Arbeitsplätze erhalten und mit grünen Investitionen neue Arbeit für alle schaffen
- ShortId
-
16.3023
- Id
-
20163023
- Updated
-
28.07.2023 05:40
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsplätze erhalten und mit grünen Investitionen neue Arbeit für alle schaffen
- AdditionalIndexing
-
44;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Konjunkturabkühlung hat sich seit dem Frühjahr 2015 in einem langsamen Anstieg der Arbeitslosigkeit niedergeschlagen. Ende Januar 2016 betrug die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen 163 644 Personen, was gegenüber dem Vorjahresmonat einer Zunahme um 12 698 Personen entspricht.</p><p>Auch für das laufende Jahr muss gemäss den aktuellen Prognosen nochmals mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Ausschlaggebend dafür sind die erwartete nur zögerliche Konjunkturerholung sowie die Auswirkungen der Frankenstärke. Umfragen zufolge beurteilen insbesondere in den wechselkurssensitiven Bereichen wie Industrie und Tourismus viele Firmen ihre Personalbestände nach wie vor als zu hoch und planen entsprechend einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen. Gemäss der Prognose der Expertengruppe des Bundes von Dezember 2015 dürfte die Arbeitslosenquote in der Schweiz von 3,3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2015 auf 3,6 Prozent im Jahresdurchschnitt 2016 steigen und erst 2017 wieder leicht zurückgehen (auf 3,4 Prozent im Jahresdurchschnitt). Dies würde bedeuten, dass die Arbeitsmarktlage vorerst weiter angespannt bleibt, aber nicht von einer ausgeprägten Verschlechterung gesprochen werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass der überbewertete Franken sich negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt. Auch ist er über das Ausmass der Währungsinstabilität in diesem Jahrzehnt - insbesondere gegenüber dem Euro - beunruhigt. Die Wechselkurspolitik ist jedoch Teil der Geldpolitik, die von der Nationalbank geführt wird. Die Nationalbank ist unabhängig und alleine für die Geld- und Währungspolitik zuständig (Art. 99 BV und Art. 6 NBG). Diese Unabhängigkeit bedeutet, dass die Nationalbank weder vom Bundesrat noch vom Parlament oder von anderen Drittstellen Weisungen erhalten darf. Hinsichtlich der Kaufkraftparität kann die Nationalbank im Rahmen ihres aktuellen Mandats bereits eine aktive Währungspolitik betreiben. Momentan ist sie bemüht, den Schweizerfranken mithilfe von Negativzinsen und gezielten Devisenmarktinterventionen zu schwächen. Andere Massnahmen, wie etwa die Wiedereinführung eines Mindestkurses zum Euro oder zu einem Währungskorb, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Nationalbank. Der Bericht in Beantwortung des Postulates Leutenegger Oberholzer 11.4173 wird in den kommenden Monaten veröffentlicht.</p><p>3. Trotz der gedämpften Konjunkturlage mit leicht steigender Arbeitslosigkeit zeichnet sich keine schwere gesamtwirtschaftliche Krise ab. Daher sind aus Sicht des Bundesrates konjunkturpolitische Massnahmen nicht angebracht. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nachfrageseitig wirkende Konjunkturprogramme in erster Linie die Binnennachfrage stützen können. Der von der Frankenaufwertung betroffenen Exportindustrie und dem Tourismus können sie hingegen nur wenig Hilfestellung gewähren. Immerhin hat der Bundesrat am 17. Februar 2016 zusätzliche KTI-Sondermassnahmen im Umfang von 61 Millionen Schweizerfranken genehmigt, um insbesondere exportorientierte KMU zu unterstützen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese weiter zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Bezüglich der Verschiebung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 verweist der Bundesrat auf seine Antwort zu den Motionen 15.4247 und 15.4268. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse notwendig und gefährdet die antizyklische Finanzpolitik des Bundesrates nicht. Die automatischen Stabilisatoren im Bundeshaushalt werden dadurch nicht beeinträchtigt; das von der Schuldenbremse zugelassene konjunkturelle Defizit wird durch das Stabilisierungsprogramm nicht beseitigt.</p><p>4. Der Bundesrat unterstützt Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Rahmen des Fördersystems der kostendeckenden Einspeisevergütung und der Einmalvergütung (Art. 7a und 7abis des Energiegesetzes). Über das Gebäudeprogramm (Art. 34 des CO2-Gesetzes) bietet er in Zusammenarbeit mit den Kantonen Finanzhilfe für Gebäudesanierungen. Durch die Erhöhung des Netzzuschlags und der CO2-Abgabe auf Brennstoffen wurden seit dem 1. Januar 2016 die diesen beiden Programmen zur Verfügung stehenden Mittel erhöht. Der Bundesrat möchte beide Fördersysteme im Rahmen der Energiestrategie 2050 weiter ausbauen und in diesen Bereichen neue Investitionen in der Schweiz auslösen. Die Energiestrategie 2050 steht derzeit in der parlamentarischen Differenzbereinigung. Des Weiteren hat der Bundesrat in den letzten Jahren die in die Energieforschung und das Informations- und Beratungsprogramm Energie Schweiz investierten Mittel erhöht. Damit werden unter anderem ein interuniversitär vernetztes Forschungskompetenzzentrum, das Möglichkeiten zur Verringerung des Energiebedarfs des schweizerischen Gebäudebestandes untersucht, und verschiedene Aus- und Weiterbildungs- sowie Informationsprojekte von Energie Schweiz finanziert. Beides erfolgt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.</p><p>5. Im internationalen Vergleich steht die Schweizer Industrie gemessen an Beschäftigung, Wertschöpfung und Exportleistung nach wie vor sehr gut da. Gleichwohl hat der Druck auf die Unternehmen aufgrund der starken Aufwertung des Schweizerfrankens und des schleppenden weltwirtschaftlichen Umfelds stark zugenommen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als vordringlich, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen noch weiter zu verbessern. Dazu zählen insbesondere die Reduktion der administrativen Belastung, die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, die Unternehmenssteuerreform III sowie die Erschliessung neuer Märkte.</p><p>6. Zusätzliche Ausgaben zur Krisenbekämpfung würden primär die inlandorientierten Branchen stützen, was angesichts der noch immer stabilen inländischen Konjunktur wenig zielführend ist. Solche zusätzlichen Ausgaben einem Staatsfonds zu entnehmen würde daran nichts ändern. Zudem stehen dem Bund für eine Krisenbekämpfung grundsätzlich andere Mittel zur Verfügung: Im Falle einer schweren Rezession könnte ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden, um gezielte Ausgaben über dem ordentlichen Ausgabenplafond gemäss Schuldenbremse zu tätigen. </p><p>Die Errichtung eines Staatsfonds wirft zudem je nach Ausgestaltung finanzrechtliche und geld- und währungspolitische Fragestellungen auf, die unter Umständen eine Verfassungsänderung notwendig machen würden und entsprechend zeitintensiv in der Umsetzung wären. In der bisherigen Diskussion wurden Staatsfonds zudem eher dafür vorgeschlagen, langfristige, strategische Ziele zu verfolgen. Der Bundesrat wird in einem Bericht zu den Postulaten Graber Konrad 15.3017 und der BDP-Fraktion 15.3581 vertieft auf die Vor- und Nachteile eines Staatsfonds eingehen.</p><p>7. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass Unternehmen die Chancen der Digitalisierung durch gute allgemeine Rahmenbedingungen am ehesten nutzen können. Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bleibt deshalb ein zentrales Anliegen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung betrifft dies insbesondere die Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen, den Datenschutz sowie Bildung und Forschung. Gerade bezüglich Bildung, Forschung und Innovation engagiert sich der Bund bereits in erheblichem Umfang (z. B. über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen oder die Kommission für Technologie und Innovation).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die wirtschaftlichen Probleme werden grösser. Schon ist die Rede von Rezession. Der starke Franken fordert Teile der Exportindustrie, der Tourismus- und Gastrobranche sowie des Detailhandels enorm heraus.</p><p>Beispiel MEM-Unternehmen: Sie weisen für 2015 7 Prozent tiefere Umsätze und schrumpfende Bestellungseingänge aus, ein Drittel der Betriebe schreibt rote Zahlen. Eine schleichende Deindustrialisierung ist im Gang. Das wollen wir Grünen nicht.</p><p>Der Stellenabbau, namentlich in der Industrie und bei ihren Zulieferfirmen, wird bedrohlicher: zwischen fünf- und sechstausend Arbeitsplatzverluste allein in der MEM-Branche - und kein Ende. Generell steigt die Zahl der Erwerbslosen. Sie ist mittlerweile höher als zum Teil im Ausland. Die Erhaltung der Arbeitsplätze muss wirtschaftspolitische Priorität haben. Wir wollen Arbeit für alle, nicht nur für Banker und Informatiker.</p><p>Die betroffenen Unternehmen reagieren, manche mit Lohnsenkungen und längeren Arbeitszeiten. Das darf nicht normal werden. Doch schon greifen laute Stimmen generelle Regulierungen im Arbeitsrecht wie etwa Arbeitszeiten an. Wildwest im Arbeitsmarkt kommt für die Grünen nicht infrage. Stattdessen braucht es eine antizyklische Investitionspolitik.</p><p>Die Grünen fordern den Bundesrat auf, zusammen mit der Nationalbank wirksame Massnahmen gegen die Frankenstärke vorzulegen. Es gibt sie, der Bericht über Massnahmen zur Währungssituation gibt Aufschluss. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die kommende Arbeitsmarktentwicklung?</p><p>2. Will er die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen, den Franken in Richtung Kaufkraftparität zu anderen Währungen, etwa zum Euro, zu bringen? Gibt er den Bericht mit Massnahmen zur Währungssituation endlich frei?</p><p>3. Will er die Binnennachfrage durch eine antizyklische Politik stärken (z. B. Aufschieben des Stabilisierungsprogramms)?</p><p>4. Ist er bereit, Investitionen in neue erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen zu erhöhen ("Geld bleibt hier - Arbeit bleibt hier")?</p><p>5. Wie will er einer Deindustrialisierung entgegentreten? Wie will er die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland stoppen?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Einrichtung eines Staatsfonds als Mittel zur Krisenbekämpfung?</p><p>7. Sieht er Möglichkeiten, neben den elektronischen Behördendiensten das Potenzial in der Digitalisierung der Industrie (Industrie 4.0) zu fördern?</p>
- Arbeitsplätze erhalten und mit grünen Investitionen neue Arbeit für alle schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Konjunkturabkühlung hat sich seit dem Frühjahr 2015 in einem langsamen Anstieg der Arbeitslosigkeit niedergeschlagen. Ende Januar 2016 betrug die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen 163 644 Personen, was gegenüber dem Vorjahresmonat einer Zunahme um 12 698 Personen entspricht.</p><p>Auch für das laufende Jahr muss gemäss den aktuellen Prognosen nochmals mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Ausschlaggebend dafür sind die erwartete nur zögerliche Konjunkturerholung sowie die Auswirkungen der Frankenstärke. Umfragen zufolge beurteilen insbesondere in den wechselkurssensitiven Bereichen wie Industrie und Tourismus viele Firmen ihre Personalbestände nach wie vor als zu hoch und planen entsprechend einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen. Gemäss der Prognose der Expertengruppe des Bundes von Dezember 2015 dürfte die Arbeitslosenquote in der Schweiz von 3,3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2015 auf 3,6 Prozent im Jahresdurchschnitt 2016 steigen und erst 2017 wieder leicht zurückgehen (auf 3,4 Prozent im Jahresdurchschnitt). Dies würde bedeuten, dass die Arbeitsmarktlage vorerst weiter angespannt bleibt, aber nicht von einer ausgeprägten Verschlechterung gesprochen werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass der überbewertete Franken sich negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt. Auch ist er über das Ausmass der Währungsinstabilität in diesem Jahrzehnt - insbesondere gegenüber dem Euro - beunruhigt. Die Wechselkurspolitik ist jedoch Teil der Geldpolitik, die von der Nationalbank geführt wird. Die Nationalbank ist unabhängig und alleine für die Geld- und Währungspolitik zuständig (Art. 99 BV und Art. 6 NBG). Diese Unabhängigkeit bedeutet, dass die Nationalbank weder vom Bundesrat noch vom Parlament oder von anderen Drittstellen Weisungen erhalten darf. Hinsichtlich der Kaufkraftparität kann die Nationalbank im Rahmen ihres aktuellen Mandats bereits eine aktive Währungspolitik betreiben. Momentan ist sie bemüht, den Schweizerfranken mithilfe von Negativzinsen und gezielten Devisenmarktinterventionen zu schwächen. Andere Massnahmen, wie etwa die Wiedereinführung eines Mindestkurses zum Euro oder zu einem Währungskorb, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Nationalbank. Der Bericht in Beantwortung des Postulates Leutenegger Oberholzer 11.4173 wird in den kommenden Monaten veröffentlicht.</p><p>3. Trotz der gedämpften Konjunkturlage mit leicht steigender Arbeitslosigkeit zeichnet sich keine schwere gesamtwirtschaftliche Krise ab. Daher sind aus Sicht des Bundesrates konjunkturpolitische Massnahmen nicht angebracht. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass nachfrageseitig wirkende Konjunkturprogramme in erster Linie die Binnennachfrage stützen können. Der von der Frankenaufwertung betroffenen Exportindustrie und dem Tourismus können sie hingegen nur wenig Hilfestellung gewähren. Immerhin hat der Bundesrat am 17. Februar 2016 zusätzliche KTI-Sondermassnahmen im Umfang von 61 Millionen Schweizerfranken genehmigt, um insbesondere exportorientierte KMU zu unterstützen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese weiter zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Bezüglich der Verschiebung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 verweist der Bundesrat auf seine Antwort zu den Motionen 15.4247 und 15.4268. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse notwendig und gefährdet die antizyklische Finanzpolitik des Bundesrates nicht. Die automatischen Stabilisatoren im Bundeshaushalt werden dadurch nicht beeinträchtigt; das von der Schuldenbremse zugelassene konjunkturelle Defizit wird durch das Stabilisierungsprogramm nicht beseitigt.</p><p>4. Der Bundesrat unterstützt Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Rahmen des Fördersystems der kostendeckenden Einspeisevergütung und der Einmalvergütung (Art. 7a und 7abis des Energiegesetzes). Über das Gebäudeprogramm (Art. 34 des CO2-Gesetzes) bietet er in Zusammenarbeit mit den Kantonen Finanzhilfe für Gebäudesanierungen. Durch die Erhöhung des Netzzuschlags und der CO2-Abgabe auf Brennstoffen wurden seit dem 1. Januar 2016 die diesen beiden Programmen zur Verfügung stehenden Mittel erhöht. Der Bundesrat möchte beide Fördersysteme im Rahmen der Energiestrategie 2050 weiter ausbauen und in diesen Bereichen neue Investitionen in der Schweiz auslösen. Die Energiestrategie 2050 steht derzeit in der parlamentarischen Differenzbereinigung. Des Weiteren hat der Bundesrat in den letzten Jahren die in die Energieforschung und das Informations- und Beratungsprogramm Energie Schweiz investierten Mittel erhöht. Damit werden unter anderem ein interuniversitär vernetztes Forschungskompetenzzentrum, das Möglichkeiten zur Verringerung des Energiebedarfs des schweizerischen Gebäudebestandes untersucht, und verschiedene Aus- und Weiterbildungs- sowie Informationsprojekte von Energie Schweiz finanziert. Beides erfolgt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.</p><p>5. Im internationalen Vergleich steht die Schweizer Industrie gemessen an Beschäftigung, Wertschöpfung und Exportleistung nach wie vor sehr gut da. Gleichwohl hat der Druck auf die Unternehmen aufgrund der starken Aufwertung des Schweizerfrankens und des schleppenden weltwirtschaftlichen Umfelds stark zugenommen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als vordringlich, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen noch weiter zu verbessern. Dazu zählen insbesondere die Reduktion der administrativen Belastung, die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, die Unternehmenssteuerreform III sowie die Erschliessung neuer Märkte.</p><p>6. Zusätzliche Ausgaben zur Krisenbekämpfung würden primär die inlandorientierten Branchen stützen, was angesichts der noch immer stabilen inländischen Konjunktur wenig zielführend ist. Solche zusätzlichen Ausgaben einem Staatsfonds zu entnehmen würde daran nichts ändern. Zudem stehen dem Bund für eine Krisenbekämpfung grundsätzlich andere Mittel zur Verfügung: Im Falle einer schweren Rezession könnte ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden, um gezielte Ausgaben über dem ordentlichen Ausgabenplafond gemäss Schuldenbremse zu tätigen. </p><p>Die Errichtung eines Staatsfonds wirft zudem je nach Ausgestaltung finanzrechtliche und geld- und währungspolitische Fragestellungen auf, die unter Umständen eine Verfassungsänderung notwendig machen würden und entsprechend zeitintensiv in der Umsetzung wären. In der bisherigen Diskussion wurden Staatsfonds zudem eher dafür vorgeschlagen, langfristige, strategische Ziele zu verfolgen. Der Bundesrat wird in einem Bericht zu den Postulaten Graber Konrad 15.3017 und der BDP-Fraktion 15.3581 vertieft auf die Vor- und Nachteile eines Staatsfonds eingehen.</p><p>7. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass Unternehmen die Chancen der Digitalisierung durch gute allgemeine Rahmenbedingungen am ehesten nutzen können. Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bleibt deshalb ein zentrales Anliegen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung betrifft dies insbesondere die Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen, den Datenschutz sowie Bildung und Forschung. Gerade bezüglich Bildung, Forschung und Innovation engagiert sich der Bund bereits in erheblichem Umfang (z. B. über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen oder die Kommission für Technologie und Innovation).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die wirtschaftlichen Probleme werden grösser. Schon ist die Rede von Rezession. Der starke Franken fordert Teile der Exportindustrie, der Tourismus- und Gastrobranche sowie des Detailhandels enorm heraus.</p><p>Beispiel MEM-Unternehmen: Sie weisen für 2015 7 Prozent tiefere Umsätze und schrumpfende Bestellungseingänge aus, ein Drittel der Betriebe schreibt rote Zahlen. Eine schleichende Deindustrialisierung ist im Gang. Das wollen wir Grünen nicht.</p><p>Der Stellenabbau, namentlich in der Industrie und bei ihren Zulieferfirmen, wird bedrohlicher: zwischen fünf- und sechstausend Arbeitsplatzverluste allein in der MEM-Branche - und kein Ende. Generell steigt die Zahl der Erwerbslosen. Sie ist mittlerweile höher als zum Teil im Ausland. Die Erhaltung der Arbeitsplätze muss wirtschaftspolitische Priorität haben. Wir wollen Arbeit für alle, nicht nur für Banker und Informatiker.</p><p>Die betroffenen Unternehmen reagieren, manche mit Lohnsenkungen und längeren Arbeitszeiten. Das darf nicht normal werden. Doch schon greifen laute Stimmen generelle Regulierungen im Arbeitsrecht wie etwa Arbeitszeiten an. Wildwest im Arbeitsmarkt kommt für die Grünen nicht infrage. Stattdessen braucht es eine antizyklische Investitionspolitik.</p><p>Die Grünen fordern den Bundesrat auf, zusammen mit der Nationalbank wirksame Massnahmen gegen die Frankenstärke vorzulegen. Es gibt sie, der Bericht über Massnahmen zur Währungssituation gibt Aufschluss. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die kommende Arbeitsmarktentwicklung?</p><p>2. Will er die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen, den Franken in Richtung Kaufkraftparität zu anderen Währungen, etwa zum Euro, zu bringen? Gibt er den Bericht mit Massnahmen zur Währungssituation endlich frei?</p><p>3. Will er die Binnennachfrage durch eine antizyklische Politik stärken (z. B. Aufschieben des Stabilisierungsprogramms)?</p><p>4. Ist er bereit, Investitionen in neue erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen zu erhöhen ("Geld bleibt hier - Arbeit bleibt hier")?</p><p>5. Wie will er einer Deindustrialisierung entgegentreten? Wie will er die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland stoppen?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Einrichtung eines Staatsfonds als Mittel zur Krisenbekämpfung?</p><p>7. Sieht er Möglichkeiten, neben den elektronischen Behördendiensten das Potenzial in der Digitalisierung der Industrie (Industrie 4.0) zu fördern?</p>
- Arbeitsplätze erhalten und mit grünen Investitionen neue Arbeit für alle schaffen
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