Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen

ShortId
16.3007
Id
20163007
Updated
28.07.2023 14:51
Language
de
Title
Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen
AdditionalIndexing
34;2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet werden von der Bevölkerung geschätzt und sind für die Wirtschaft zwingend notwendig. Die im internationalen Vergleich hervorragende Mobilfunkqualität ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die Schweiz. Dieser Spitzenplatz kann nur mit einem laufenden Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz gesichert werden.</p><p>Im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze - Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149" zeigt der Bundesrat eindrücklich die heutigen Schwierigkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz und ihre Ursachen auf. Im internationalen Vergleich sehr einschränkende Auflagen aus der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und komplizierte Bewilligungsverfahren führen zu Verzögerungen beim Ausbau und bei der Einführung neuer Technologien in der Schweiz, stellen die bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilfunknetze infrage und führen zu Mehrkosten für Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Die Modernisierung der Mobilfunknetze kann weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur erfolgen, wenn die Anlagegrenzwerte für Mobilfunk entsprechend angepasst werden. Die Alternative wäre der Neubau Tausender zusätzlicher Sendeanlagen, da bereits heute über 6000 der insgesamt rund 15 000 Mobilfunkanlagen die zulässigen Anlagegrenzwerte ausschöpfen. Der Bau neuer Mobilfunkanlagen in grösserer Zahl ist vorab in den Siedlungsgebieten wegen der Auflagen aus Planungs- und Baurecht sowie den Einsprachen kaum umsetzbar. Es drohen daher empfindliche Einbussen bei der Versorgungsqualität in der Schweiz.</p><p>Mit einer massvollen Anpassung der Anlagegrenzwerte kann das bestehende Mobilfunknetz in absehbarer Zukunft erweitert und modernisiert werden. Zudem sollen die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition insbesondere mit dem Ziel einer Begrenzung der Strahlung je Netzbetreiber angepasst werden, um den Vollzug für Behörden und Wirtschaft möglichst einfach zu gestalten.</p><p>Ein Monitoring als flankierende Massnahme sollte rasch an die Hand genommen werden. Gleichzeitig ist jedoch die Finanzierung zu sichern. Der Bund hat mit der Vergabe der Mobilfunkkonzessionen für die Jahre 2013 bis 2028 knapp eine Milliarde Schweizerfranken eingenommen. Ein kleiner Teil dieser Einnahmen sollte für Folgearbeiten wie ein NIS-Monitoring oder die weitere Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen eingesetzt werden. Die derzeit laufende Revision des Fernmeldegesetzes bietet die Gelegenheit, dieses Anliegen gesetzlich zu verankern.</p>
  • <p>Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus der Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Gleichzeitig ist dem Bundesrat aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung ein ernstes Anliegen.</p><p>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) legt die Anforderungen an die Mobilfunkinfrastruktur, die zum Schutz der Gesundheit notwendig sind, fest (Art. 11 und 12 USG). Anforderungen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung sollen so weit gehen, wie ihre Einhaltung technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG). Der Bundesrat hat im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149 dazu festgehalten, dass die geltenden Anlagegrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) diese Kriterien nach wie vor erfüllen und dass die Betreiber im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der technologischen Entwicklungen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten haben, ihre Netze weiterhin auszubauen und deren Kapazität zu erhöhen. Die Vorgaben der NISV hätten jedoch einen massgebenden Einfluss auf den Ausbau und den Betrieb der Mobilfunknetze. Sie könnten zu höheren Kosten führen und die rasche Einführung neuer, effizienter Technologien verzögern. Der Bundesrat ist bereit, im Hinblick auf das prognostizierte Wachstum der zu übertragenden Datenmenge und im Rahmen seines Ermessensspielraums Massnahmen im Sinne der Motion auszuarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine wesentliche zusätzliche Belastung der Bevölkerung erfolgt.</p><p>Der Bundesrat hat die mögliche Ausgestaltung eines Monitorings hoch- und niederfrequenter elektromagnetischer Felder im Bericht "Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder" in Erfüllung des Postulates Gilli 09.3488 dargelegt und im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" auch bereits die Notwendigkeit eines Monitorings der Mobilfunkstrahlung und von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern anderer Herkunft betont. Er ist bereit, dieses Konzept umzusetzen sowie die Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen solcher Felder weiterzuführen, und kann sich der Sicherstellung der Finanzierung im Fernmeldegesetz, wie sie von der KVF-N vorgeschlagen wird, anschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149 umgehend umzusetzen und eine Revision der NISV mit dem Ziel anzustossen, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, ein NIS-Monitoring aufzubauen und dessen Finanzierung im Rahmen der bevorstehenden Revision des FMG vorzusehen.</p><p>Zur Finanzierung des NIS-Monitorings ist Artikel 39 FMG wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 39 Abs. 1bis</p><p>Der Bundesrat kann den Erlös aus den Konzessionsgebühren nach Absatz 1 ganz oder teilweise für begleitende Massnahmen wie Forschung und Erhebungen im Zusammenhang mit funkbasierten Technologien einsetzen.</p><p>Eine Minderheit (Hardegger, Rytz Regula) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet werden von der Bevölkerung geschätzt und sind für die Wirtschaft zwingend notwendig. Die im internationalen Vergleich hervorragende Mobilfunkqualität ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die Schweiz. Dieser Spitzenplatz kann nur mit einem laufenden Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz gesichert werden.</p><p>Im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze - Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149" zeigt der Bundesrat eindrücklich die heutigen Schwierigkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz und ihre Ursachen auf. Im internationalen Vergleich sehr einschränkende Auflagen aus der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und komplizierte Bewilligungsverfahren führen zu Verzögerungen beim Ausbau und bei der Einführung neuer Technologien in der Schweiz, stellen die bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilfunknetze infrage und führen zu Mehrkosten für Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Die Modernisierung der Mobilfunknetze kann weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur erfolgen, wenn die Anlagegrenzwerte für Mobilfunk entsprechend angepasst werden. Die Alternative wäre der Neubau Tausender zusätzlicher Sendeanlagen, da bereits heute über 6000 der insgesamt rund 15 000 Mobilfunkanlagen die zulässigen Anlagegrenzwerte ausschöpfen. Der Bau neuer Mobilfunkanlagen in grösserer Zahl ist vorab in den Siedlungsgebieten wegen der Auflagen aus Planungs- und Baurecht sowie den Einsprachen kaum umsetzbar. Es drohen daher empfindliche Einbussen bei der Versorgungsqualität in der Schweiz.</p><p>Mit einer massvollen Anpassung der Anlagegrenzwerte kann das bestehende Mobilfunknetz in absehbarer Zukunft erweitert und modernisiert werden. Zudem sollen die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition insbesondere mit dem Ziel einer Begrenzung der Strahlung je Netzbetreiber angepasst werden, um den Vollzug für Behörden und Wirtschaft möglichst einfach zu gestalten.</p><p>Ein Monitoring als flankierende Massnahme sollte rasch an die Hand genommen werden. Gleichzeitig ist jedoch die Finanzierung zu sichern. Der Bund hat mit der Vergabe der Mobilfunkkonzessionen für die Jahre 2013 bis 2028 knapp eine Milliarde Schweizerfranken eingenommen. Ein kleiner Teil dieser Einnahmen sollte für Folgearbeiten wie ein NIS-Monitoring oder die weitere Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen eingesetzt werden. Die derzeit laufende Revision des Fernmeldegesetzes bietet die Gelegenheit, dieses Anliegen gesetzlich zu verankern.</p>
    • <p>Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus der Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Gleichzeitig ist dem Bundesrat aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung ein ernstes Anliegen.</p><p>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) legt die Anforderungen an die Mobilfunkinfrastruktur, die zum Schutz der Gesundheit notwendig sind, fest (Art. 11 und 12 USG). Anforderungen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung sollen so weit gehen, wie ihre Einhaltung technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG). Der Bundesrat hat im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149 dazu festgehalten, dass die geltenden Anlagegrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) diese Kriterien nach wie vor erfüllen und dass die Betreiber im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der technologischen Entwicklungen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten haben, ihre Netze weiterhin auszubauen und deren Kapazität zu erhöhen. Die Vorgaben der NISV hätten jedoch einen massgebenden Einfluss auf den Ausbau und den Betrieb der Mobilfunknetze. Sie könnten zu höheren Kosten führen und die rasche Einführung neuer, effizienter Technologien verzögern. Der Bundesrat ist bereit, im Hinblick auf das prognostizierte Wachstum der zu übertragenden Datenmenge und im Rahmen seines Ermessensspielraums Massnahmen im Sinne der Motion auszuarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine wesentliche zusätzliche Belastung der Bevölkerung erfolgt.</p><p>Der Bundesrat hat die mögliche Ausgestaltung eines Monitorings hoch- und niederfrequenter elektromagnetischer Felder im Bericht "Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder" in Erfüllung des Postulates Gilli 09.3488 dargelegt und im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" auch bereits die Notwendigkeit eines Monitorings der Mobilfunkstrahlung und von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern anderer Herkunft betont. Er ist bereit, dieses Konzept umzusetzen sowie die Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen solcher Felder weiterzuführen, und kann sich der Sicherstellung der Finanzierung im Fernmeldegesetz, wie sie von der KVF-N vorgeschlagen wird, anschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149 umgehend umzusetzen und eine Revision der NISV mit dem Ziel anzustossen, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, ein NIS-Monitoring aufzubauen und dessen Finanzierung im Rahmen der bevorstehenden Revision des FMG vorzusehen.</p><p>Zur Finanzierung des NIS-Monitorings ist Artikel 39 FMG wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 39 Abs. 1bis</p><p>Der Bundesrat kann den Erlös aus den Konzessionsgebühren nach Absatz 1 ganz oder teilweise für begleitende Massnahmen wie Forschung und Erhebungen im Zusammenhang mit funkbasierten Technologien einsetzen.</p><p>Eine Minderheit (Hardegger, Rytz Regula) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen

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