Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen

ShortId
16.3006
Id
20163006
Updated
28.07.2023 14:51
Language
de
Title
Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen
AdditionalIndexing
2446;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wurde am 28. Februar 2016 abgestimmt. Gemäss Wortlaut der Volksinitiative sollte in der Bundesverfassung verankert werden, dass Ehepaare in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und damit gemeinsam zu besteuern sind. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative knapp mit 50,8 Prozent abgelehnt.</p><p>Hätten Volk und Stände die Volksinitiative angenommen, so wäre ein Wechsel zur Individualbesteuerung ohne erneute Verfassungsänderung nicht mehr möglich gewesen. Mit der Ablehnung der Volksinitiative stehen dem Gesetzgeber aber weiterhin sämtliche Modelle der getrennten oder der gemeinsamen Besteuerung für die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer offen.</p><p>Der Bundesrat hat bisher mehrfach versucht, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. 2008 traten Massnahmen in Kraft, die für einen grossen Teil der betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare die Benachteiligung beseitigten. Weitere Anläufe blieben hingegen erfolglos. 2012 gab der Bundesrat letztmals seine Vorschläge zu einer ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung. Ziel der Vorlage war es, im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer eine im Einklang mit der Verfassung stehende Ehepaar- und Familienbesteuerung zu verankern, die sich möglichst neutral gegenüber den verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen verhält und zu ausgewogenen Belastungsrelationen führt. Beim damals vorgeschlagenen Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" berechnet die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare wie bis anhin, indem die Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet werden. In einem zweiten Schritt nimmt die veranlagende Behörde eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vor, die sich an eine Besteuerung von Konkubinatspaaren, d. h. an eine Individualbesteuerung, anlehnt. Der günstigere der beiden Steuerbeträge wird schliesslich in Rechnung gestellt. Die Stellungnahmen zu dieser Vorlage waren sehr kontrovers und zeigten auf, dass nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform von Ehepaaren bestehen. Insbesondere war strittig, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat.</p><p>Auch im Parlament herrscht Uneinigkeit darüber, welches Besteuerungsmodell die Benachteiligung der Ehepaare am zielführendsten aufhebt. Das Parlament hat in den letzten Jahren drei Motionen überwiesen, die zur Beseitigung der Heiratsstrafe unterschiedliche Modelle vorschlagen. Während die Motion 04.3276 den Wechsel zur Individualbesteuerung beantragte, verlangte die Motion 05.3299, dass der Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung getragen werde, ohne den Wechsel zur Individualbesteuerung zu verhindern. Die dritte Motion (10.4127) verlangte ebenfalls die Beseitigung der Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren. In der Motionsbegründung wurde dabei eine Präferenz für die Einführung eines Splittingsystems geäussert.</p><p>Die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer hat für den Bundesrat nach wie vor eine hohe steuerpolitische Priorität. Er hat sich 2016 zum Ziel gesetzt, sechs Monate nach dem Volksentscheid zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen Richtungsentscheid bei der Ehepaarbesteuerung zu treffen. Sofern keine neue Vernehmlassung notwendig ist, wird er voraussichtlich bis Ende Jahr die entsprechende Botschaft verabschieden. Für diese Vorlage wird der Bundesrat - schon aufgrund der überwiesenen Motionen - die Gründe für die Ablehnung der Volksinitiative analysieren und die Vor- und Nachteile sämtlicher verfassungsmässig zulässigen Modelle, also auch der Individualbesteuerung, nochmals prüfen. Er wird dabei auch die Zielsetzung der Fachkräfte-Initiative beachten, negative Erwerbsanreize im Steuerrecht zu reduzieren. Der Bundesrat kann aus diesem Grund diese Motion im jetzigen Zeitpunkt nicht annehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Falle einer Ablehnung der Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" am 28. Februar 2016 raschestmöglich eine Gesetzesvorlage für die Individualbesteuerung vorzulegen.</p><p>Zur konkreten Modellwahl der Individualbesteuerung für die Schweiz kann der Bundesrat die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben vorkonsultieren. Damit wird die Kritik des Bundesgerichtes von 1984 an der ungleichen Steuerbelastung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren direkt aufgenommen und vollumfänglich einer gesellschaftlich fortschrittlichen Lösung zugeführt, wie sie in vielen Ländern Europas seit Langem besteht.</p><p>Eine Minderheit (Gmür, Aeschi Thomas, Amaudruz, Frehner, Grüter, Gschwind, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schmidt Roberto, Sollberger) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wurde am 28. Februar 2016 abgestimmt. Gemäss Wortlaut der Volksinitiative sollte in der Bundesverfassung verankert werden, dass Ehepaare in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und damit gemeinsam zu besteuern sind. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative knapp mit 50,8 Prozent abgelehnt.</p><p>Hätten Volk und Stände die Volksinitiative angenommen, so wäre ein Wechsel zur Individualbesteuerung ohne erneute Verfassungsänderung nicht mehr möglich gewesen. Mit der Ablehnung der Volksinitiative stehen dem Gesetzgeber aber weiterhin sämtliche Modelle der getrennten oder der gemeinsamen Besteuerung für die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer offen.</p><p>Der Bundesrat hat bisher mehrfach versucht, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. 2008 traten Massnahmen in Kraft, die für einen grossen Teil der betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare die Benachteiligung beseitigten. Weitere Anläufe blieben hingegen erfolglos. 2012 gab der Bundesrat letztmals seine Vorschläge zu einer ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung. Ziel der Vorlage war es, im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer eine im Einklang mit der Verfassung stehende Ehepaar- und Familienbesteuerung zu verankern, die sich möglichst neutral gegenüber den verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen verhält und zu ausgewogenen Belastungsrelationen führt. Beim damals vorgeschlagenen Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" berechnet die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare wie bis anhin, indem die Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet werden. In einem zweiten Schritt nimmt die veranlagende Behörde eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vor, die sich an eine Besteuerung von Konkubinatspaaren, d. h. an eine Individualbesteuerung, anlehnt. Der günstigere der beiden Steuerbeträge wird schliesslich in Rechnung gestellt. Die Stellungnahmen zu dieser Vorlage waren sehr kontrovers und zeigten auf, dass nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform von Ehepaaren bestehen. Insbesondere war strittig, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat.</p><p>Auch im Parlament herrscht Uneinigkeit darüber, welches Besteuerungsmodell die Benachteiligung der Ehepaare am zielführendsten aufhebt. Das Parlament hat in den letzten Jahren drei Motionen überwiesen, die zur Beseitigung der Heiratsstrafe unterschiedliche Modelle vorschlagen. Während die Motion 04.3276 den Wechsel zur Individualbesteuerung beantragte, verlangte die Motion 05.3299, dass der Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung getragen werde, ohne den Wechsel zur Individualbesteuerung zu verhindern. Die dritte Motion (10.4127) verlangte ebenfalls die Beseitigung der Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren. In der Motionsbegründung wurde dabei eine Präferenz für die Einführung eines Splittingsystems geäussert.</p><p>Die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer hat für den Bundesrat nach wie vor eine hohe steuerpolitische Priorität. Er hat sich 2016 zum Ziel gesetzt, sechs Monate nach dem Volksentscheid zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen Richtungsentscheid bei der Ehepaarbesteuerung zu treffen. Sofern keine neue Vernehmlassung notwendig ist, wird er voraussichtlich bis Ende Jahr die entsprechende Botschaft verabschieden. Für diese Vorlage wird der Bundesrat - schon aufgrund der überwiesenen Motionen - die Gründe für die Ablehnung der Volksinitiative analysieren und die Vor- und Nachteile sämtlicher verfassungsmässig zulässigen Modelle, also auch der Individualbesteuerung, nochmals prüfen. Er wird dabei auch die Zielsetzung der Fachkräfte-Initiative beachten, negative Erwerbsanreize im Steuerrecht zu reduzieren. Der Bundesrat kann aus diesem Grund diese Motion im jetzigen Zeitpunkt nicht annehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Falle einer Ablehnung der Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" am 28. Februar 2016 raschestmöglich eine Gesetzesvorlage für die Individualbesteuerung vorzulegen.</p><p>Zur konkreten Modellwahl der Individualbesteuerung für die Schweiz kann der Bundesrat die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben vorkonsultieren. Damit wird die Kritik des Bundesgerichtes von 1984 an der ungleichen Steuerbelastung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren direkt aufgenommen und vollumfänglich einer gesellschaftlich fortschrittlichen Lösung zugeführt, wie sie in vielen Ländern Europas seit Langem besteht.</p><p>Eine Minderheit (Gmür, Aeschi Thomas, Amaudruz, Frehner, Grüter, Gschwind, Hausammann, Keller Peter, Müller Thomas, Schmidt Roberto, Sollberger) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen

Back to List