Wo steht das Rahmenabkommen mit der EU? Sind Zahlungen geplant?
- ShortId
-
16.1084
- Id
-
20161084
- Updated
-
24.06.2025 22:25
- Language
-
de
- Title
-
Wo steht das Rahmenabkommen mit der EU? Sind Zahlungen geplant?
- AdditionalIndexing
-
10;08;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Zum Stand der Verhandlungen hat sich der Bundesrat anlässlich der Beantwortung der Fragen Köppel 16.5231 und Chiesa 16.5247, sowie letztmals am 5. Dezember 2016 in seiner Antwort auf die Frage Köppel 16.5509 geäussert. Es wird auf diese Antworten verwiesen. Der Bundesrat will die Verhandlungen über das Abkommen 2017 weiterführen und wenn möglich abschliessen. Letztlich entscheidet aber nicht der Kalender, sondern das Verhandlungsmandat und die Qualität des Verhandlungsergebnisses, ob und wann der Abschluss der Verhandlungen und die Unterzeichnung erfolgen können. Fortschritte sind möglich, wenn sich die EU in entscheidenden Punkten bewegt. Diese betreffen primär die Frage, welche Rechtsfragen dem EuGH in einem Streitfall zur Interpretation vorgelegt werden könnten und was die Konsequenzen wären, falls sich die Parteien zukünftig in einem Streitfall letztlich nicht einigen könnten.</p><p>3. Die Umsetzung des bestehenden Schweizer Kohäsionsbeitrags läuft seit dem Jahr 2007. Die Projekte in den EU-10-Staaten werden bis Juni 2017 abgeschlossen, diejenigen in Rumänien und Bulgarien bzw. Kroatien bis spätestens Ende 2019 bzw. 2024. Der Kohäsionsbeitrag ist ein autonomer Beitrag der Schweiz und wird direkt in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten umgesetzt. Er fördert die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den seit 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten und damit die Stabilität des Kontinents, was im Interesse der Schweiz ist, und stärkt gleichzeitig unsere bilateralen Beziehungen zu diesen Ländern. Er entspricht somit auch den wirtschaftlichen und politischen Eigeninteressen der Schweiz. Über eine Erneuerung des Kohäsionsbeitrags wird der Bundesrat in Abhängigkeit von der Lage der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU entscheiden und dem Parlament gegebenenfalls einen Vorschlag für einen Rahmenkredit unterbreiten. Das Parlament hat hierfür mit der Erneuerung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas am 30. September 2016 die nötige Rechtsgrundlage geschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Noch im August 2016 äusserte sich Bundesrat Burkhalter in der "NZZ am Sonntag", dass bezüglich Rahmenabkommen mit der EU "eine Abstimmung heute beim Volk nicht durchkäme". Ob das zutrifft, ist umso schwerer einzuschätzen, als der Inhalt des Rahmenabkommens noch immer nicht bekanntgemacht worden ist. Nun ist aber gemäss den Jahreszielen des Bundesrates für 2017 geplant, die Botschaft zum Rahmenabkommen bereits 2017 zu verabschieden. Das führt zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist das Rahmenabkommen mit der EU bereits fertig ausgehandelt und unterzeichnungsbereit?</p><p>2. Falls nein: Kann im heutigen Zeitpunkt bekanntgemacht werden, welche Punkte bereits bereinigt und welche noch umstritten sind?</p><p>3. Sind in irgendeiner Form künftig an gewisse EU-Staaten Zahlungen geplant, die mithelfen sollen, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU abzubauen? Oder plant der Bundesrat ausserhalb des Rahmenabkommens Zahlungen dieser Art, insbesondere an EU-Oststaaten?</p>
- Wo steht das Rahmenabkommen mit der EU? Sind Zahlungen geplant?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Zum Stand der Verhandlungen hat sich der Bundesrat anlässlich der Beantwortung der Fragen Köppel 16.5231 und Chiesa 16.5247, sowie letztmals am 5. Dezember 2016 in seiner Antwort auf die Frage Köppel 16.5509 geäussert. Es wird auf diese Antworten verwiesen. Der Bundesrat will die Verhandlungen über das Abkommen 2017 weiterführen und wenn möglich abschliessen. Letztlich entscheidet aber nicht der Kalender, sondern das Verhandlungsmandat und die Qualität des Verhandlungsergebnisses, ob und wann der Abschluss der Verhandlungen und die Unterzeichnung erfolgen können. Fortschritte sind möglich, wenn sich die EU in entscheidenden Punkten bewegt. Diese betreffen primär die Frage, welche Rechtsfragen dem EuGH in einem Streitfall zur Interpretation vorgelegt werden könnten und was die Konsequenzen wären, falls sich die Parteien zukünftig in einem Streitfall letztlich nicht einigen könnten.</p><p>3. Die Umsetzung des bestehenden Schweizer Kohäsionsbeitrags läuft seit dem Jahr 2007. Die Projekte in den EU-10-Staaten werden bis Juni 2017 abgeschlossen, diejenigen in Rumänien und Bulgarien bzw. Kroatien bis spätestens Ende 2019 bzw. 2024. Der Kohäsionsbeitrag ist ein autonomer Beitrag der Schweiz und wird direkt in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten umgesetzt. Er fördert die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den seit 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten und damit die Stabilität des Kontinents, was im Interesse der Schweiz ist, und stärkt gleichzeitig unsere bilateralen Beziehungen zu diesen Ländern. Er entspricht somit auch den wirtschaftlichen und politischen Eigeninteressen der Schweiz. Über eine Erneuerung des Kohäsionsbeitrags wird der Bundesrat in Abhängigkeit von der Lage der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU entscheiden und dem Parlament gegebenenfalls einen Vorschlag für einen Rahmenkredit unterbreiten. Das Parlament hat hierfür mit der Erneuerung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas am 30. September 2016 die nötige Rechtsgrundlage geschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Noch im August 2016 äusserte sich Bundesrat Burkhalter in der "NZZ am Sonntag", dass bezüglich Rahmenabkommen mit der EU "eine Abstimmung heute beim Volk nicht durchkäme". Ob das zutrifft, ist umso schwerer einzuschätzen, als der Inhalt des Rahmenabkommens noch immer nicht bekanntgemacht worden ist. Nun ist aber gemäss den Jahreszielen des Bundesrates für 2017 geplant, die Botschaft zum Rahmenabkommen bereits 2017 zu verabschieden. Das führt zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist das Rahmenabkommen mit der EU bereits fertig ausgehandelt und unterzeichnungsbereit?</p><p>2. Falls nein: Kann im heutigen Zeitpunkt bekanntgemacht werden, welche Punkte bereits bereinigt und welche noch umstritten sind?</p><p>3. Sind in irgendeiner Form künftig an gewisse EU-Staaten Zahlungen geplant, die mithelfen sollen, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU abzubauen? Oder plant der Bundesrat ausserhalb des Rahmenabkommens Zahlungen dieser Art, insbesondere an EU-Oststaaten?</p>
- Wo steht das Rahmenabkommen mit der EU? Sind Zahlungen geplant?
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