Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen

ShortId
16.3008
Id
20163008
Updated
24.06.2025 23:29
Language
de
Title
Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen
AdditionalIndexing
34;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die ideale Abdeckung - auch im Hinblick auf die NISV - wären teilweise Standorte ausserhalb der Bauzonen wesentlich geeigneter als solche innerhalb von Bauzonen. Dieser Vorstoss ist eine Ergänzung zur Kommissionsmotion, welche die Optimierung der Netze bezüglich NISV fordert.</p><p>Insbesondere für die Abdeckung der Bahnlinien oder Autobahnen sind Antennenanlagen ausserhalb der Bauzonen notwendig. Aber auch innerhalb von Bauzonen werden viele Antennen verhindert, sodass die Netzbetreiber auf weniger geeignete Standorte ausweichen müssen. Wenn die Bewilligung von Antennen an idealen Standorten erleichtert wird, so können die Netze auch bezüglich NISV verbessert werden. </p><p>Gefordert wird keine Aufhebung der Baubewilligungspflicht oder eine Verschiebung der Kompetenzen, jedoch eine Optimierung der Verfahren.</p><p>Das entsprechende Postulat Guhl 13.3544, "Bewilligungen von Mobilfunkantennen in ländlichen Gebieten vereinfachen",</p><p>hatte der Bundesrat zur Annahme empfohlen.</p>
  • <p>Die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) hat ergeben, dass eine thematisch breite Revision des RPG im Moment nicht konsensfähig ist. Insbesondere die Kantone sind mit der Umsetzung der ersten Revisionsetappe bereits derart gefordert, dass die Themen der zweiten Revisionsetappe auf die drängendsten Probleme zu beschränken sind. Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat daher - nach Rücksprache mit den Kantonen - beschlossen, die weiteren Arbeiten an der Vorlage auf diejenigen Kernthemen der Raumplanung zu beschränken, in denen der Revisionsbedarf klar ausgewiesen ist. Es handelt sich um die Bereiche Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung im Untergrund und Raumplanung in funktionalen Räumen.</p><p>Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 21. August 2013 die Annahme des Postulates Guhl 13.3544, "Bewilligungen von Mobilfunkantennen in ländlichen Gebieten vereinfachen", vom 20. Juni 2013 beantragt. Obwohl das Postulat nie überwiesen wurde, wurde im Rahmen der Arbeiten zum Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149, "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze", vom 25. Februar 2015 geprüft, welche Handlungsoptionen im Bereich Bau- und Planungsrecht bestehen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Spielraum gering ist. Im Bericht ausdrücklich erwähnt sind die verfahrensrechtlichen Aspekte, wonach weder eine Befreiung von der Bewilligungspflicht noch ein Bewilligungsverfahren durch Bundesbehörden Erfolg verspricht. Es wurden aber auch materiellrechtliche Ansätze geprüft und verworfen. Die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen haben sich in diesem Bereich grundsätzlich bewährt und - unter Beachtung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet - den vergleichsweise raschen Auf- und Ausbau eines modernen Mobilfunknetzes nicht verhindert.</p><p>Der Bundesrat ist trotzdem bereit, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der Bearbeitung des Themas des Bauens ausserhalb der Bauzonen in der zweiten Etappe der Revision des RPG das Thema der Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen im Sinne des Postulates im Auge zu behalten und nach Verbesserungspotenzial zu suchen, mit besonderem Fokus auf der Versorgung der Verkehrsnetze.</p><p>Soweit Fragen der Begrenzung der nichtionisierenden Strahlung betroffen sind, werden diese im Kontext der im Postulat angesprochenen Motion KVF-N 16.3007, "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen", behandelt werden können.</p><p>Das Postulat weckt demnach deutlich zu hohe Erwartungen, weshalb der Bundesrat dessen Annahme nicht beantragen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) aufzuzeigen, wie zukunftstaugliche Mobilfunknetze gebaut werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden könnten, damit die Versorgung bezüglich NISV optimiert und Verkehrsnetze besser versorgt werden können.</p>
  • Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die ideale Abdeckung - auch im Hinblick auf die NISV - wären teilweise Standorte ausserhalb der Bauzonen wesentlich geeigneter als solche innerhalb von Bauzonen. Dieser Vorstoss ist eine Ergänzung zur Kommissionsmotion, welche die Optimierung der Netze bezüglich NISV fordert.</p><p>Insbesondere für die Abdeckung der Bahnlinien oder Autobahnen sind Antennenanlagen ausserhalb der Bauzonen notwendig. Aber auch innerhalb von Bauzonen werden viele Antennen verhindert, sodass die Netzbetreiber auf weniger geeignete Standorte ausweichen müssen. Wenn die Bewilligung von Antennen an idealen Standorten erleichtert wird, so können die Netze auch bezüglich NISV verbessert werden. </p><p>Gefordert wird keine Aufhebung der Baubewilligungspflicht oder eine Verschiebung der Kompetenzen, jedoch eine Optimierung der Verfahren.</p><p>Das entsprechende Postulat Guhl 13.3544, "Bewilligungen von Mobilfunkantennen in ländlichen Gebieten vereinfachen",</p><p>hatte der Bundesrat zur Annahme empfohlen.</p>
    • <p>Die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) hat ergeben, dass eine thematisch breite Revision des RPG im Moment nicht konsensfähig ist. Insbesondere die Kantone sind mit der Umsetzung der ersten Revisionsetappe bereits derart gefordert, dass die Themen der zweiten Revisionsetappe auf die drängendsten Probleme zu beschränken sind. Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat daher - nach Rücksprache mit den Kantonen - beschlossen, die weiteren Arbeiten an der Vorlage auf diejenigen Kernthemen der Raumplanung zu beschränken, in denen der Revisionsbedarf klar ausgewiesen ist. Es handelt sich um die Bereiche Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung im Untergrund und Raumplanung in funktionalen Räumen.</p><p>Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 21. August 2013 die Annahme des Postulates Guhl 13.3544, "Bewilligungen von Mobilfunkantennen in ländlichen Gebieten vereinfachen", vom 20. Juni 2013 beantragt. Obwohl das Postulat nie überwiesen wurde, wurde im Rahmen der Arbeiten zum Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser 12.3580 und der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149, "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze", vom 25. Februar 2015 geprüft, welche Handlungsoptionen im Bereich Bau- und Planungsrecht bestehen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Spielraum gering ist. Im Bericht ausdrücklich erwähnt sind die verfahrensrechtlichen Aspekte, wonach weder eine Befreiung von der Bewilligungspflicht noch ein Bewilligungsverfahren durch Bundesbehörden Erfolg verspricht. Es wurden aber auch materiellrechtliche Ansätze geprüft und verworfen. Die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen haben sich in diesem Bereich grundsätzlich bewährt und - unter Beachtung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet - den vergleichsweise raschen Auf- und Ausbau eines modernen Mobilfunknetzes nicht verhindert.</p><p>Der Bundesrat ist trotzdem bereit, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der Bearbeitung des Themas des Bauens ausserhalb der Bauzonen in der zweiten Etappe der Revision des RPG das Thema der Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen im Sinne des Postulates im Auge zu behalten und nach Verbesserungspotenzial zu suchen, mit besonderem Fokus auf der Versorgung der Verkehrsnetze.</p><p>Soweit Fragen der Begrenzung der nichtionisierenden Strahlung betroffen sind, werden diese im Kontext der im Postulat angesprochenen Motion KVF-N 16.3007, "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen", behandelt werden können.</p><p>Das Postulat weckt demnach deutlich zu hohe Erwartungen, weshalb der Bundesrat dessen Annahme nicht beantragen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) aufzuzeigen, wie zukunftstaugliche Mobilfunknetze gebaut werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden könnten, damit die Versorgung bezüglich NISV optimiert und Verkehrsnetze besser versorgt werden können.</p>
    • Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen

Back to List