Den freien Ausgang der Asylsuchenden in den Empfangszentren einschränken

ShortId
16.3019
Id
20163019
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Den freien Ausgang der Asylsuchenden in den Empfangszentren einschränken
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz dem erklärten politischen Willen, durch Asylsuchende begangene Straftaten - namentlich solche sexueller Natur - möglichst zu verschweigen, ist mit der Silvesternacht von Köln die Bombe nun geplatzt. Und Köln war, wie man festgestellt hat, keineswegs ein Einzelfall.</p><p>Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich zu Recht besorgt gezeigt über das Verhalten, das die Wirtschaftsflüchtlinge gegenüber Frauen, insbesondere gegenüber westlichen Frauen und ihren Freiheiten, zeigen - Wirtschaftsflüchtlinge notabene, bei denen es sich in 80 Prozent der Fälle um junge, alleinstehende Männer (gewiss nicht um Familien) handelt, die nicht vor einem Krieg oder anderen Konflikt fliehen und die folglich das Asylrecht missbrauchen, wenn sie sich in der Schweiz aufhalten. Bundesrätin Sommaruga hat erklärt, dass Asylsuchende, die Frauen nicht respektieren, wieder gehen müssen.</p><p>Das Risiko von Belästigungen und sexuellen Übergriffen durch junge, männliche, häufig betrunkene (angebliche) Asylsuchende ist besonders hoch in Zügen, an Bahnhöfen oder bei Festen auf öffentlichen Plätzen (Fasnacht, Silvester usw.), in der Regel am Abend und in der Nacht des Freitags und des Samstags.</p><p>Gemäss der vom Staatssekretariat für Migration erlassenen Hausordnung für die Empfangs- und Verfahrenszentren haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Zentren täglich von 9 bis 18 Uhr freien Ausgang. Während der Wochenenden können sie sich (sofern sie eine Ausgangsbewilligung haben) von Freitag, 9 Uhr, bis Sonntag, 19 Uhr, ununterbrochen ausserhalb des Zentrums aufhalten und sich in dieser Zeit in der ganzen Schweiz bewegen.</p><p>Die jüngsten Migrantenströme, die sich in Richtung der Schweiz und der anderen europäischen Länder bewegen, bestehen wie erwähnt grösstenteils aus jungen, allein reisenden Männern, deren kultureller Hintergrund oft mit dem Respekt vor der Frau und ihren Freiheiten - einem Merkmal westlicher Gesellschaften - kollidiert. Diese Charakteristik der Migrantenströme lässt es für ratsam erscheinen, den freien Ausgang der Bewohner der Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes einzuschränken, um sexuellen Übergriffen vorzubeugen.</p>
  • <p>Die Zentren des Bundes sind keine geschlossenen Anstalten. Die Asylsuchenden müssen sich aber in den Zentren zur Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zur Verfügung halten. In der übrigen Zeit kann ihnen das Verlassen des Zentrums nicht generell verboten, jedoch im Rahmen der bestehenden Regelung eingeschränkt werden. Die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich (EJPD-Verordnung; SR 142.311.23) hält fest, dass Asylsuchende mit einer schriftlichen Ausgangsbewilligung die Empfangs- und Aussenstellen in der Regel von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr und an den Wochenenden von Freitag um 9 Uhr bis Sonntag um 19 Uhr verlassen dürfen (vgl. Art. 11 Abs. 2 der EJPD-Verordnung). Die Asylsuchenden hingegen, welche über das Wochenende im Zentrum bleiben, müssen sich grundsätzlich an die genannten, ordentlichen Öffnungszeiten halten. Dies bedeutet grundsätzlich, dass sie auch freitags und samstags spätestens um 17 Uhr im Zentrum eintreffen müssen. Die in den Empfangs- und Verfahrenszentren sowie in den Bundeszentren geltende Hausordnung basiert auf dieser Regelung.</p><p>Die EJPD-Verordnung enthält verschiedene Bestimmungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit auch zur Sicherung eines geordneten Betriebs der Unterkünfte. Halten sich die Asylsuchenden nicht an die Hausordnung oder an andere Auflagen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, kann ihnen die Ausgangsbewilligung verweigert werden (vgl. Art. 12 Abs. 1 der EJPD-Verordnung). Zudem wurden an den Standorten Chiasso, Vallorbe, Altstätten und Kreuzlingen, in Absprache mit den kantonalen Behörden, private Sicherheitsfirmen eingesetzt, welche das Verhalten der Gesuchstellenden im öffentlichen Raum überwachen und wenn nötig innerhalb ihrer Kompetenzen intervenieren oder die Polizei alarmieren. Strafrechtlich relevante Vorfälle werden konsequent den zuständigen polizeilichen Behörden gemeldet.</p><p>Der Bundesrat bzw. das EJPD wird im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für beschleunigte Asylverfahren prüfen, ob die geltenden Bestimmungen der EJPD-Verordnung, inklusive der Regelung zu der Ausgangsbewilligung, angepasst werden müssen (vgl. Antwort des Bundesrates zu der Anfrage Schenker Silvia 15.1054).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vom Staatssekretariat für Migration erlassene Hausordnung der Empfangs- und Verfahrenszentren dahingehend anzupassen, dass der freie Ausgang der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Zentren eingeschränkt wird; die Einschränkungen sollen insbesondere für junge, alleinstehende Männer und für die Abende und Nächte der Wochenenden gelten.</p>
  • Den freien Ausgang der Asylsuchenden in den Empfangszentren einschränken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz dem erklärten politischen Willen, durch Asylsuchende begangene Straftaten - namentlich solche sexueller Natur - möglichst zu verschweigen, ist mit der Silvesternacht von Köln die Bombe nun geplatzt. Und Köln war, wie man festgestellt hat, keineswegs ein Einzelfall.</p><p>Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich zu Recht besorgt gezeigt über das Verhalten, das die Wirtschaftsflüchtlinge gegenüber Frauen, insbesondere gegenüber westlichen Frauen und ihren Freiheiten, zeigen - Wirtschaftsflüchtlinge notabene, bei denen es sich in 80 Prozent der Fälle um junge, alleinstehende Männer (gewiss nicht um Familien) handelt, die nicht vor einem Krieg oder anderen Konflikt fliehen und die folglich das Asylrecht missbrauchen, wenn sie sich in der Schweiz aufhalten. Bundesrätin Sommaruga hat erklärt, dass Asylsuchende, die Frauen nicht respektieren, wieder gehen müssen.</p><p>Das Risiko von Belästigungen und sexuellen Übergriffen durch junge, männliche, häufig betrunkene (angebliche) Asylsuchende ist besonders hoch in Zügen, an Bahnhöfen oder bei Festen auf öffentlichen Plätzen (Fasnacht, Silvester usw.), in der Regel am Abend und in der Nacht des Freitags und des Samstags.</p><p>Gemäss der vom Staatssekretariat für Migration erlassenen Hausordnung für die Empfangs- und Verfahrenszentren haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Zentren täglich von 9 bis 18 Uhr freien Ausgang. Während der Wochenenden können sie sich (sofern sie eine Ausgangsbewilligung haben) von Freitag, 9 Uhr, bis Sonntag, 19 Uhr, ununterbrochen ausserhalb des Zentrums aufhalten und sich in dieser Zeit in der ganzen Schweiz bewegen.</p><p>Die jüngsten Migrantenströme, die sich in Richtung der Schweiz und der anderen europäischen Länder bewegen, bestehen wie erwähnt grösstenteils aus jungen, allein reisenden Männern, deren kultureller Hintergrund oft mit dem Respekt vor der Frau und ihren Freiheiten - einem Merkmal westlicher Gesellschaften - kollidiert. Diese Charakteristik der Migrantenströme lässt es für ratsam erscheinen, den freien Ausgang der Bewohner der Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes einzuschränken, um sexuellen Übergriffen vorzubeugen.</p>
    • <p>Die Zentren des Bundes sind keine geschlossenen Anstalten. Die Asylsuchenden müssen sich aber in den Zentren zur Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zur Verfügung halten. In der übrigen Zeit kann ihnen das Verlassen des Zentrums nicht generell verboten, jedoch im Rahmen der bestehenden Regelung eingeschränkt werden. Die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich (EJPD-Verordnung; SR 142.311.23) hält fest, dass Asylsuchende mit einer schriftlichen Ausgangsbewilligung die Empfangs- und Aussenstellen in der Regel von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr und an den Wochenenden von Freitag um 9 Uhr bis Sonntag um 19 Uhr verlassen dürfen (vgl. Art. 11 Abs. 2 der EJPD-Verordnung). Die Asylsuchenden hingegen, welche über das Wochenende im Zentrum bleiben, müssen sich grundsätzlich an die genannten, ordentlichen Öffnungszeiten halten. Dies bedeutet grundsätzlich, dass sie auch freitags und samstags spätestens um 17 Uhr im Zentrum eintreffen müssen. Die in den Empfangs- und Verfahrenszentren sowie in den Bundeszentren geltende Hausordnung basiert auf dieser Regelung.</p><p>Die EJPD-Verordnung enthält verschiedene Bestimmungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit auch zur Sicherung eines geordneten Betriebs der Unterkünfte. Halten sich die Asylsuchenden nicht an die Hausordnung oder an andere Auflagen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, kann ihnen die Ausgangsbewilligung verweigert werden (vgl. Art. 12 Abs. 1 der EJPD-Verordnung). Zudem wurden an den Standorten Chiasso, Vallorbe, Altstätten und Kreuzlingen, in Absprache mit den kantonalen Behörden, private Sicherheitsfirmen eingesetzt, welche das Verhalten der Gesuchstellenden im öffentlichen Raum überwachen und wenn nötig innerhalb ihrer Kompetenzen intervenieren oder die Polizei alarmieren. Strafrechtlich relevante Vorfälle werden konsequent den zuständigen polizeilichen Behörden gemeldet.</p><p>Der Bundesrat bzw. das EJPD wird im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für beschleunigte Asylverfahren prüfen, ob die geltenden Bestimmungen der EJPD-Verordnung, inklusive der Regelung zu der Ausgangsbewilligung, angepasst werden müssen (vgl. Antwort des Bundesrates zu der Anfrage Schenker Silvia 15.1054).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vom Staatssekretariat für Migration erlassene Hausordnung der Empfangs- und Verfahrenszentren dahingehend anzupassen, dass der freie Ausgang der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Zentren eingeschränkt wird; die Einschränkungen sollen insbesondere für junge, alleinstehende Männer und für die Abende und Nächte der Wochenenden gelten.</p>
    • Den freien Ausgang der Asylsuchenden in den Empfangszentren einschränken

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