Belastung unserer Sozialwerke durch Konsumenten von illegalen Drogen

ShortId
16.3016
Id
20163016
Updated
28.07.2023 05:34
Language
de
Title
Belastung unserer Sozialwerke durch Konsumenten von illegalen Drogen
AdditionalIndexing
2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Die vorliegenden Daten der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Sozialhilfe (SH) und der Invalidenversicherung (IV) erlauben es nicht, die Fragen der Interpellantin in der gewünschten Detaillierung zu beantworten, denn die Sozialwerke erfassen den Drogenkonsum und Abhängigkeitserkrankungen nicht systematisch.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Geissbühler 11.3805 festgehalten, dass die Sozialhilfestatistik keine Informationen zur gesundheitlichen Verfassung im Allgemeinen und zum Drogenkonsum im Speziellen enthält. Die Sozialhilfestatistik beruht auf Angaben über die soziodemografische und finanzielle Situation der antragstellenden Person, welche die Sozialdienste dem Bundesamt für Statistik (BFS) liefern, und nicht auf einer direkten Befragung von Personen oder Haushalten. Eine Spezialbefragung zum Suchtverhalten ist für die eigentliche Fallverwaltung der Sozialdienste nicht notwendig und wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Zudem bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Dieser Sachverhalt ist nach wie vor zutreffend und gilt ebenfalls für die Arbeitslosenstatistik des Staatssekretariates für Wirtschaft, die auf den Daten der regionalen Arbeitsvermittlungszentren beruht.</p><p>Auch die Statistik der Invaliditätsversicherung gibt keine Auskunft über die interessierenden Zusammenhänge. Im Rahmen der Abklärungen wird zwar der Gesundheitszustand erfasst, um einen Anspruch auf Leistungen feststellen zu können. Da jedoch Drogenabhängigkeit alleine keinen Leistungsanspruch rechtfertigt, werden die entsprechenden Daten nicht in einer für die Beantwortung der Fragen dienlichen Form und Struktur erfasst.</p><p>Der Zusammenhang zwischen Suchtverhalten und Sozialhilfe ist evident. Gemäss einer Studie der Berner Fachhochschule für soziale Arbeit mit Daten aus dem Jahr 2014 (Salzgeber Renate, 2015, "Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten, Berichtsjahr 2014", Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit; Winterthur: Städteinitiative Sozialpolitik) haben rund 20 Prozent der Langzeitbeziehenden von Sozialhilfe ein Suchtproblem; in der Allgemeinbevölkerung sind es nur etwa 5 Prozent. Sozialhilfeabhängige haben ein erhöhtes Risiko für Suchterkrankungen. Umgekehrt gehen aber auch Suchterkrankungen einher mit einem erhöhten Risiko für Sozialhilfeabhängigkeit, das mit fortschreitender Abhängigkeitserkrankung wächst. Drogenabhängige in stationärer Behandlung sind nahezu vollständig auf Sozialhilfe angewiesen. Weil die stationäre Drogentherapie im Unterschied zur Alkoholbehandlung nur zu einem geringen Teil über die Krankenversicherung abgerechnet werden kann, gehen diese Kosten in der Regel zulasten der öffentlichen Hand, denn Drogenabhängige sind nur selten in der Lage, die Kosten für die Therapie selber zu berappen. Die Aufwendungen für die Therapie sind mit etwa 200 Millionen Schweizerfranken beträchtlich. Es besteht jedoch ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis angesichts der belegten Erfolge der Vier-Säulen-Drogenpolitik: Rückgang der Drogentodesfälle, der HIV-Infektionen, der Drogenkriminalität sowie Verbesserung der Gesundheit und sozialen Reintegration.</p><p>Die Substitutionsbehandlungen, sowohl mit Methadon wie auch mit Diacetylmorphin (Heroin), sind seit mehreren Jahren leicht rückläufig. Eine vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Analyse der finanziellen Situation der stationären Suchthilfe aus dem Jahre 2012 (Gehrig Matthias, Künzi Kilian und Stettler Peter, 2012, "Finanzierung der stationären Suchthilfe - Situation, Handlungsbedarf und Handlungsoptionen", Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG, Bern) ergab keine Hinweise auf eine systematische Bevorzugung der Substitutionsbehandlung gegenüber der stationären Suchttherapie.</p><p>Entgegen der Darstellung der Interpellantin ist Abstinenz nach wie vor sowohl in der stationären wie auch in der ambulanten Therapie ein bedeutsames und langfristig in der Regel auch erreichtes Ziel. Das zeigt sich unter anderem daran, dass der Drogenkonsum generell und insbesondere der Cannabiskonsum im Erwachsenenalter zur Randerscheinung wird. Für schwer abhängige Menschen ist Abstinenz hingegen oft ein unerreichbares Ziel. Bei diesen Menschen geht es darum, die gesundheitliche und soziale Verelendung aufzuhalten und damit die individuellen sowie gesellschaftlichen Belastungen zu verringern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Suchtmittelabhängigkeit bedeutet eine grosse soziale und finanzielle Last für die nachfolgenden Generationen. </p><p>Unsere Sozialversicherungen werden von Konsumierenden von illegalen Drogen belastet. Denn nicht selten geht der "Abstieg" wegen illegalem Suchtmittelkonsum rasant vor sich: Die Lehrstelle oder Ausbildung wird abgebrochen. Deshalb beziehen immer mehr junge Erwachsene Sozialhilfe, Arbeitslosengelder oder/und belasten die Invalidenversicherung. Da bei den Suchthilfe-Betreuenden oft nicht mehr der Ausstieg aus der Suchtmittelabhängigkeit im Vordergrund steht, sondern der risikoarme Umgang, müssen immer öfters die abstinenzorientierten Therapie-Institutionen schliessen. Dafür erhalten Suchtkranke ihr Leben lang vom Staat finanzierte Suchtmittel, sodass die Anzahl süchtiger Menschen in Pflegeheimen stets zunimmt. </p><p>Diese soziale und finanzielle Last bedeutet für die nachfolgenden Generationen ein grosses Problem, das dringend einer Lösung zugeführt werden muss. Als erster Schritt muss Transparenz geschaffen werden, das heisst, dass Politikerinnen und Politiker und die Bevölkerung die Antworten auf die nachfolgenden Fragen erhalten müssen:</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie viele Drogenkonsumierende beziehen Arbeitslosengelder (aufgelistet nach verschiedenen illegalen Substanzen wie Heroin, Methadon, Cannabis, Kokain usw.), und was kosten diese? </p><p>2. Wie viele Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind Drogenkonsumierende (aufgelistet nach verschiedenen illegalen Substanzen wie Heroin, Methadon, Cannabis, Kokain usw.), und was kosten diese?</p><p>3. Wie viele Invalidenversicherungsbezügerinnen und -bezüger sind Drogenkonsumierende (aufgelistet nach verschiedenen illegalen Substanzen wie Heroin, Methadon, Cannabis, Kokain usw.), und was kosten diese?</p><p>4. Wie sehen die Altersangaben für Süchtige von illegalen Drogen bei Bezügerinnen und Bezügern von Arbeitslosenentschädigungen, Sozialhilfe und Invalidenrenten aus?</p>
  • Belastung unserer Sozialwerke durch Konsumenten von illegalen Drogen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Die vorliegenden Daten der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Sozialhilfe (SH) und der Invalidenversicherung (IV) erlauben es nicht, die Fragen der Interpellantin in der gewünschten Detaillierung zu beantworten, denn die Sozialwerke erfassen den Drogenkonsum und Abhängigkeitserkrankungen nicht systematisch.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Geissbühler 11.3805 festgehalten, dass die Sozialhilfestatistik keine Informationen zur gesundheitlichen Verfassung im Allgemeinen und zum Drogenkonsum im Speziellen enthält. Die Sozialhilfestatistik beruht auf Angaben über die soziodemografische und finanzielle Situation der antragstellenden Person, welche die Sozialdienste dem Bundesamt für Statistik (BFS) liefern, und nicht auf einer direkten Befragung von Personen oder Haushalten. Eine Spezialbefragung zum Suchtverhalten ist für die eigentliche Fallverwaltung der Sozialdienste nicht notwendig und wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Zudem bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Dieser Sachverhalt ist nach wie vor zutreffend und gilt ebenfalls für die Arbeitslosenstatistik des Staatssekretariates für Wirtschaft, die auf den Daten der regionalen Arbeitsvermittlungszentren beruht.</p><p>Auch die Statistik der Invaliditätsversicherung gibt keine Auskunft über die interessierenden Zusammenhänge. Im Rahmen der Abklärungen wird zwar der Gesundheitszustand erfasst, um einen Anspruch auf Leistungen feststellen zu können. Da jedoch Drogenabhängigkeit alleine keinen Leistungsanspruch rechtfertigt, werden die entsprechenden Daten nicht in einer für die Beantwortung der Fragen dienlichen Form und Struktur erfasst.</p><p>Der Zusammenhang zwischen Suchtverhalten und Sozialhilfe ist evident. Gemäss einer Studie der Berner Fachhochschule für soziale Arbeit mit Daten aus dem Jahr 2014 (Salzgeber Renate, 2015, "Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten, Berichtsjahr 2014", Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit; Winterthur: Städteinitiative Sozialpolitik) haben rund 20 Prozent der Langzeitbeziehenden von Sozialhilfe ein Suchtproblem; in der Allgemeinbevölkerung sind es nur etwa 5 Prozent. Sozialhilfeabhängige haben ein erhöhtes Risiko für Suchterkrankungen. Umgekehrt gehen aber auch Suchterkrankungen einher mit einem erhöhten Risiko für Sozialhilfeabhängigkeit, das mit fortschreitender Abhängigkeitserkrankung wächst. Drogenabhängige in stationärer Behandlung sind nahezu vollständig auf Sozialhilfe angewiesen. Weil die stationäre Drogentherapie im Unterschied zur Alkoholbehandlung nur zu einem geringen Teil über die Krankenversicherung abgerechnet werden kann, gehen diese Kosten in der Regel zulasten der öffentlichen Hand, denn Drogenabhängige sind nur selten in der Lage, die Kosten für die Therapie selber zu berappen. Die Aufwendungen für die Therapie sind mit etwa 200 Millionen Schweizerfranken beträchtlich. Es besteht jedoch ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis angesichts der belegten Erfolge der Vier-Säulen-Drogenpolitik: Rückgang der Drogentodesfälle, der HIV-Infektionen, der Drogenkriminalität sowie Verbesserung der Gesundheit und sozialen Reintegration.</p><p>Die Substitutionsbehandlungen, sowohl mit Methadon wie auch mit Diacetylmorphin (Heroin), sind seit mehreren Jahren leicht rückläufig. Eine vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Analyse der finanziellen Situation der stationären Suchthilfe aus dem Jahre 2012 (Gehrig Matthias, Künzi Kilian und Stettler Peter, 2012, "Finanzierung der stationären Suchthilfe - Situation, Handlungsbedarf und Handlungsoptionen", Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG, Bern) ergab keine Hinweise auf eine systematische Bevorzugung der Substitutionsbehandlung gegenüber der stationären Suchttherapie.</p><p>Entgegen der Darstellung der Interpellantin ist Abstinenz nach wie vor sowohl in der stationären wie auch in der ambulanten Therapie ein bedeutsames und langfristig in der Regel auch erreichtes Ziel. Das zeigt sich unter anderem daran, dass der Drogenkonsum generell und insbesondere der Cannabiskonsum im Erwachsenenalter zur Randerscheinung wird. Für schwer abhängige Menschen ist Abstinenz hingegen oft ein unerreichbares Ziel. Bei diesen Menschen geht es darum, die gesundheitliche und soziale Verelendung aufzuhalten und damit die individuellen sowie gesellschaftlichen Belastungen zu verringern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Suchtmittelabhängigkeit bedeutet eine grosse soziale und finanzielle Last für die nachfolgenden Generationen. </p><p>Unsere Sozialversicherungen werden von Konsumierenden von illegalen Drogen belastet. Denn nicht selten geht der "Abstieg" wegen illegalem Suchtmittelkonsum rasant vor sich: Die Lehrstelle oder Ausbildung wird abgebrochen. Deshalb beziehen immer mehr junge Erwachsene Sozialhilfe, Arbeitslosengelder oder/und belasten die Invalidenversicherung. Da bei den Suchthilfe-Betreuenden oft nicht mehr der Ausstieg aus der Suchtmittelabhängigkeit im Vordergrund steht, sondern der risikoarme Umgang, müssen immer öfters die abstinenzorientierten Therapie-Institutionen schliessen. Dafür erhalten Suchtkranke ihr Leben lang vom Staat finanzierte Suchtmittel, sodass die Anzahl süchtiger Menschen in Pflegeheimen stets zunimmt. </p><p>Diese soziale und finanzielle Last bedeutet für die nachfolgenden Generationen ein grosses Problem, das dringend einer Lösung zugeführt werden muss. Als erster Schritt muss Transparenz geschaffen werden, das heisst, dass Politikerinnen und Politiker und die Bevölkerung die Antworten auf die nachfolgenden Fragen erhalten müssen:</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie viele Drogenkonsumierende beziehen Arbeitslosengelder (aufgelistet nach verschiedenen illegalen Substanzen wie Heroin, Methadon, Cannabis, Kokain usw.), und was kosten diese? </p><p>2. Wie viele Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind Drogenkonsumierende (aufgelistet nach verschiedenen illegalen Substanzen wie Heroin, Methadon, Cannabis, Kokain usw.), und was kosten diese?</p><p>3. Wie viele Invalidenversicherungsbezügerinnen und -bezüger sind Drogenkonsumierende (aufgelistet nach verschiedenen illegalen Substanzen wie Heroin, Methadon, Cannabis, Kokain usw.), und was kosten diese?</p><p>4. Wie sehen die Altersangaben für Süchtige von illegalen Drogen bei Bezügerinnen und Bezügern von Arbeitslosenentschädigungen, Sozialhilfe und Invalidenrenten aus?</p>
    • Belastung unserer Sozialwerke durch Konsumenten von illegalen Drogen

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