flüchtlingen Behinderungen und andere Vulnerabilitäten auf, sodass sie besondere Unterstützung benötigen. Die Türkei leistet grosszügige und umfassende Unterstützung zur Aufnahme von über der Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien und Irak. Die aktuellen Ereignisse sind primär innenpolitischer Natur und haben keine Auswirkung auf die Lage der Flüchtlinge.</p><p>Die Bezeichnung der Türkei als "sicherer Drittstaat" betrifft insbesondere die Vereinbarung vom 18. März 2016 zwischen der EU und der Türkei. Die Schweiz verwendet diese Bezeichnung hinsichtlich der Türkei nicht, und sie nimmt dementsprechend eine Einzelfallprüfung von Asylgesuchen von syrischen und irakischen Staatsbürgern mit vorherigem Aufenthalt in der Türkei vor.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Türkei zur Stärkung der Aufnahmekapazitäten im Rahmen des regionalen Ansatzes "Protection in the Region" im Umfang von rund 7 Millionen Franken seit Ausbruch der Syrien-Krise. Sie stärkt die Kapazitäten der türkischen Migrationsbehörden sowie von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und unterstützt Projekte zum Schutz von Flüchtlingen und zur Vermittlung von staatlichen Dienstleistungen für Flüchtlinge. Die Arbeit der unterstützten Partner zugunsten der Flüchtlinge wurde durch die innenpolitischen Entwicklungen nicht beeinträchtigt. Allgemein hat sich die Schweiz seit dem Beginn des Konflikts im Jahr 2011 mit über 250 Millionen Franken in der Syrien-Krise engagiert. Die Mittel gingen etwa zur Hälfte an die Unterstützung zum Schutz und zur Überlebenshilfe der betroffenen Bevölkerung in Syrien selbst und zur Hälfte an die Hilfe in den Nachbarländern Jordanien, Libanon, Irak und Türkei.</p><p>7. Die kurdische Bevölkerung in den am meisten von den Auseinandersetzungen betroffenen Provinzen im Südosten des Landes ist bisher nicht im grösseren Stil in das Ausland geflohen.</p><p>Der Bundesrat hat aufgrund der Erfahrungen des starken Anstiegs der Asylgesuche 2015 seine Notfallplanung angepasst, welche nach wie vor Gültigkeit hat.</p><p>Seit Mitte Juli 2015 beobachtet das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen leichten Anstieg der Asylgesuche türkischer Staatsangehöriger in der Schweiz, der sich bis anhin auch im Jahre 2016 in einem mässigen Rahmen fortgesetzt hat. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 haben insgesamt 434 türkische Staatsangehörige ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt.</p><p>Die Türkei war nie und ist auch heute kein sicherer Herkunftsstaat im Sinne des Asylgesetzes.</p><p>Humanitäre Visa können erteilt werden, wenn jemand eine ernsthafte, konkrete und unmittelbare Gefahr, die ein behördliches Handeln erforderlich macht, begründen kann. Bisher wurden beim SEM keine begründeten Gesuche eingereicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 hat der türkische Staatspräsident Erdogan den Ausnahmezustand verhängt und bis zum 19. Januar 2017 verlängert. Seither wird in der Türkei per Notstandsdekret regiert. In diesem Rahmen werden aber nicht nur die Putschisten zur Rechenschaft gezogen. Präsident Erdogan nutzte die Situation, um die regierungskritische Opposition mundtot zu machen. Kritische Medien wurden geschlossen, Journalistinnen und Journalisten verhaftet, Zehntausende Staatsangestellte im Bildungs-, Sicherheits- und Justizbereich entlassen. Die Verhaftungswelle trifft auch demokratisch gewählte Abgeordnete der regierungskritischen Partei HDP. Es wurden Strafanzeigen gegen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der zweitgrössten Oppositionspartei CHP erhoben. Erdogan will ein Gesetz für die Einführung der Todesstrafe unterzeichnen. Zahlreiche medizinische Einrichtungen, Gewerkschaften sowie über 370 NGO wurden geschlossen. </p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich für die schweizerische Aussenpolitik brisante Fragen: </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die aussenpolitischen Beziehungen zu einem Staat zu gestalten, der Menschenrechte missachtet und gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstösst?</p><p>2. Welche diplomatischen Schritte unternahm der Bundesrat, um sein Missfallen kundzutun und gleichzeitig seine guten Dienste anzubieten?</p><p>3. Wie reagiert er, wenn die Türkei die Todesstrafe wieder einführt?</p><p>4. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beschloss 2013 Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (bit.ly/edamr). Wie werden diese konkret im Zusammenhang mit der Türkei angewandt, wo über 370 NGO verboten wurden? Welche Rolle spielen sie im Austausch mit den türkischen Behörden?</p><p>5. Artikel 5 KMV verbietet den Export von Kriegsmaterial in Länder, die in einen bewaffneten internationalen oder internen Konflikt involviert sind. Welche Konsequenz hat diese Bestimmung in Bezug auf die Türkei?</p><p>6. Wie bewertet er die Lage der fast drei Millionen syrischen und irakischen Flüchtlinge, die sich in der Türkei aufhalten? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Drittstaat"?</p><p>7. Die repressive Politik der türkischen Regierung könnte eine neue Flüchtlingswelle auslösen, insbesondere unter der kurdischen Bevölkerung. Ist er auf dieses Szenario vorbereitet? Wie gedenkt er zu reagieren? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Herkunftsstaat"? Stellt der Bundesrat gegebenenfalls humanitäre Visa aus?</p>
- Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweiz gestaltet ihre Beziehungen zu anderen Ländern im Rahmen ihrer aussenpolitischen Strategie nach den verfassungsmässigen Zielen, Interessen und Werten, zu denen u. a. die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten gehören. Diese Ziele verfolgt die Schweiz auch in Bezug auf die Türkei, und zwar sowohl auf bilateraler wie auf regionaler bzw. multilateraler Ebene (OSZE, Europarat, Uno). Angesichts der aktuellen Herausforderungen erachtet der Bundesrat einen offenen, direkten sowie kritisch-konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung als das zielführendste Mittel, sich für die genannten Werte, Interessen und Ziele einzusetzen. Zudem engagiert sich die Schweiz im Rahmen der genannten internationalen Organisationen, welche in Bezug auf die Türkei ihre Instrumente im Bereich des Menschenrechtsschutzes zur Anwendung bringen. Die Schweiz unterstützt auch die internationalen Institutionen und Mechanismen, die ein Monitoring der Menschenrechtslage in der Türkei sicherstellen. Dazu gehören das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und der Menschenrechtskommissar des Europarates sowie die Uno-Sonderberichterstatter für Folter und Meinungsäusserungsfreiheit.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der Türkei genau. Er stellt das Recht der Türkei nicht infrage, sich gegen Umsturzversuche und terroristische Angriffe zu verteidigen. Über das Ausmass der Massnahmen und die Einschränkung der Menschenrechte nach dem Putschversuch ist die Schweiz indes besorgt. Sie rief die Türkei wiederholt dazu auf, sowohl die Grundfreiheiten als auch die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu respektieren und ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Die Schweiz hat den türkischen Behörden sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene (OSZE, Europarat, Uno) wiederholt diese Haltung dargelegt, so auch während des Treffens zwischen dem Vorsteher des EDA und dem türkischen Aussenminister, Mevlut Cavusoglu, am 3. November 2016 in Bern. Zudem hat die Schweiz am 9. November im Ministerkomitee des Europarates und am 10. November 2016 im Ständigen Rat der OSZE interveniert.</p><p>Angesichts der anhaltenden Spannungen und der Verschlechterung der Situation im Südosten der Türkei hat die Schweiz mehrmals ihre Bereitschaft geäussert, einen aktiven Beitrag zur Annäherung der Parteien zu leisten, falls sie darum ersucht wird. Die türkische Regierung liess bisher jedoch verlauten, dass sie die Beilegung der Kurdenfrage ohne Fazilitation oder Mediation von aussen, sei es von der Schweiz oder von anderswo, lösen wolle.</p><p>3. Der Bundesrat ist besorgt über die verschiedenen Aufrufe zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei. Die Schweiz hat in ihren Stellungnahmen an die Adresse der Türkei erklärt, dass eine Wiedereinführung nicht dazu beitrage, die Sicherheit im Land zu verbessern. Zudem würde diese gegen internationale Verpflichtungen der Türkei verstossen, wie auch gegen die Verpflichtungen, die das Land mit der Unterzeichnung des 2. Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe und der Protokolle 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht vereinbar ist mit dem positiven Engagement der Türkei in den letzten Jahren für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe.</p><p>4. Die Schweiz anerkennt die wichtige und positive Rolle, die Einzelpersonen bei der Einhaltung der Menschenrechte spielen können. Dies geht auch aus ihren 2013 verabschiedeten Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern hervor. Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Bundesrat besorgt über die Repression gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende, Vertreterinnen und Vertreter von Justiz und Parlament und andere Mitglieder der Zivilgesellschaft sowie über die Schliessung von Nichtregierungsorganisationen (NGO). Die Schweiz hat ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und ihre Erwartungen auf bilateralem Weg und in verschiedenen multilateralen Gremien (Menschenrechtsrat, OSZE, Europarat) geäussert.</p><p>5. Die Schweiz bewilligt Kriegsmaterialausfuhren in die Türkei bereits seit über zehn Jahren restriktiv. Seit rund zwei Jahren werden nur noch Ersatzteile zu früher aus der Schweiz gelieferten Waffensystemen sowie Einzelwaffen für türkische Diplomaten, die in ihr Heimatland zurückkehren, bewilligt. Die Bewilligung von Ersatzteilen erfolgt gemäss Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG, SR<b></b>514.51), diejenige von Einzelwaffen gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 KMV. Es handelt sich in erster Linie um Ersatzteile zu Fliegerabwehrsystemen. Diese sind defensiver Natur, und das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung gegen die Zivilbevölkerung wird als gering eingeschätzt. Die zurückhaltende Bewilligungspraxis der Schweiz gegenüber der Türkei schlägt sich auch in der Ausfuhrstatistik der beiden letzten Jahre nieder. Während die Ausfuhren 2015 einen Gesamtwert von 137 471 Schweizerfranken erreichten, betragen sie im laufenden Jahr (bis zum 30. September) 47 410 Franken.</p><p>6. Die humanitäre Lage der syrischen und irakischen Flüchtlinge in der Türkei ist insgesamt als zufriedenstellend zu bewerten. Eine Minderheit der Flüchtlinge lebt in Camps, in denen die Versorgung gut ist. Die Mehrzahl der Flüchtlinge befindet sich ausserhalb von Camps und wird ausreichend unterstützt, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen können. Wie in anderen Erstaufnahmeländern weist auch in der Türkei eine gewisse Anzahl von Flüchtlingen Behinderungen und andere Vulnerabilitäten auf, sodass sie besondere Unterstützung benötigen. Die Türkei leistet grosszügige und umfassende Unterstützung zur Aufnahme von über der Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien und Irak. Die aktuellen Ereignisse sind primär innenpolitischer Natur und haben keine Auswirkung auf die Lage der Flüchtlinge.</p><p>Die Bezeichnung der Türkei als "sicherer Drittstaat" betrifft insbesondere die Vereinbarung vom 18. März 2016 zwischen der EU und der Türkei. Die Schweiz verwendet diese Bezeichnung hinsichtlich der Türkei nicht, und sie nimmt dementsprechend eine Einzelfallprüfung von Asylgesuchen von syrischen und irakischen Staatsbürgern mit vorherigem Aufenthalt in der Türkei vor.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Türkei zur Stärkung der Aufnahmekapazitäten im Rahmen des regionalen Ansatzes "Protection in the Region" im Umfang von rund 7 Millionen Franken seit Ausbruch der Syrien-Krise. Sie stärkt die Kapazitäten der türkischen Migrationsbehörden sowie von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und unterstützt Projekte zum Schutz von Flüchtlingen und zur Vermittlung von staatlichen Dienstleistungen für Flüchtlinge. Die Arbeit der unterstützten Partner zugunsten der Flüchtlinge wurde durch die innenpolitischen Entwicklungen nicht beeinträchtigt. Allgemein hat sich die Schweiz seit dem Beginn des Konflikts im Jahr 2011 mit über 250 Millionen Franken in der Syrien-Krise engagiert. Die Mittel gingen etwa zur Hälfte an die Unterstützung zum Schutz und zur Überlebenshilfe der betroffenen Bevölkerung in Syrien selbst und zur Hälfte an die Hilfe in den Nachbarländern Jordanien, Libanon, Irak und Türkei.</p><p>7. Die kurdische Bevölkerung in den am meisten von den Auseinandersetzungen betroffenen Provinzen im Südosten des Landes ist bisher nicht im grösseren Stil in das Ausland geflohen.</p><p>Der Bundesrat hat aufgrund der Erfahrungen des starken Anstiegs der Asylgesuche 2015 seine Notfallplanung angepasst, welche nach wie vor Gültigkeit hat.</p><p>Seit Mitte Juli 2015 beobachtet das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen leichten Anstieg der Asylgesuche türkischer Staatsangehöriger in der Schweiz, der sich bis anhin auch im Jahre 2016 in einem mässigen Rahmen fortgesetzt hat. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 haben insgesamt 434 türkische Staatsangehörige ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt.</p><p>Die Türkei war nie und ist auch heute kein sicherer Herkunftsstaat im Sinne des Asylgesetzes.</p><p>Humanitäre Visa können erteilt werden, wenn jemand eine ernsthafte, konkrete und unmittelbare Gefahr, die ein behördliches Handeln erforderlich macht, begründen kann. Bisher wurden beim SEM keine begründeten Gesuche eingereicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 hat der türkische Staatspräsident Erdogan den Ausnahmezustand verhängt und bis zum 19. Januar 2017 verlängert. Seither wird in der Türkei per Notstandsdekret regiert. In diesem Rahmen werden aber nicht nur die Putschisten zur Rechenschaft gezogen. Präsident Erdogan nutzte die Situation, um die regierungskritische Opposition mundtot zu machen. Kritische Medien wurden geschlossen, Journalistinnen und Journalisten verhaftet, Zehntausende Staatsangestellte im Bildungs-, Sicherheits- und Justizbereich entlassen. Die Verhaftungswelle trifft auch demokratisch gewählte Abgeordnete der regierungskritischen Partei HDP. Es wurden Strafanzeigen gegen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der zweitgrössten Oppositionspartei CHP erhoben. Erdogan will ein Gesetz für die Einführung der Todesstrafe unterzeichnen. Zahlreiche medizinische Einrichtungen, Gewerkschaften sowie über 370 NGO wurden geschlossen. </p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich für die schweizerische Aussenpolitik brisante Fragen: </p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat die aussenpolitischen Beziehungen zu einem Staat zu gestalten, der Menschenrechte missachtet und gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstösst?</p><p>2. Welche diplomatischen Schritte unternahm der Bundesrat, um sein Missfallen kundzutun und gleichzeitig seine guten Dienste anzubieten?</p><p>3. Wie reagiert er, wenn die Türkei die Todesstrafe wieder einführt?</p><p>4. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beschloss 2013 Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (bit.ly/edamr). Wie werden diese konkret im Zusammenhang mit der Türkei angewandt, wo über 370 NGO verboten wurden? Welche Rolle spielen sie im Austausch mit den türkischen Behörden?</p><p>5. Artikel 5 KMV verbietet den Export von Kriegsmaterial in Länder, die in einen bewaffneten internationalen oder internen Konflikt involviert sind. Welche Konsequenz hat diese Bestimmung in Bezug auf die Türkei?</p><p>6. Wie bewertet er die Lage der fast drei Millionen syrischen und irakischen Flüchtlinge, die sich in der Türkei aufhalten? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Drittstaat"?</p><p>7. Die repressive Politik der türkischen Regierung könnte eine neue Flüchtlingswelle auslösen, insbesondere unter der kurdischen Bevölkerung. Ist er auf dieses Szenario vorbereitet? Wie gedenkt er zu reagieren? Gilt die Türkei nach wie vor als "sicherer Herkunftsstaat"? Stellt der Bundesrat gegebenenfalls humanitäre Visa aus?</p>
- Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?
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